erweiterter Präsenzunterricht in hessischen Schulen ab 22.3.2021

Sehr << Antragsteller:in >>

in Ihrem Schreiben an die Schulleiter*innen vom 9.3.21 mit dem Titel

„Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den
Osterferien, insbesondere Wechselunterricht ab dem 22. März für alle
Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen)“

schreiben Sie, die etwas überstürzte Rückkehr aus dem Distanzunterricht noch vor den Osterferien, und sei es nur für wenige Schulstunden, entspreche
„den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat.“

Trotz intensiver Recherche ist es mir nicht gelungen, bei den einschlägigen Interessenvertretungen und Verbänden presseöffentliche Positionen dieser Tendenz zu finden.

Ich bitte Sie daher, zu erläutern:
1.) Auf welche „Interessenvertretungen und Verbände“ berufen Sie sich hier?
2.) Welche Personen aus den genannten Verbänden sowie LSV und LEB haben sich wann mit welchem Wortlaut in diesem Sinne geäußert?
3.) Welche Personen sind in der „Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021“, was tun sie dort und wer hat sie auf Grund welcher Qualifikationen in diese Gruppe berufen?

Verbindlichsten Dank für Ihre Auskünfte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Dr. …
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
erweiterter Präsenzunterricht in hessischen Schulen ab 22.3.2021 [#214945]
Datum
12. März 2021 12:50
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Dr. Lorz, in Ihrem Schreiben an die Schulleiter*innen vom 9.3.21 mit dem Titel „Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien, insbesondere Wechselunterricht ab dem 22. März für alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen)“ schreiben Sie, die etwas überstürzte Rückkehr aus dem Distanzunterricht noch vor den Osterferien, und sei es nur für wenige Schulstunden, entspreche „den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat.“ Trotz intensiver Recherche ist es mir nicht gelungen, bei den einschlägigen Interessenvertretungen und Verbänden presseöffentliche Positionen dieser Tendenz zu finden. Ich bitte Sie daher, zu erläutern: 1.) Auf welche „Interessenvertretungen und Verbände“ berufen Sie sich hier? 2.) Welche Personen aus den genannten Verbänden sowie LSV und LEB haben sich wann mit welchem Wortlaut in diesem Sinne geäußert? 3.) Welche Personen sind in der „Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021“, was tun sie dort und wer hat sie auf Grund welcher Qualifikationen in diese Gruppe berufen? Verbindlichsten Dank für Ihre Auskünfte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214945/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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