Herstellererlaubnis

Kopien der historischen Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG (Erlaubniserteilung vor dem 10.03.2021 bis letzte Erlaubnis vor dem 01.01.2020) folgender Unternehmen, sofern solche von Ihnen erteilt wurden:

Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH Linkstr. 10, Berlin, Berlin, 10785, Germany
Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH - Betriebsstaette Freiburg, Mooswaldallee 1, Freiburg, Baden-Wuerttemberg, 79090, Germany

Bitte teilen Sie mir auch mit, sollten Sie keine Kopie liefern können, dass keine bzw. noch nie eine Erlaubnis pro angefragten Unternehmen von Ihnen erteilt worden ist. Sofern Erlaubnisse vor dem 01.10.2020 erteilt wurden, liegen Ihnen nach Verfahrensanweisung 15110105 (ZLG) diese Unterlagen auch vor und es sollte für Sie ein Leichtes sein diese mir zur Verfügung zu stellen. Eine Recherche im EUDRAGMDP zeigt mir leider nur aktuelle Erlaubnisse. Ich weiße Sie vorab auf folgendes hin:
Die einzigen personenbezogenen Daten, die eine Herstellungsherstellungserlaubnis enthält betrifft zudem nicht den Hersteller, sondern lediglich Ihre Behörde, nämlich Ihren Mitarbeiter. Daher bitte ich Sie, um Unkenntlichmachung dieser Daten. Durch das LIVG i.V.m. §64 AMG ist die Veröffentlich erlaubt und die angeforderten Erlaubnisse in eine Datenbank nach §67a AMG einzugeben. Die angeforderten Informationen lagen / liegen (oder eben auch nicht), egal wie man sich dreht und wendet öffentlich vor und werden durch das LIVG ausdrücklich als freizugebende Informationen eingestuft. Folglich fehlt es der rechtlichen Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahrens und einer Fristverlängerung. Selbstverständlich fehlt es auch der Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahren, wenn Ihnen als Überwachungsbehörde keine Unterlagen vorliegen. Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie die erste Frist einzuhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien der historischen …
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herstellererlaubnis [#215460]
Datum
16. März 2021 11:27
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der historischen Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG (Erlaubniserteilung vor dem 10.03.2021 bis letzte Erlaubnis vor dem 01.01.2020) folgender Unternehmen, sofern solche von Ihnen erteilt wurden: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH Linkstr. 10, Berlin, Berlin, 10785, Germany Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH - Betriebsstaette Freiburg, Mooswaldallee 1, Freiburg, Baden-Wuerttemberg, 79090, Germany Bitte teilen Sie mir auch mit, sollten Sie keine Kopie liefern können, dass keine bzw. noch nie eine Erlaubnis pro angefragten Unternehmen von Ihnen erteilt worden ist. Sofern Erlaubnisse vor dem 01.10.2020 erteilt wurden, liegen Ihnen nach Verfahrensanweisung 15110105 (ZLG) diese Unterlagen auch vor und es sollte für Sie ein Leichtes sein diese mir zur Verfügung zu stellen. Eine Recherche im EUDRAGMDP zeigt mir leider nur aktuelle Erlaubnisse. Ich weiße Sie vorab auf folgendes hin: Die einzigen personenbezogenen Daten, die eine Herstellungsherstellungserlaubnis enthält betrifft zudem nicht den Hersteller, sondern lediglich Ihre Behörde, nämlich Ihren Mitarbeiter. Daher bitte ich Sie, um Unkenntlichmachung dieser Daten. Durch das LIVG i.V.m. §64 AMG ist die Veröffentlich erlaubt und die angeforderten Erlaubnisse in eine Datenbank nach §67a AMG einzugeben. Die angeforderten Informationen lagen / liegen (oder eben auch nicht), egal wie man sich dreht und wendet öffentlich vor und werden durch das LIVG ausdrücklich als freizugebende Informationen eingestuft. Folglich fehlt es der rechtlichen Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahrens und einer Fristverlängerung. Selbstverständlich fehlt es auch der Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahren, wenn Ihnen als Überwachungsbehörde keine Unterlagen vorliegen. Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie die erste Frist einzuhalten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Antw: Herstellererlaubnis [#215460]
Datum
18. März 2021 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ihre Anfrage "Herstellererlaubnis [#215460]" vom 16.03.2021 Sehr Antragsteller/in in Ihrem u.g. E-Mail-Antrag (Herstellererlaubnis [#215460]) an unsere Behörde begehren Sie Kopien der historischen Herstellungs- bzw. Einfuhrerlaubnisse für die Firma Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH, Mooswaldallee 1, 79090 Freiburg aus einem bestimmten Zeitraum. Es handelt sich um mehrere Dokumente, die Ihnen als Kopie in datenschutzkonformer Version zur Verfügung gestellt würden. Diese Kopien würden wir Ihnen auf dem Postweg zustellen. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands ergibt sich eine Gebühr von 76,50 Euro, die von Ihnen zu tragen wäre. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den gebührenpflichtigen Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider ist mir, dass zu teuer. Ich ziehe meine Anfrage zurück Mit freundlichen Grü…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Herstellererlaubnis [#215460]
Datum
28. März 2021 22:14
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider ist mir, dass zu teuer. Ich ziehe meine Anfrage zurück Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Tübingen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2021 22:14
Status
Anfrage abgeschlossen

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre E-Mail vom 28.03.2021 zur Kenntnis genommen. Wir werden ihre Anfrage nun als…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: Antw: Herstellererlaubnis [#215460]
Datum
29. März 2021 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre E-Mail vom 28.03.2021 zur Kenntnis genommen. Wir werden ihre Anfrage nun als "zurückgezogen" zu den Akten legen. Mit freundlichen Grüßen