Firma Unisco

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zur Zusammenarbeit mit der Firma Unisco.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Firma Unisco [#21498]
Datum
12. Mai 2017 20:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zur Zusammenarbeit mit der Firma Unisco.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 12.05.2017 haben Sie einen Antrag nach IFG zur Zusammenarbeit de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Firma Unisco [#21498]
Datum
19. Mai 2017 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 12.05.2017 haben Sie einen Antrag nach IFG zur Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der "Firma Unisco" gestellt, den ich Ihnen wie folgt beantworte: Eine "Firma Unisco" ist uns nicht bekannt, es liegen demnach auch keine Unterlagen zu einer Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit dieser Firma vor. Falls sich Ihr Antrag auf das kürzlich in der Presse (z.B. im Onlineportal golem.de unter dem Artikel "Vorratsdatenspeicherung as a Service") genannte Unternehmen Uniscon GmbH, München beziehen sollte, bitte ich darum, einen hierauf bezogenen Antrag zu stellen. Darüber hinaus verweise ich Sie vorsorglich auf die Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG sowie auf die Regelung des § 6 IFG, wonach der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, wenn Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eines Dritten gewährt würde und dieser nicht einwilligt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
AW: TED-Reception: 17-207858-001 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Ihre Anfrage könn…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: TED-Reception: 17-207858-001
Datum
24. Mai 2017 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Ihre Anfrage können wir aufgrund der Vorgaben des Vergaberechts (insbesondere Geheimhaltung der Ausschreibungsteilnehmer zur Förderung des Wettbewerbs) keine Auskunft geben. Falls Sie noch einen entsprechenden Bescheid bezüglich Ihrer Anfragen erhalten möchten, wäre dieser gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: TED-Reception: 17-207858-001 [#21498] Sehr geehrte Damen und Herren, ein rechtsmittelfähiger Bescheid wär…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: TED-Reception: 17-207858-001 [#21498]
Datum
24. Mai 2017 17:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ein rechtsmittelfähiger Bescheid wäre mir schon wichtig. Welche Gebühr und auf welcher Grundlage möchten Sie denn dafüer erheben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>