Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt

Meine vorherige Anfrage war zu allgemein und unkonkret formuliert. Ich versuche nun also etwas genauer zu beschreiben, wonach es mir dürstet.
Eine Behörde in Ihrem Wirkungskreis gibt an, im Falle einer Infektion innerhalb von 24h eine Meldung an Sie abgeben zu müssen, um Ihrer Aufforderung bei einer Kontaktnachverfolgung nachzukommen. Ich konnte aus der aktuellen und auch den bisherigen Eindämmungsverordnungen keine Informationen zu dieser Frist herauslesen. Ich gehe daher davon aus, dass Sie als Gesundheitsamt intern noch weitere Schreiben versandt haben oder eigene weitere Regelungen für Ihren Wirkungskreis erlassen haben. Mich interessieren nun diese Schriftstücke, aus denen diese Behöre möglicherweise die 24 stündige Frist hat ableiten können.
Einen ähnlichen Fall habe ich für den Wirkungskreis des Landkreis Dahme-Spreewald bereits erforscht. LDS gab an keine weiteren Regelungen (außerhalb der übergeordneten Eindämmungsverordnung) erlassen zu haben. Sofern dies auch bei Ihnen der Fall, reicht mir wirklich eine einfache Email mit genau dieser Information.

Ergebnis der Anfrage

Das Gesundheitsamt gibt an:
Eine Frist zur Vorlage enthält diese Regelung nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#214862]
Datum
11. März 2021 13:50
An
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine vorherige Anfrage war zu allgemein und unkonkret formuliert. Ich versuche nun also etwas genauer zu beschreiben, wonach es mir dürstet. Eine Behörde in Ihrem Wirkungskreis gibt an, im Falle einer Infektion innerhalb von 24h eine Meldung an Sie abgeben zu müssen, um Ihrer Aufforderung bei einer Kontaktnachverfolgung nachzukommen. Ich konnte aus der aktuellen und auch den bisherigen Eindämmungsverordnungen keine Informationen zu dieser Frist herauslesen. Ich gehe daher davon aus, dass Sie als Gesundheitsamt intern noch weitere Schreiben versandt haben oder eigene weitere Regelungen für Ihren Wirkungskreis erlassen haben. Mich interessieren nun diese Schriftstücke, aus denen diese Behöre möglicherweise die 24 stündige Frist hat ableiten können. Einen ähnlichen Fall habe ich für den Wirkungskreis des Landkreis Dahme-Spreewald bereits erforscht. LDS gab an keine weiteren Regelungen (außerhalb der übergeordneten Eindämmungsverordnung) erlassen zu haben. Sofern dies auch bei Ihnen der Fall, reicht mir wirklich eine einfache Email mit genau dieser Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 214862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214862/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
13. April 2021 09:02
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214862/ Leider habe ich keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen vom Gesundheitsamt erhalten. Ich habe die Frage im Gegensatz zur vorherigen um den Kontext erweitert und frage nun explizit nach in Akten (vorhandene Schreiben oder erlassene Regelungen), die ich eigentlich auch zuvor nur haben wollte. Auf den Webseiten des Gesundheitsamtes konnte ich keine Informationen finden, woraus ich jedoch nicht den Schluß ziehe, dass diese nicht existieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 214862.pdf Anfragenr: 214862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214862/
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Fr…
An Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
13. April 2021 09:03
An
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ vom 11.03.2021 (#214862) konnte ich noch keine Antwort von Ihnen verzeichnen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 214862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214862/
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage wurde am 12.03.2021 an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Auf…
Von
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
14. April 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage wurde am 12.03.2021 an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Auf Grund der aktuellen Pandemie-Lage und den hier vor Ort vorhandenen Personalressourcen war bisher eine Antwort leider nicht möglich. Wir danken Ihnen daher für den Hinweis, dass die Antwort auf Ihre Anfrage noch aussteht und das Gesundheitsamt wird demnächst auf Ihre Frage eingehen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> leider konnte ich bis heute für meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben, Grun…
An Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
15. Mai 2021 11:10
An
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider konnte ich bis heute für meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ vom 11.03.2021 (#214862) noch keine Antwort von Ihnen verzeichnen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte Sie auf die Antwort des Landkreises Dahme Spreewald hinweisen: https://fragdenstaat.de/anfrage/fristen-zur-ubermittlung-der-kontaktdaten/541347/anhang/antwort-gesundheitsamt_geschwaerzt.pdf Ich benötige nicht mehr als ein A4 Blatt oder eine schlichte Email und dann sind Sie mich auch schon wieder "los". Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 214862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214862/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 11. März 2021 Sehr geehrter…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 11. März 2021
Datum
18. Mai 2021 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
792,5 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Sehr geehrter Herr Langner, nach Prüfung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgende Auskunft geben: Nach § 28 …
Von
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
18. Mai 2021 18:31
Status
Sehr geehrter Herr Langner, nach Prüfung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgende Auskunft geben: Nach § 28 IfSG obliegt es den Gesundheitsbehörden, die Verbreitung der Covid-19 Erkrankung mit dem SARS-CoV-2 Virus in der Bevölkerung so weit wie möglich zu verhindern. Dafür müssen mögliche Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Dies gelingt nur, wenn infizierte Personen sowie Kontaktpersonen zu bestätigten Erkrankungsfällen möglichst lückenlos identifiziert und entsprechend der aktuellen Empfehlung des RKI für 14 Tage (Inkubationszeit) unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Gemäß §§ 16 und 28 IfSG i.V.m. § 30 IfSG hat die zuständige Behörde unverzüglich die notwendigen Schutzmaßnahmen anzuordnen, um die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Die notwendigen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den §§ 29 bis 31 des IfSG. Hierzu gehört nach § 29 Abs. 2 IfSG auch, den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. Dies dürfte sich meines Erachtens auch darauf erstrecken, die Benennung von Kontaktpersonen in einem engen Zeitintervall zu verlangen, da das GA nur dann in die Lage gesetzt werden kann, „unverzüglich“ zu handeln und damit Infektionsketten zu unterbrechen. Soweit Sie mit Ihrer Anfrage hingegen meinten, in wie weit u.a in Geschäften die Erhebung und Weitergabe der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) erfolgt, so ist auf die Regelungen des § 1 Abs. 3 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus u. COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV), zuletzt am 11. Mai 2021 geändert, zu verweisen. Eine Frist zur Vorlage enthält diese Regelung nicht. Mit der hinzugekommenen Möglichkeit der Kontaktdatenerfassung in elektronischer Form, muss der für die Datenerfassung nach der Verordnung jeweils Verpflichtete u.a. sicher stellen, dass die genannten Daten dem zuständigen Gesundheitsamt „unverzüglich zur Verfügung gestellt werden“. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr << Anrede >> nur wenige Stunden nach Ihren Hinweisen erhielt ich Antwort des Gesundheitsamtes. Mi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schreiben, Grundlagen einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#214862]
Datum
18. Mai 2021 20:58
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nur wenige Stunden nach Ihren Hinweisen erhielt ich Antwort des Gesundheitsamtes. Mit dieser bin ich zufrieden. Die Akte kann aus meiner Sicht geschlossen werden. Ich danke wie immer für die Unterstützung und wünsche Ihnen allen gesundheitlich alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 214862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214862/