Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Personalgewinnung IT-Personal

Eine Übersicht über Personalgewinnungskennzahlen für IT-Personal aus dem Jahr 2020 mit (optimalerweise) folgenden Kennzahlen:
- Anzahl der Bewerber
- Anzahl der Einladungen zum Interview
- Anzahl der ausgestellten Angebote
- Anzahl der Neueinstellungen
- Anzahl der Stellenausschreibungen
- Konversionsrate zwischen Angebot und Unterschrift

Gerne auch noch weitere Kennzahlen. Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über Person…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalgewinnung IT-Personal [#214662]
Datum
9. März 2021 10:49
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über Personalgewinnungskennzahlen für IT-Personal aus dem Jahr 2020 mit (optimalerweise) folgenden Kennzahlen: - Anzahl der Bewerber - Anzahl der Einladungen zum Interview - Anzahl der ausgestellten Angebote - Anzahl der Neueinstellungen - Anzahl der Stellenausschreibungen - Konversionsrate zwischen Angebot und Unterschrift Gerne auch noch weitere Kennzahlen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214662/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.