Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 – geprüft.

Bitte teilen Sie mir die Gesamtkosten dieser Prüfung mit. Die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft reicht aus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
14. März 2021 08:26
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 – geprüft. Bitte teilen Sie mir die Gesamtkosten dieser Prüfung mit. Die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft reicht aus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215067/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bundesbank
Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 14. März 2021 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
16. März 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 14. März 2021 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566‑0, E‑Mail: ifg-anfragen@bundesbank.de) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] |[geschwärzt]+[geschwärzt]+[geschwärzt]> | | | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]> | | | | | | |[geschwärzt] [geschwärzt] | | | >[geschwärzt]> >[geschwärzt]+[geschwärzt]| | | | >[geschwärzt]+[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> | | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| | | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| |[geschwärzt] | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| | | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| | | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> | | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| | | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> | | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| | | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| |"[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| |[geschwärzt] | >[geschwärzt]| |[geschwärzt]+[geschwärzt]> |[geschwärzt] | | |[geschwärzt]+[geschwärzt]> >[geschwärzt]| |[[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] | >[geschwärzt]| [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in mit IFG-Antrag vom 14. März 2021 beantragten Sie die Mitteilung der Gesamtkosten für die …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
9. April 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit IFG-Antrag vom 14. März 2021 beantragten Sie die Mitteilung der Gesamtkosten für die Prüfung des Jahresabschlusses der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es ist nicht auszuschließen, dass die beantragte Auskunftserteilung Belange Dritter, hier der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, insbesondere deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berühren würde und der Dritte ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Daher werden wir nach den Regelungen des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren anstoßen müssen, das dem Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Geheimnisträger eingewilligt hat. Da die Drittbeteiligung zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt, ist zu erwarten, dass vorliegend im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis Gebühren zu erheben sein werden; es sich also nicht mehr wie von Ihnen angenommen um eine gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft handeln wird. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... abrufbar. Bitte teilen sie uns bis zum 23. März 2021 mit, ob Sie vor diesem Hintergrund den Antrag weiterverfolgen wollen. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Betroffenheit von Daten Dritter der IFG-Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen ist und geben Ihnen ebenfalls bis zum 23. März 2021 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in leider hat sich in dem am Freitag, 9. April, versandten Zwischenbescheid ein Fehler bei der…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
WG: Antwort: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
12. April 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in leider hat sich in dem am Freitag, 9. April, versandten Zwischenbescheid ein Fehler bei der Fristangabe eingeschlichen. Hier sollte es 23. April und nicht 23. März lauten. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen, mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Nachricht vom 09.04.2021. Gestatten Sie mir zwei Ergänzungen. Person…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
13. April 2021 12:18
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Nachricht vom 09.04.2021. Gestatten Sie mir zwei Ergänzungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Bitte erläutern Sie mir zunächst warum hier Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Ich verweise auf die Publikation der Wissenschaftlichen Dienste - Sachstand WD 3 - 3000 - 004/21, S.6: ,,Die Behörde muss gegenüber dem Antragsteller substantiiert und plausibel darlegen, dass und warum die begehrten Informationen auf Grund eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses nicht zugänglich sind.(Schoch, in: derselbe, IFG, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 109 unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010, 2 K 35/10, juris Rn. 33.) Die Begründung muss es insbesondere ermöglichen, das Vorliegen von Ausschlussgründen anhand von Tatsachen überprüfen zu können.(VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010, 2 K 35/10, juris Rn. 33.)’’ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215067/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In unserem Schreiben vom 9. April geht es um die Einleitung…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: WG: Antwort: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
14. April 2021 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In unserem Schreiben vom 9. April geht es um die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens. Dieses ist erforderlich, weil die Rechnungssumme aufgrund des Zusammenhangs mit kalkulatorischen Überlegungen der KPMG AG ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der KPMG AG darstellen kann. Eine abschließende Entscheidung, ob ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt und ob die betreffende Information wegen der fehlenden Einwilligung des Drittbetroffenen nicht herausgegeben werden darf, ist mit der Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens noch nicht verbunden. Wie in unserem Schreiben erwähnt, ist ein IFG-Antrag bei einer Drittbetroffenheit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen und wir geben Ihnen bis zum 23. April 2021 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen IFG Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Antwort: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [#215067]
Datum
16. April 2021 12:06
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen IFG Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215067/