Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im öffentlichen Straßenraum dürfen Anhänger nur für maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden. Viele Anhänger werden aber deutlich länger geparkt oder dauerhaft abgestellt.

Wie ist das Vorgehen hier? Wird die Abstelldauer überwacht? Was passiert bei Beschwerden von Anwohnern?

Bitte senden Sie mir beispielhaft dafür den mit dem Eigentümer des Anhängers K - GY 23 geführte Korrespondenz mit geschwärzten Halterdaten zu.

Der Anhänger steht nun seit Dezember 2020 so auf dem Gehweg, dass dieser nur noch eine Restbreite von unter einem Meter hat.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im öffentlichen St…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
7. März 2021 13:10
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im öffentlichen Straßenraum dürfen Anhänger nur für maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden. Viele Anhänger werden aber deutlich länger geparkt oder dauerhaft abgestellt. Wie ist das Vorgehen hier? Wird die Abstelldauer überwacht? Was passiert bei Beschwerden von Anwohnern? Bitte senden Sie mir beispielhaft dafür den mit dem Eigentümer des Anhängers K - GY 23 geführte Korrespondenz mit geschwärzten Halterdaten zu. Der Anhänger steht nun seit Dezember 2020 so auf dem Gehweg, dass dieser nur noch eine Restbreite von unter einem Meter hat. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, zuständigkeitshalber wurde Ihre Beschwerde an mich weitergeleitet, gerne möchte ich I…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
10. März 2021 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, zuständigkeitshalber wurde Ihre Beschwerde an mich weitergeleitet, gerne möchte ich Ihnen diese zunächst in Teilen beantworten. Sie kritisieren, dass Anhänger, die grundsätzlich nur zwei Wochen an einem Stellplatz stehen dürfen, dauerhaft parken. Sie beziehen sich auf einen Anhänger mit dem Kennzeichen K - GY 23, der bereits über diese zulässige Frist und den Gehweg blockierend parkt. Bedauerlicherweise haben Sie nicht mitgeteilt, wo genau dieser Anhänger geparkt ist, so dass eine örtliche Zuordnung meinerseits nicht möglich ist. Die grundsätzliche Vorgehensweise sieht vor, dass gemeldete Anhänger durch die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes vor Ort überprüft werden. Speziell für den Bereich von Anhängern/ Wohnmobilen usw. werden Mitarbeitenden eingesetzt, die sich ausschließlich um diese Thematik kümmern. Die Anzahl der Wohnmobile und Anhänger hat massiv zugenommen, insbesondere durch die Corona-Krise, die dazu geführt hat, dass vermehrt Wohnmobile/Wohnwagen beschafft werden und sich dadurch die Anzahl der eingehenden Meldungen extrem gesteigert hat. Bei einer ersten Überprüfung wird direkt geahndet, wenn der Anhänger behindernd parkt und die Restgehwegbreite von 1,2 m unterschritten wird. Wenn keine direkte Behinderung vorliegt, wird durch Fotos und Abmessungen der genaue Standort des Anhängers festgehalten, um ihn nach den zulässigen zwei Wochen erneut zu überprüfen. Die Problematik liegt darin, dass es erneut zulässig ist zu parken, wenn der Anhänger innerhalb dieser zwei Wochen bewegt wurde und nicht mehr genau so steht wie bei der ersten Überprüfung. Ich möchte gerne einen Mitarbeitenden informieren und bitten, den von Ihnen genannten Anhänger zu überprüfen, hierzu benötige ich jedoch die Angabe der Straße mit Hausnummer, um eine Zuordnung zu ermöglichen und bitte um entsprechende Infos. Sobald ich den Standort kenne, werde ich den zuständigen Mitarbeiter informieren. Ich bitte hierbei auch um Angabe der lfd. Nr. #21506 im Betreff. Vielen Dank. Eine Anfrage bezüglich des Kennzeichen nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch, weil ich sie an die zuständige Stelle weiterleiten muss und auch eine rechtliche Überprüfung gem. IFG NRW durchgeführt wird. Aus diesem Grund kann ich zu diesem speziellen Fall aktuell noch keine Information geben und bitte Sie hier um Geduld. Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> ich finde es ertaunlich, dass aufgrund des Nummernschildes des Anhängers nicht beka…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
10. März 2021 10:09
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
k-gy-23.jpg
1,3 MB
Sehr << Anrede >> ich finde es ertaunlich, dass aufgrund des Nummernschildes des Anhängers nicht bekannt ist, wo dieser steht, da sich hier Anwohner schon mehrfach über den behindernd parkenden Anhänger beschwert haben. Der Anhänger steht vor dem Haus Forststr. 85 << Adresse entfernt >> Im Anhang finden Sie ein Foto vom Anhänger, das kurz vor Weihnachten gemacht wurde. Zwischenzeitlich wurde der Anhänger genau einmal bewegt und um ca. 10 m bewegt, steht dort aber auch schon wieder seit mehreren Wochen behindernd. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - k-gy-23.jpg Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
10. März 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer_ehrenamt_21.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/ehrenamt/> ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre unverzügliche Rückmeldung. Aus Datenschutzgründen ist es nicht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: WG: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
10. März 2021 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre unverzügliche Rückmeldung. Aus Datenschutzgründen ist es nicht jedem Mitarbeitenden des Amtes für öffentlich Ordnung möglich, auf die entsprechenden Daten zuzugreifen. Als Sachbearbeiterin im Beschwerdemanagement ist es nicht zwingend erforderlich, dass ich Zugriff auf diese Daten habe, da mein Aufgabengebiet u.a. allgemeine Erläuterungen und zielführende Weiterleitung beinhaltet. Ich werde nunmehr Ihre Beschwerde an die zuständigen Mitarbeitenden weiterleiten und um Kontrollen bitten. Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> vielen Dnak für die Weiterleitung an die zuständigen Kollegen, um der Sache noch ei…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
10. März 2021 11:16
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dnak für die Weiterleitung an die zuständigen Kollegen, um der Sache noch einmal nachzugehen. Ich bitte aber unabhängig davon darum, dass Sie mir den bisher geführten Schriftverkehr mit dem Halter des Anhängers zusenden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
10. März 2021 11:16
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer_ehrenamt_21.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/ehrenamt/> ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app>
Rüdiger Krause
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#214514] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abg…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#214514]
Datum
15. April 2021 17:25
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum“ vom 07.03.2021 (#214514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum“ [#214514]
Datum
21. April 2021 12:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214514/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - 214514.pdf - 2021-03-10_2-k-gy-23.jpg - 2021-03-10_3-image001.jpg - 2021-03-10_6-image001.jpg Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, ich darf mich für die verspätete Beantwortung Ihrer weiteren Anfrage entschuldigen. I…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
24. Juni 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Krause, ich darf mich für die verspätete Beantwortung Ihrer weiteren Anfrage entschuldigen. In Bezug auf Ihre ursprüngliche Anfrage hat Ihnen meine Kollegin Frau Braßart ja bereits hinreichend geantwortet. Ob und inwieweit jemand verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt worden ist, darf ich Ihnen leider nicht mitteilen (vgl. hierzu § 9 Abs. 1 IFG). Möglicher Schriftverkehr würde aus einer schriftlichen Verwarnung bzw. einem Bußgeldbescheid bestehen. Bitte übersenden Sie mir noch Ihre Postanschrift zwecks etwaiger Übersendung von Schriftverkehr. Benutzen Sie hierzu bitte die unten stehende E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> mich interessiert das Vorgehen bei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Anhäng…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
25. Juni 2021 09:38
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mich interessiert das Vorgehen bei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Anhänger, die länger als 2 Wochen parken. Alternativ zu dem Schriftverkehr, können Sie mir gerne auch die entsprechende Dienstanweisung übersenden. Ich davon aus, dass es doch hier ein standarisiertes Vorgehen im Ordnungsamt gibt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
25. Juni 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-wahlhelfer21.jpg]<http://www.wahlhelfer.koeln/>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, als Grundlage hierzu dient die Dienst- und Geschäftsanweisung für den Verkehrsdienst …
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
25. Juni 2021 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Krause, als Grundlage hierzu dient die Dienst- und Geschäftsanweisung für den Verkehrsdienst der Stadt Köln. Diese ist Ihnen bereits im letzten Jahr zur Verfügung gestellt worden (siehe Anfrage #189509 über FragDenStaat). Gem. § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) ist ein Antrag abzulehnen, sofern dem Antragsteller die Informationen bereits zur Verfügung gestellt worden sind. Von daher ist Ihre Anfrage als erledigt zu betrachten und bitte darum von weiteren oder ähnlichen Anfragen diesbezüglich abzusehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> wenn tatsächlich der Absatz "Einzuschreiten ist, sofern sich aus dem Verkehrs…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: #21506 Abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum [#214514]
Datum
3. Juli 2021 11:55
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn tatsächlich der Absatz "Einzuschreiten ist, sofern sich aus dem Verkehrsaufkommen im Bezirk eine unakzeptable Wegnahme von Parkraum ergibt. Dabei ist ein festgestellter Anhänger in den folgenden zwei Wochen mehrfach gezielt zu kontrollieren, damit möglichst erkannt werden kann, wenn er zwischenzeitlich nur verschoben wurde, ohne benutzt worden zu sein. Um vor Gericht einen höheren Bestand der Verwarnung zu erreichen, wird eine Verwarnung erst nach 17 Tage ausgestellt." das einzige ist, nach der Ihre Behörde arbeitet, ist es kein Wunder, dass Anhänger wochenlang behindernd auf dem Gehweg parken können, ohne dass diese entfernt werden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 214514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214514/

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
3. Juli 2021 11:55
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-wahlhelfer21.jpg]<http://www.wahlhelfer.koeln/>