Coronahilfen für Festivalveranstalter

Alle Unterlagen zur Verteilung von Mitteln aus dem Paket "Neustart Kultur" an Veranstalter von Musikfestivals.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Joachim Hertel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Joachim Hertel
Betreff
Coronahilfen für Festivalveranstalter [#214831]
Datum
11. März 2021 08:32
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Verteilung von Mitteln aus dem Paket "Neustart Kultur" an Veranstalter von Musikfestivals.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Hertel Anfragenr: 214831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214831/
Mit freundlichen Grüßen Joachim Hertel
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/20#9. Sehr geehrter Herr Hertel, wie von Ihnen erbeten bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihre…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag Coronahilfen für Festivalveranstalter [#214831]
Datum
15. März 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/20#9. Sehr geehrter Herr Hertel, wie von Ihnen erbeten bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 11. März 2021, in dem Sie "alle Unterlagen zur Verteilung von Mitteln aus dem Paket "Neustart Kultur" an Veranstalter von Musikfestivals" wünschen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/20#.9 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Hertel, das Fachreferat hat uns mitgeteilt, dass sich Ihre Anfrage vom 11. März 2021 - "a…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Coronahilfen für Festivalveranstalter [#214831]
Datum
29. März 2021 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hertel, das Fachreferat hat uns mitgeteilt, dass sich Ihre Anfrage vom 11. März 2021 - "alle Unterlagen zur Verteilung von Mitteln aus dem Paket "Neustart Kultur" an Veranstalter von Musikfestivals" - auf eine große Anzahl von Dokumenten bezieht, deren Bereitstellung einen erheblichen Aufwand und damit die Erhebung von Gebühren bedeutet. Wir möchten Ihnen gern passgenau die Unterlagen zur Verfügung stellen, die Sie zur Erfüllung Ihres Informationsbegehrens benötigen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag konkretisieren können. Zudem bitten wir um eine Entscheidung, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten i.S.v. § 5 IFG einverstanden sind. Anderenfalls wäre die zeitaufwändige Einholung der Einwilligung der betroffenen Dritten notwendig. Für Rückfragen auch hinsichtlich der Konkretisierung Ihres Antrags stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen