Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung

Anfrage an: Polizei Berlin

ein Dokument aus dem die Anzahl der einsatzfähigen Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung hervorgeht

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung [#215018]
Datum
13. März 2021 14:10
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Dokument aus dem die Anzahl der einsatzfähigen Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung hervorgeht
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr de…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung [#215018]
Datum
19. April 2021 13:34
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung“ vom 13.03.2021 (#215018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstin…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Sehr Antragsteller/in
Datum
26. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung“ vom 13.03.2021 (#215018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstin…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage: "Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung [#215018]"
Datum
11. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung“ vom 13.03.2021 (#215018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Rückschein National
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Rückschein National
Datum
14. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr derErstindienstsetzung [#215018] Sehr Antragsteller…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr derErstindienstsetzung [#215018]
Datum
27. Mai 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Den zeitlichen Verzug bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Fahrzeuge aufgegliedert nach Jahr der Erstindienstsetzung“ [#215018]
Datum
2. September 2021 10:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215018/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil, meine Anfrage seit März nicht bearbeitet wurde und Nachfragen nicht gewünscht sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 215018.pdf - 2021-04-26_1-briefvorlage-normbrief.pdf - 2021-05-11_1-polizei-berlin-brief-ifg-2docx.pdf Anfragenr: 215018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215018/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 2. September 2021 Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in, die o. g. E-Mail liegt mir vo…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. September 2021
Datum
9. September 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.833 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail an uns vom 2. September 2021, meine E-Mail an Sie vom 9. September 2021 (Az. 525.833) Sehr geehrte/r A…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail an uns vom 2. September 2021, meine E-Mail an Sie vom 9. September 2021 (Az. 525.833)
Datum
14. Oktober 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in, zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass meine Bemühungen hier leider nicht erfolgreich waren. Denn offenbar hat die angefragte Stelle trotz zweifacher Bitte meinerseits (am 9. September und 5. Oktober 2021, hier mit Fristsetzung bis 12. Oktober 2021) noch immer keine Sachentscheidung über Ihren Antrag vom 13. März 2021 getroffen, obwohl Sie am 19. und 26. April sowie am 11. Mai 2021 hieran erinnert hatten. Da unsere Behörde nach dem IFG über keine Anordnungs- oder Sanktionsbefugnisse verfügt, bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihres Anspruchs nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht Berlin, bei dem Sie die sog. Untätigkeitsklage gegen das Land Berlin, vertreten durch die Polizei Berlin, erheben können (vgl. § 75 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO). Ich bedauere, dass wir in dieser Sache nichts für Sie erreichen konnten, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen