Fahrradstreifen Ostseestraße

seit kurzem ist auf der Ostseestraße in Fahrtrichtung Wedding ein breiter Fahrradstreifen eingerichtet. Die Maßname erschließt sich mir und der Nachbarschaft jedoch nicht. Als direkter Anwohner haben wir nun in den Nebenstraßen enorm erhöhten Autoverkehr, der eh schon sehr hoch ist, aufgrund der Umfahrung der Ostseestraße, Greifswalder Str/Prenzlauer Allee und Roelckestraße im Berufsverkehr durch viele Autofahrer (die zudem deutlich überhöhte Geschwindigkeiten an den Tag legen, da sie nun offensichtlich noch mehr gestresst sind). Für viele Familien mit Kindern ist dies sehr unglücklich. Selbst kann man mit dem Auto in den Stoßzeiten nicht mehr in Richtung Wedding fahren, ohne sehr viel mehr Zeit einzuplanen.

Ich fahre selbst mit dem Rad auch öfter Richtung Wedding, um meine Tochter zur Kita zu bringen. Vor allem die neue Verlegung des Radweges Ostseestr/Ecke Prenzlauer Allee ist eine enorme Erleichterung gewesen. Das war toll.

Die jetzige Maßnahme ist jedoch nicht nachvollziehbar und findet auch in der Nachbarschaft keinen Anklang. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass auf der Ostseestraße KAUM FAHRRADVERKEHR in Richtung Wedding ist. Ein großer Fahrradstreifen mit dem nun enormen Rückstau von Autos bis zur Roelckestr. ist deshalb überhaupt nicht sinnvoll und verursacht eine enorme Belastung für die anliegenden Straßen und Anwohner. Zudem kann man als Radfahrer durch die gleichzeitige Nutzung der Spur von Bussen eh nur, wie zuvor auch, am Rand auf dem alten Fahrradsteifen fahren.

Deshalb bitte ich um Erläuterung der Maßnahme sowie deren Dauer. Gerne hier öffentlich, sodass es auch für die Nachbarn einsehbar ist.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühe und Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
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Betreff
Fahrradstreifen Ostseestraße [#215035]
Datum
13. März 2021 17:50
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit kurzem ist auf der Ostseestraße in Fahrtrichtung Wedding ein breiter Fahrradstreifen eingerichtet. Die Maßname erschließt sich mir und der Nachbarschaft jedoch nicht. Als direkter Anwohner haben wir nun in den Nebenstraßen enorm erhöhten Autoverkehr, der eh schon sehr hoch ist, aufgrund der Umfahrung der Ostseestraße, Greifswalder Str/Prenzlauer Allee und Roelckestraße im Berufsverkehr durch viele Autofahrer (die zudem deutlich überhöhte Geschwindigkeiten an den Tag legen, da sie nun offensichtlich noch mehr gestresst sind). Für viele Familien mit Kindern ist dies sehr unglücklich. Selbst kann man mit dem Auto in den Stoßzeiten nicht mehr in Richtung Wedding fahren, ohne sehr viel mehr Zeit einzuplanen. Ich fahre selbst mit dem Rad auch öfter Richtung Wedding, um meine Tochter zur Kita zu bringen. Vor allem die neue Verlegung des Radweges Ostseestr/Ecke Prenzlauer Allee ist eine enorme Erleichterung gewesen. Das war toll. Die jetzige Maßnahme ist jedoch nicht nachvollziehbar und findet auch in der Nachbarschaft keinen Anklang. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass auf der Ostseestraße KAUM FAHRRADVERKEHR in Richtung Wedding ist. Ein großer Fahrradstreifen mit dem nun enormen Rückstau von Autos bis zur Roelckestr. ist deshalb überhaupt nicht sinnvoll und verursacht eine enorme Belastung für die anliegenden Straßen und Anwohner. Zudem kann man als Radfahrer durch die gleichzeitige Nutzung der Spur von Bussen eh nur, wie zuvor auch, am Rand auf dem alten Fahrradsteifen fahren. Deshalb bitte ich um Erläuterung der Maßnahme sowie deren Dauer. Gerne hier öffentlich, sodass es auch für die Nachbarn einsehbar ist. Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühe und Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215035/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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