Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis

1. Das Lastenheft der Bundesregierung für einen elektronischen Nachweis von einer Impfung gegen Covid-19.
2. Das Pflichtenheft des beauftragten Konsortiums um IBM.

Ergebnis der Anfrage

Die Ausschreibungsunterlagen des BMG ("Plichtenheft") wurden mir übermittelt. Das Ministerium lehnt die Herausgabe der Umsetzung der Leistungsbeschreibung von IBM ("Lastenheft") mit Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Lastenheft der Bund…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
9. März 2021 18:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Lastenheft der Bundesregierung für einen elektronischen Nachweis von einer Impfung gegen Covid-19. 2. Das Pflichtenheft des beauftragten Konsortiums um IBM.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214725/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
12. März 2021 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
8. April 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden Antrag. Der von Ihnen begehrte Informationszugang …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
15. April 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden Antrag. Der von Ihnen begehrte Informationszugang kann nur teilweise gewährt werden. Aus diesem Grund bitte ich um Übermittelung Ihrer Postanschrift, damit der Bescheid an Sie zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei meiner Anfrage "Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis&q…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
15. April 2021 10:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei meiner Anfrage "Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis" [#214725] baten Sie um Mitteilung meiner Postadresse. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden Antrag. Sie finden als Anhang die herausgabefähig…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
20. April 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden Antrag. Sie finden als Anhang die herausgabefähigen antragsgegenständlichen Unterlagen. Die Beschreibung der Voraussetzungen und Funktionalität, welche die Software erfüllen soll, wurde in der Leistungsbeschreibung vorgenommen und ist Teil der Ihnen als Anhang beigefügten Unterlagen. Näheres zu den Ablehnungsgründen hinsichtlich des von Ihnen ebenfalls begehrten "Pflichtenheftes", entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Ihnen in Kürze zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in anbei noch der Vertragsentwurf, der ebenfalls Teil der herausgabefähigen Ausschreibungsunte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Lasten- und Plichtenheft für elektronischen Impfnachweis [#214725]
Datum
20. April 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei noch der Vertragsentwurf, der ebenfalls Teil der herausgabefähigen Ausschreibungsunterlagen war. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. März 2021 AZ: 53-01/007 603 Sehr Antragsteller/in m…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. März 2021
Datum
20. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
898,5 KB
AZ: 53-01/007 603 Sehr Antragsteller/in mit Ihrem oben genannten Antrag erbaten Sie um Übermittlung des Lastenheftes der Bundesregierung für einen elektronischen Nachweis von einer Impfung gegen Covid-19, als auch um Übermittelung des Pflichtenheftes des beauftragten Konsortiums um IBM. Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I) Ihr Antrag wird teilweise gem. § 3 Nummer 4 IFG i.V.m. § 5 Absatz 2 Satz 2 VgV abgelehnt, sofern Zugang auch zum „Pflichtenheft“ begehrt wird. II) Die herausgabefähigen Unterlagen wurden Ihnen durch E-Mail vom 20. April 2021 übermittelt. Vorangestellt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein konkretes Pflichtenheft dem BMG nicht vor- liegt. Die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung gewünschten Funktionen, wurde von IBM anhand von Lösungsskizzen, welche technisches Wissen und damit Betriebsgeheimnisse beinhalten, als Teil des Angebots an das BMG im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelt. Diesbezüglich greift allerdings der Ausschlusstatbestand des § 3 Nummer 4 IFG i.V.m. § 5 Abs. 2 5.2 VgV. Begründung: Nach § 3 Nummer 4 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten oder einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegt. Rechtsvorschrift iSv § 3 Nummer 4 IFG kann auch eine Rechtsverordnung sein. (vgl BVerwG, Ur- teil vom 28 Juli 2016 - BverwG 7 C 3/15) Nach § 5 Abs. 1 VgV darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben, wozu insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der Angebote einschließlich ihrer Anlagen gehören. Ferner präzisiert § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV, dass Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angeboten auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Wie dargestellt sind die Lösungsskizzen, welche technisches Wissen zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung und damit Betriebsgeheimnisse beinhalten, als Teil des Angebots von IBM an das BMG im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelt worden. Diese Unterlagen unterfallen somit auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem Vertraulichkeitsgebot, sodass der Informationsanspruch insoweit gem. § 3 Nummer 4 IFG i.V.m § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV abzulehnen ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2: Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen,