Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt
Meine vorherige Anfrage war zu allgemein und unkonkret formuliert. Ich versuche nun also etwas genauer zu beschreiben, wonach es mir dürstet.
Eine Behörde in Ihrem Wirkungskreis gibt an, im Falle einer Infektion innerhalb von 24h eine Meldung an Sie abgeben zu müssen, um Ihrer Aufforderung bei einer Kontaktnachverfolgung nachzukommen. Ich konnte aus der aktuellen und auch den bisherigen Eindämmungsverordnungen keine Informationen zu dieser Frist herauslesen. Ich gehe daher davon aus, dass Sie als Gesundheitsamt intern noch weitere Schreiben versandt haben oder eigene weitere Regelungen für Ihren Wirkungskreis erlassen haben. Mich interessieren nun diese Schriftstücke, aus denen diese Behöre möglicherweise die 24 stündige Frist hat ableiten können.
Einen ähnlichen Fall habe ich für den Wirkungskreis des Landkreis Dahme-Spreewald bereits erforscht. LDS gab an keine weiteren Regelungen (außerhalb der übergeordneten Eindämmungsverordnung) erlassen zu haben. Sofern dies auch bei Ihnen der Fall, reicht mir wirklich eine einfache Email mit genau dieser Information.
Ergebnis der Anfrage
Das Gesundheitsamt gibt an:
Eine Frist zur Vorlage enthält diese Regelung nicht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. März 2021
-
19. Juni 2021
-
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#214862]
- Datum
- 11. März 2021 13:50
- An
- Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 13. April 2021 09:02
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 13. April 2021 09:03
- An
- Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 14. April 2021 11:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 15. Mai 2021 11:10
- An
- Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 11. März 2021
- Datum
- 18. Mai 2021 08:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 18. Mai 2021 18:31
- Status
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
- Datum
- 18. Mai 2021 20:58
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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