Nachweis Masernimmunität

laut Vorgabe sollen Lehrerinnen und Lehrer, die an einer saarländischen Schule unterrichten, bis Juli diesen Jahres entweder einen Masern-Immunitätsnachweis oder der Nachweis einer Masernimpfung vorlegen. Wir mir die Schulführung mitteilte, müssten die Kosten für eine Titer-Bestimmung als Nachweis für Masernimmunität von den Lehrern selbst getragen werden. Stimmt diese Auskunft tatsächlich, obwohl der Nachweis bzw. der Impfzwang zur Erhaltung des Arbeitsplatzes von staatlicher Seite her auferlegt wurde?

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  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Vorgabe sollen Lehr…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
Nachweis Masernimmunität [#214684]
Datum
9. März 2021 14:28
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Vorgabe sollen Lehrerinnen und Lehrer, die an einer saarländischen Schule unterrichten, bis Juli diesen Jahres entweder einen Masern-Immunitätsnachweis oder der Nachweis einer Masernimpfung vorlegen. Wir mir die Schulführung mitteilte, müssten die Kosten für eine Titer-Bestimmung als Nachweis für Masernimmunität von den Lehrern selbst getragen werden. Stimmt diese Auskunft tatsächlich, obwohl der Nachweis bzw. der Impfzwang zur Erhaltung des Arbeitsplatzes von staatlicher Seite her auferlegt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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