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Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Genehmigungsunterlagen, die es - tja, wem eigentlich - gestattet ISMI Catcher im ZIVILEN Bereich der Bezirkskliniken Mittelfranken zu betreiben und hierbei

1. für jede Person im Haus 2-1 ersichtlich
2. ohne entsprechende Kenntlichmachtung
3. sämtliche Netzfrequenzen des LTE Netzes der Deutschen Telekom AG
4. ohne vorhanden sein einer richterlichen Genehmigung
a) Telefonanrufe unterbrechen
b) Telefonanrufe umleiten
c) Downloads aus dem öffentlichen Internet, wie etwa das Streaming von Youtube, Netflix, Disney+ abbrechen, drosseln, gar nicht erst ermöglichen.

Zur Zuordnung des bestehenden Vorgangs habe ich die Schlichtungsnummer Schli-10366 zur Hand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Genehmigun…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
14. März 2021 20:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Genehmigungsunterlagen, die es - tja, wem eigentlich - gestattet ISMI Catcher im ZIVILEN Bereich der Bezirkskliniken Mittelfranken zu betreiben und hierbei 1. für jede Person im Haus [geschwärzt] ersichtlich 2. ohne entsprechende Kenntlichmachtung 3. sämtliche Netzfrequenzen des LTE Netzes der Deutschen Telekom AG 4. ohne vorhanden sein einer richterlichen Genehmigung a) Telefonanrufe unterbrechen b) Telefonanrufe umleiten c) Downloads aus dem öffentlichen Internet, wie etwa das Streaming von Youtube, Netflix, Disney+ abbrechen, drosseln, gar nicht erst ermöglichen. Zur Zuordnung des bestehenden Vorgangs habe ich die Schlichtungsnummer [geschwärzt] zur Hand. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215116 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in von uns wurde kein Betrieb eines IMSI-Catchers im Bereich der Bezirkskliniken Mittelfranken…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
24. März 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in von uns wurde kein Betrieb eines IMSI-Catchers im Bereich der Bezirkskliniken Mittelfranken genehmigt, noch liegen uns Kenntnisse zu einem solchen Vorhaben vor. Die Nutzung von IMSI-Catchern, die aktiv in den Sendebetrieb im Mobilfunk eingreifen, ist verboten. Dieses Verbot beruht auf Sicherheitsaspekten ( Verträglichkeit verschiedener Funkgeräte und Funkdienste ) und auf der Tatsache, dass dem Betreiber eines solchen Gerätes für die Frequenznutzung keine Frequenzzuteilung nach § 55 TKG (Telekommunikationsgesetz) gegeben werden kann. Die für den Mobilfunk genutzten Frequenzen sind den in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern mit exklusiven Nutzungsrechten zugeteilt. Ein IMSI-Catcher nutzt zur Gewinnung von Informationen unweigerlich diese Frequenzen aktiv, sodass neben dem Fehlen der erforderlichen Zuteilung ein Eingriff in die Frequenznutzungsrechte der Netzbetreiber erfolgt. Nur unter engen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber eine Nutzung von Frequenzen vorgesehen, die bereits anderen zugeteilt sind. Nach §55 Abs.1 Satz 5 TKG ist dies nur dann gestattet, wenn für Behörden - und hier nur zur Ausübung ihrer gesetzlichen Befugnisse -die Nutzung bereits anderen zugeteilter Frequenzen erforderlich wird und durch diese Nutzung keine erheblichen Störungen dieser Frequenznutzungen zu erwarten sind. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die allgemeine Beantwortung dieser Frage. Da ich jedoch konkrete Anhaltspunkt…
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Von
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Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
28. März 2021 21:08
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die allgemeine Beantwortung dieser Frage. Da ich jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass sich das Netz der Deutschen Telekom AG auf dem die Bezirkskliniken Mittelfranken umschließenden Gelände ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Tankstelle) anders verhält als im sonstigen [geschwärzt] Stadtgebiet und dies durch Messungen mit der Breitbandmessungsapp aus Ihrem Hause belegen kann, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach IFG. Neben der Schlichtungsnummer habe ich zur eindeutigen Identifizierung alle Messungen mit dem gleichlautenden Begriff [geschwärzt] gekennzeichnet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 215116 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in gerne komme ich Ihrer Bitte nach. Für die Zustellung des Bescheids wird allerdings noch I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
9. April 2021 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne komme ich Ihrer Bitte nach. Für die Zustellung des Bescheids wird allerdings noch Ihre postalische Anschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr <Information-entfernt> da mich unbekannte [geschwärzt] aus meiner Studienwohnung in [geschwärzt] vertr…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
Adresse ist seit Oktober 2020 bekannt: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
10. April 2021 01:29
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> da mich unbekannte [geschwärzt] aus meiner Studienwohnung in [geschwärzt] vertrieben haben, bitte ich Sie den Bescheid an die Ihnen bekannte Adresse zu versenden. Diese liegt in [geschwärzt] Falls Ihnen die Adresse nicht bekannt sein sollte, bitte ich darum den Bescheid gegen persöhnliche Abholung gegenüber der BNetzA mit Sitz in Bonn bereit zu legen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215116 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den gewünschten Bescheid. Somit kann eine persönliche Abholun…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Adresse ist seit Oktober 2020 bekannt: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
13. April 2021 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den gewünschten Bescheid. Somit kann eine persönliche Abholung entfallen. Nachteile bezüglich der Rechtsmittelfähigkeit gegenüber einer Zustellung in Papierform entstehen Ihnen hierdurch nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Kulanz. Mit freundlichen, kollegialen, solidarischen Grüßen A…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kulanzlösung: Adresse ist seit Oktober 2020 bekannt: Genehmigungsunterlagen ISMI Catcher Bezirkskliniken Mittelfranken - ziviler Bereich [#215116]
Datum
13. April 2021 18:08
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Kulanz. Mit freundlichen, kollegialen, solidarischen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215116/
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