Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt

Zwei brandenburgische Hochschule geben an, es gäbe eine 24h Frist, nach der diese nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung Daten zu liefern hätten. Meine Nachfrage beim Gesundheitsamt LDS ergab jedoch, dass dort eine solche Frist nicht bekannt ist. Logisch erscheint mir, dass die Lieferung solcher Daten so schnell wie irgend möglich erfolgen sollte. Der einzig weitere mir bekannte Verordnungsgeber, unterhalb der Normenhierarchie des Gesundheitsamtes sind Sie. Sofern die Hochschulen sich also auf eine verpflichtende Regelung berufen, müsste diese daher von Ihnen stammen. So meine Arbeitshypothese.
Ich möchte Sie daher bitten mir mitzuteilen, ob Sie eine solche Frist erlassen haben und mir das entsprechende Schreiben/Beschluss o.ä. zukommen zu lassen.
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#215038]
Datum
13. März 2021 18:33
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwei brandenburgische Hochschule geben an, es gäbe eine 24h Frist, nach der diese nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung Daten zu liefern hätten. Meine Nachfrage beim Gesundheitsamt LDS ergab jedoch, dass dort eine solche Frist nicht bekannt ist. Logisch erscheint mir, dass die Lieferung solcher Daten so schnell wie irgend möglich erfolgen sollte. Der einzig weitere mir bekannte Verordnungsgeber, unterhalb der Normenhierarchie des Gesundheitsamtes sind Sie. Sofern die Hochschulen sich also auf eine verpflichtende Regelung berufen, müsste diese daher von Ihnen stammen. So meine Arbeitshypothese. Ich möchte Sie daher bitten mir mitzuteilen, ob Sie eine solche Frist erlassen haben und mir das entsprechende Schreiben/Beschluss o.ä. zukommen zu lassen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 215038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215038/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, Mit Ihrer o.g. Anfrage haben Sie die folgende Frage gestellt: „Ich möchte Sie daher b…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#215038]
Datum
12. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Mit Ihrer o.g. Anfrage haben Sie die folgende Frage gestellt: „Ich möchte Sie daher bitten mir mitzuteilen, ob Sie eine solche Frist erlassen haben und mir das entsprechende Schreiben/Beschluss o.ä. zukommen zu lassen.“ Diese Frage beantwortet das MWFK mit Nein. Darüber hinaus kann ich Ihnen den allgemeinen Hinweis geben, dass zumindest das Gesundheitsamt Potsdam auf seiner Homepage (https://www.potsdam.de/faq-die-wichtigsten-fragen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-potsdam - Zugriff am 29.03.2021) eine – wie von Ihnen angesprochen – 24-stündige Frist veröffentlicht hat. Im Übrigen ist für Fragen, die den Gesundheitsbereich betreffen, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg bzw. die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig. Mit freundlichen Grüßen