Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Aktueller Bearbeitungsstand

Ich erbitte die Übersendung der folgenden Informationen durch Ihr Haus:

1. Wie viele Anträge auf o.g. Zuschuss hat die deutschen Studentenwerke in den Monaten 01/2021, 02/2021, 03/2021 (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung) erreicht?

2. Wie viele Anträge wurden bereits bearbeitet?

3. Wie viele Anträge wurden bewilligt oder abgelehnt? Sofern Ablehnung, aus welchem Grund?

4. Wie lange dauerte eine durchschnittliche Bearbeitung der Anträge (circa Angaben)

5. Welche Handlungsanweisung gibt die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, um diese Zahlen zu verbessern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte die Übersendun…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Aktueller Bearbeitungsstand [#214738]
Datum
9. März 2021 21:33
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte die Übersendung der folgenden Informationen durch Ihr Haus: 1. Wie viele Anträge auf o.g. Zuschuss hat die deutschen Studentenwerke in den Monaten 01/2021, 02/2021, 03/2021 (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung) erreicht? 2. Wie viele Anträge wurden bereits bearbeitet? 3. Wie viele Anträge wurden bewilligt oder abgelehnt? Sofern Ablehnung, aus welchem Grund? 4. Wie lange dauerte eine durchschnittliche Bearbeitung der Anträge (circa Angaben) 5. Welche Handlungsanweisung gibt die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, um diese Zahlen zu verbessern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214738/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.03.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.03.2021
Datum
9. April 2021 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/33 (2021) Berlin, 09.04.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.03.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 9. März 2021, mit dem Sie um folgende Informationen bitten: 1. Wie viele Anträge auf o. g. Zuschuss hat die deutschen Studentenwerke in den Monaten 01/2021, 02/2021, 03/2021 (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung) erreicht? 2. Wie viele Anträge wurden bereits bearbeitet? 3. Wie viele Anträge wurden bewilligt oder abgelehnt? Sofern Ablehnung, aus welchem Grund? 4. Wie lange dauerte eine durchschnittliche Bearbeitung der Anträge (circa Angaben) 5. Welche Handlungsanweisung gibt die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, um diese Zahlen zu verbessern? Ich interpretiere Ihre Fragen so, dass sie sich alle auf den in der ersten Frage genannten Zeitraum beziehen. Ich beantworte Ihre Fragen daher wie folgt: Zu 1. In den Monaten Januar bis März 2021 gingen insgesamt 141.365 Anträge auf den Zuschuss bei den Studierenden- und Studentenwerken ein. Im Januar waren es 48.595 Anträge, im Februar 47.779 und im März 44.991 (Stand 7. April 2021). Zu 2. Von den in den Monaten Januar bis März 2021 bei den Studierenden- und Studentenwerken eingegangenen Anträgen wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt 131.199 Anträge abschließend bearbeitet (Stand 7. April 2021). Zu 3. Von den in den Monaten Januar bis März 2021 bei den Studierenden- und Studentenwerken eingegangenen und bis zum jetzigen Zeitpunkt abschließend bearbeiteten Anträgen wurden bisher 98.568 Anträge zugesagt und 32.631 Anträge nicht zugesagt (Stand 7. April 2021). Die Nichtzusage erfolgte, weil die Unterlagen nicht vollständig und/oder nicht lesbar waren, weil keine pandemiebedingte Notlage im Sinne der Richtlinien nachgewiesen wurde, weil der tatsächliche Kontostand zu hoch war oder weil Antragstellende die Frist für Nachbesserungen verstreichen ließen. Zu 4. Zwischen dem Eingang eines Antrages und der endgültigen Entscheidung in den Studierenden- und Studentenwerken vor Ort vergingen für die in den Monaten Januar bis März 2021 eingereichten und bisher endgültig entschiedenen Anträge durchschnittlich 10,2 Tage (Stand 7. April). Dabei ist zu beachten, dass es in mehr als der Hälfte der betreffenden Anträge zu Nachfragen durch die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort kam. Die Zeit, die Antragstellende für die Beantwortung der Nachfrage benötigen, bzw. die bei unbeantworteten Nachfragen verstrichene Frist haben einen entsprechenden Einfluss auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Zu 5. Der Zuschuss der Überbrückungshilfe ist Teil eines Maßnahmenpaketes als Unterstützung für Studierende während der Covid-19-Pandemie, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) entwickelt hat. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt eigenständig durch die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort gemäß den vom BMBF erlassenen Richtlinien. Das BMBF sieht angesichts der oben genannten Zahlen keinen Anlass, diese Richtlinien zu ändern. Mit freundlichen Grüßen