Angebote für Masken

Die von BM Spahn referenzierten Angebote für Masken, die ihm von Abgeordneten aller Fraktionen in seiner Funktion als Bundesminister zugingen inklusive der jeweiligen Anschreiben der MdB.

(Siehe hierzu https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19211.pdf, Seite 24 - "Es gibt wahrscheinlich keine Fraktion hier im Deutschen Bundestag, aus der mir in der damaligen Phase
nicht Abgeordnete Angebote von Maskenhändlern und
-anbietern mit dem Hinweis zugesandt haben, ich solle
den doch bitte mal kontaktieren.")

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 3 Follower:innen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die von BM Spahn…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Angebote für Masken [#214538]
Datum
7. März 2021 20:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von BM Spahn referenzierten Angebote für Masken, die ihm von Abgeordneten aller Fraktionen in seiner Funktion als Bundesminister zugingen inklusive der jeweiligen Anschreiben der MdB. (Siehe hierzu https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19211.pdf, Seite 24 - "Es gibt wahrscheinlich keine Fraktion hier im Deutschen Bundestag, aus der mir in der damaligen Phase nicht Abgeordnete Angebote von Maskenhändlern und -anbietern mit dem Hinweis zugesandt haben, ich solle den doch bitte mal kontaktieren.")
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 214538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214538/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Angebote für Masken [#214538]
Datum
11. März 2021 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulz, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Angebote für Masken [#214538]
Datum
6. April 2021 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen