Kommunikation mit der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sämtliche Dokumente sowie internen und externen Schriftverkehr, die die neue "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) betreffen.

Wie die CUII erklärt, ist die "Bundesnetzagentur in den Prozess eingebunden". Entsprechend bitte ich auch um Herausgabe aller Dokumente, die die Sperrung des Portals "s.to" / "serienstream.sx" betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 10 Follower:innen
Dominik Hayon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokume…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Kommunikation mit der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) [#214894]
Datum
11. März 2021 23:38
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente sowie internen und externen Schriftverkehr, die die neue "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) betreffen. Wie die CUII erklärt, ist die "Bundesnetzagentur in den Prozess eingebunden". Entsprechend bitte ich auch um Herausgabe aller Dokumente, die die Sperrung des Portals "s.to" / "serienstream.sx" betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon Anfragenr: 214894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214894/ Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freund…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Kommunikation mit der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) [#214894]
Datum
12. März 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, mit Datum vom 12. März 2021 haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informati…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Kommunikation mit der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) [#214894]
Datum
13. April 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hayon, mit Datum vom 12. März 2021 haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informationen die CUII betreffend gestellt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag personenbezogene Daten sowie möglicherweise geschütztes geistiges Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft und daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig ist. Die Unterlagen enthalten Namen, Titel, akademischer Grade, Berufs- und Funktionsbezeichnung sowie Organisationseinheiten beteiligter Personen. Im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens dürfte es sich bei Ihrem IFG-Antrag um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) handeln. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, dass zur konkreten Höhe der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe gemacht werden kann. Da Ihr Antrag sich auf "sämtliche Dokumente sowie internen und externen Schriftverkehr" bezieht und keine zeitliche Begrenzung enthält, ist aufgrund des Umfangs der zu sichtenden Informationen mit einer Gebührenhöhe im mittleren Bereich des Rahmens zu rechnen. Ferner kann eine Bearbeitung wegen § 7 Abs. 5 S. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 IFG nicht innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Sofern Sie sich mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären, könnte das Verfahren schneller durchgeführt werden. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag festhalten und ob sie der Schwärzung personenbezogener Daten zustimmen. Bis zum Eingang Ihrer Antwort setzen wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage aus. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag, sowie die Email von Frau Sanders-W…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Kommunikation mit der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) [#214894]
Datum
1. August 2023 11:22
Status
Sehr geehrter Herr Hayon, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag, sowie die Email von Frau Sanders-Winter, auf welche Sie sich bisher nicht zurückgemeldet hatten. Die von Ihnen gewünschten Informationen waren ebenfalls Gegenstand eines IFG-Antrages, der bei www.fragdenstaat.de unter der Nummer #214938 geführt wird. Der dortige Antragsteller hat die von der Bundesnetzagentur herausgegebenen Informationen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/clearingstelle-urheberrecht-im-internet-und-netzsperren-durch-internetzugangsanbieter/#nachricht-725150 veröffentlicht. Ihr Antrag wäre daher nach § 9 Abs. 3 IFG abzulehnen, da Sie sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. Sollten Sie zu Ihrem Antrag einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 7. August 2023. Sollten wir bis zum 7. August 2023 nichts von Ihnen hören, betrachten wir Ihren Antrag als erledigt. Mit freundlichem Gruß