köln-sülz, eingeschränktes parkverbot leichtensternstraße

seit fast einem monat sind parkverbotsschilder aufgestellt - parkmöglichkeiten sowieso knapp!!!!!!
nichts tut sich!!!!! - ist das so gewollt - tut sich eventuell doch noch was!!!???

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
köln-sülz, eingeschränktes parkverbot leichtensternstraße [#214851]
Datum
11. März 2021 11:11
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit fast einem monat sind parkverbotsschilder aufgestellt - parkmöglichkeiten sowieso knapp!!!!!! nichts tut sich!!!!! - ist das so gewollt - tut sich eventuell doch noch was!!!???
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in zunächst darf ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Sie ha…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#211254 köln-sülz, eingeschränktes parkverbot leichtensternstraße [#214851]
Datum
30. Juni 2021 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in zunächst darf ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Sie haben ja in Ihrer Anfrage vom 11.03.2021 sehr vehement auf eine temporäre Beschilderung in der Leichtensteinstraße hingewiesen. Bevor ich Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weiterleite, bitte ich um Mitteilung, ob die Situation weiterhin besteht oder sich die Sachlage möglicherweise zwischenzeitlich erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Situation hat sich erledigt - allerdings noch mit einer zeitlichen Verzögerung! In …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #211254 köln-sülz, eingeschränktes parkverbot leichtensternstraße [#214851]
Datum
25. Juli 2021 12:45
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Situation hat sich erledigt - allerdings noch mit einer zeitlichen Verzögerung! In Leichtensternstr. seit längerer Zeit viele Baumaßnahmen auch mit aufgestellten Verbotsschildern - jedoch die Situation -die meine Anfrage begründete- hat sich so nicht mehr ergeben!!!!! Parkmöglichkeiten sind hier sehr rar! Übrigens, vielen Dank für Ihre Nachricht! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214851/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
25. Juli 2021 12:45
Status
image001.jpg
7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-wahlhelfer21.jpg]<http://www.wahlhelfer.koeln/>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#214851] Sehr geehrte Damen und Herren, Angelegenheit hat sich erledigt! Dies …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#214851]
Datum
11. Oktober 2021 11:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Angelegenheit hat sich erledigt! Dies habe ich Ihnen bereits versucht, mitzuteilen!? Ist wohl nicht gesendet worden!? Ihnen alles Gute und Gesundheit - Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214851/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
11. Oktober 2021 11:34
Status
image001.jpg
7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Else-Falk-Preis 2022]<https://www.frauenpreis.koeln>

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AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#214851] Sehr geehrte Damen und Herren, Angelegenheit hat sich erledigt. Kann a…
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Datum
13. November 2021 12:23
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Sehr geehrte Damen und Herren, Angelegenheit hat sich erledigt. Kann abgeschlossen werden. Dachte, meine bisherigen Mitteilungen an Sie wären bei Ihnen angekommen. Nichts für ungut! bleiben Sie gesund!!! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214851/