Corona-Impfung

Anfrage an: Polizei Berlin

- Anzahl der Polizist*innen im aktiven Dienst, die bis zum 28.02.2021 bereits einen Impftermin erhalten haben
- Anzahl der Polizist*innen im aktiven Dienst, die bis zum 28.02.2021 bereits eine Impfung erhalten haben

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Impfung [#214508]
Datum
7. März 2021 11:35
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Polizist*innen im aktiven Dienst, die bis zum 28.02.2021 bereits einen Impftermin erhalten haben - Anzahl der Polizist*innen im aktiven Dienst, die bis zum 28.02.2021 bereits eine Impfung erhalten haben
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214508/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 50.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 7.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. …
Von
Polizei Berlin
Betreff
[extern] Corona-Impfung [#214508]
Datum
20. Oktober 2021 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 50.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 7.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ihr unten beigefügter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ohne die notwendigen Daten nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen