Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"

alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zur Vergabe des Portals "jetzt-testen.berlin"/"test-to-go.berlin" inklusive des Termin-Buchungsportal ("samedi") sowie des Portals "21dx"/"medicus.ai"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 10 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
7. März 2021 21:04
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zur Vergabe des Portals "jetzt-testen.berlin"/"test-to-go.berlin" inklusive des Termin-Buchungsportal ("samedi") sowie des Portals "21dx"/"medicus.ai"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Impfeinladungen für gesetzlich Versicherte mit chronischen…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
29. März 2021 08:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Impfeinladungen für gesetzlich Versicherte mit chronischen Erkrankungen nach §3 Abs. 1 Punkt 2a-i werden über die KV Berlin verschickt. Dabei wird mit der Altersgruppe der 69jährigen begonnen und dann absteigend bis zum 18. Lebensjahr vorgegangen. Chronisch Kranke im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Corona-Impfverordnung im Alter zwischen 18 und 70 Jahren, die privat versichert sind und noch keinen Buchungscode für einen Impftermin haben, können sich eigenständig mit einem ärztlichen Zeugnis (Attest), das ihnen die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe bescheinigt, an die Impfhotline (030/9028-2200) wenden und dort ihre Daten mitteilen. Auf der Grundlage dieser Daten erhält die impfberechtigte Person ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit mit einem Impfcode. Diese Einladung ermöglicht dann die Buchung individueller Termine in einem Impfzentrum. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Diese beantwortet jedoch nicht meine IFG-Anfrage vom …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
29. März 2021 12:38
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Diese beantwortet jedoch nicht meine IFG-Anfrage vom 7.3.2021. Bitte senden Sie daher alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zur Vergabe des Portals "jetzt-testen.berlin"/"test-to-go.berlin" inklusive des Termin-Buchungsportal ("samedi") sowie des Portals "21dx"/"medicus.ai". Sollte ein Drittbeteiligungsverfahren nötig sein, dürfen sie meinen Namen an die betroffenen Unternehmen nennen. Ich begründe meine Anfrage insbesondere mit dem öffentlichen Interesse an der Vergabe der Portale an 21dx, Samedi und Homepage Future. Diese zeigt sich unter anderem durch die Berichterstattung, wie z.B. in https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/corona/beitraege/2021/03/geschaeft-corona-schnelltests-21dx-medicorum-tam.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
 Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Aufgrund de…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Automatische Antwort: Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
29. März 2021 12:38
Status
Warte auf Antwort
 Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Aufgrund des erhöhten Anfrageaufkommens kann die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Nachsicht und bitten Sie, Ihre Anfrage nicht wiederholt zu senden. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin&…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
19. April 2021 17:43
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"“ vom 07.03.2021 (#214539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin&…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin" [#214539]
Datum
28. April 2021 20:44
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"“ vom 07.03.2021 (#214539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"“ [#214539]
Datum
14. Mai 2021 23:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214539/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Bearbeitung nun bereits mehr als einen Monat überschritten wurde. Ich habe außer einem Standard-Textbaustein, in dem nicht auf meine Anfrage eingegangen wurde, keinerlei Antwort der SenGPG erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214539.pdf - 2021-03-29_1-image001.png - 2021-03-29_1-image002.png - 2021-03-29_1-image003.png - 2021-03-29_1-image004.png Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. Mai 2021 Sehr [geschwärzt], die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Mai 2021
Datum
21. Mai 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen [geschwärzt] veraktet. Ich werde die Angelegenheit überprüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes betreffend die „Vergabe der Inte…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes betreffend die „Vergabe der Internetseite www.test-to-go.Berlin.de
Datum
16. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf der Plattform „frag-den-staat.de“ stellten Sie am 7. März 2021 folgenden Antrag an die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zur Vergabe des Portals "jetzt- testen.berlin"/"test-to-go.berlin" inklusive des Termin-Buchungsportal ("samedi") sowie des Portals "21dx"/"medicus.ai" I. Dem Antrag kann nicht entsprochen werden. Er wird abgelehnt. II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Ein Anspruch nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) auf Aktenauskunft und Aktensicht besteht bezüglich der von Ihnen begehrten Akten nicht. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG-Berlin hat jeder Mensch gegenüber öffentlichen Behörden des Landes Berlin nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Akten nach § 3 Absatz 2 IFG- Berlin sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Auskunft kann nur über tatsächlich vorhandene Akten erteilt werden. Nach § 7 Satz 1 Variante 1 IFG-Berlin besteht eine Einschränkung des Informationsrechts, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird. Die Rechtsprechung versteht darunter alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 und 2111/03; Urt. v. 21.10.2014 - 2 BvE 5/11; BVerwG Urt. v. 28.5.2009 - 7 C 18.08; Urt. v. 17.3.2016 - 7 C 2.15; Beschl. v. 27.4.2016 - 20 F 13.15). Die begehrte Information muss nicht schon als solche ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellen. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis wird auch dann zugänglich gemacht, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt (BVerwG Urt. v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 zum UIG). Da die Vergabe bedingt durch äußerst dringliche und zwingende Gründe, namentlich der akuten Gefährdung durch die Corona-Pandemie zur Zeit der Vergabe, nicht mit den üblichen Verfahrensfristen durchgeführt werden konnte und an einen Marktteilnehmer vergeben wurde, sind dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützenswert. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Zu II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrags keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit Pflege und Gleichstellung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bescheid vom 13. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich bitte um Mitteilung, ob Sie gegen den o. g. Bescheid fristge…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Bescheid vom 13. Juni 2021
Datum
20. August 2021 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Mitteilung, ob Sie gegen den o. g. Bescheid fristgerecht Widerspruch erhoben haben, wenn ja, um Übersendung Ihres Widerspruchs (ggf. mit Begründung), damit ich prüfen kann, ob ich erneut etwas für Sie erreichen kann. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Bescheid vom 13. Juni 2021 [#214539] Guten Tag, vielen Dank für die Nachfrage. Dem Bescheid habe ich mit folg…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Bescheid vom 13. Juni 2021 [#214539]
Datum
2. September 2021 15:05
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Nachfrage. Dem Bescheid habe ich mit folgendem Text widersprochen: "Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 13.06.2021[^1] ein. Ich hatte „alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zur Vergabe des Portals "jetzt-testen.berlin"/"test-to-go.berlin" inklusive des Termin-Buchungsportal ("samedi") sowie des Portals "21dx"/"medicus.ai"" angefragt. Sie lehnen meine IFG-Anfrage mit Verweis auf § 7 Satz 1 Variante 1 IFG-Berlin ab, da die von mir angefragten Informationen vollständig Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse seien. Meinen Widerspruch begründe ich damit, dass nicht alle angefragten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein können. Zwar könnten einzelne dieser Informationen durchaus Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein, allerdings ist dies stets einzeln zu prüfen und trifft auf keinen Fall auf sämtliche Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zu. So sollten zum Beispiel die Kommunikation von Seiten der SenGPG sowie (hoffentlich) durchgeführte Markterkundungen nicht vollständig als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis eingestuft, bzw. Rückschlüsse auf solche zulassen. Das gleiche gilt für die Verträge mit 21dx. Übliche Praxis wäre hier, die Dokumente einzeln zu prüfen und solche Informationen ggf einzeln zu schwärzen. In der Presse[^2] und sogar in Äußerungen der SenGPG gegenüber dem Senat[^3] wurden Kosten genannt, die direkt den Verträgen mit 21dx entstammen müssen. Damit sind diese Informationen nicht mehr "nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich" und der Rechtsträger scheint auch kein berechtigtes Interesse an deren Nichtveröffentlichung vorbringen zu können. Wie sich schon aus den Presseberichten[^2] [^4] ergibt, liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Vergabe der Berliner Teststellen an 21dx vor, zu denen auch die angefragten Informationen zählen. Diese Informationsinteresse ist nach § 7 Satz 1 gegen das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung (soweit dies hier überhaupt vorliegt), abzuwägen. Falls dies geschehen sein sollte, bitte ich Sie mir diese Abwägung genauer dazulegen. Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise mit der dringlichen und zwingenden Vergabe an den Marktteilnehmer aufgrund der aktuellen Situation, namentlich der aktuellen Gefährdung durch die Corona-Pandemie, ist kein Grund für eine Geheimhaltung. Im Gegenteil ist dies sogar ein Argument für eine weitreichende Veröffentlichung, um den Verdacht der Korruption oder Vorteilsnahme, der in der Presse bereits geäußert wird[^2], auszuschließen (vgl. auch § 7 Satz 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetz). Ich bitte daher freundlichst, Ihre Entscheidung nocheinmal zu überdenken und verbleibe Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in [^1]: Sie haben mir den Bescheid erst durch ein Versehen in der Kommunikation zu einer anderen IFG-Anfrage am 13.07.2021 zugestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/testzahlen/#nachricht-613142 [^2]: https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/corona/beitraege/2021/03/geschaeft-corona-schnelltests-21dx-medicorum-tam.html [^3]: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-3449-v.pdf [^4]: https://www.morgenpost.de/berlin/article232051129/Corona-Klage-gegen-Senats-Auftrag-fuer-die-Teststrategie.html " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214539/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren) Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teil…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren)
Datum
29. Oktober 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass meine Bemühung hier leider nicht erfolgreich war. Denn die informationspflichtige Stelle hat offenbar trotz meiner Bitte vom 7. Oktober 2021 (mit Fristsetzung bis gestern) noch immer nicht über Ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom 13. Juni 2021 entschieden. Da unsere Behörde nach dem IFG über keine Anordnungs- oder Sanktionsbefugnisse verfügt, bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Bescheidung nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht Berlin, bei dem Sie die sog. Untätigkeitsklage gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, erheben können (vgl. § 75 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Ich bedauere, dass wir in dieser Sache nichts weiter für Sie erreichen konnten, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren) [#214539] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren) [#214539]
Datum
28. April 2022 09:27
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"“ vom 07.03.2021 (#214539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 384 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren) [#214539] Guten Tag, meine Informations…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Mitteilung an mich vom 2. September 2021 (Widerspruchsverfahren) [#214539]
Datum
4. Mai 2022 15:52
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Vergabe "Test-To-Go Berlin"“ vom 07.03.2021 (#214539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 390 Tage überschritten. ch bitte sie die Anfrage zeitnah zu beantworten um weitere Untätigkeitsklagen wie im Falle meiner Anfrage #214540 zu verhindern Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>