Kontrollbericht zu Pizzeria La Bella Heimservice, Maulbronn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria La Bella Heimservice
Mühlackerstraße 8
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria La Bella Heimservice, Maulbronn [#214873]
Datum
11. März 2021 15:43
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria La Bella Heimservice Mühlackerstraße 8 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214873/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinformatio…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Pizzeria La Bella Heimservice, Maulbronn [#214873]
Datum
12. März 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir beabsichtigen, Ihnen die gewünschten Informationen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs innerhalb eines Monats gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte der Betrieb gegen die Auskunftserteilung Einwände erheben oder hiergegen sogar den Rechtsweg beschreiten, könnte sich die Bearbeitung verzögern. Wir werden Sie diesbezügich auf dem Laufenden halten. Im Übrigen erfolgt die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) Anfrage stattgegeben, gebührenfrei. Angefragte Unterneh…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetzt (VIG)
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfrage stattgegeben, gebührenfrei. Angefragte Unternehmen wurde angehört, keine Einwendungen erhoben. Informationszugang kann erst nach Bekanntgabe und ausreichend Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen (min. 2 Wochen) erfolgen.

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen