Herstellererlaubnis
Kopien der historischen Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG (Erlaubniserteilung vor dem 10.03.2021 bis letzte Erlaubnis vor dem 01.01.2020) folgender Unternehmen, sofern solche von Ihnen erteilt wurden:
Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH Linkstr. 10, Berlin, Berlin, 10785, Germany
Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH - Betriebsstaette Freiburg, Mooswaldallee 1, Freiburg, Baden-Wuerttemberg, 79090, Germany
Bitte teilen Sie mir auch mit, sollten Sie keine Kopie liefern können, dass keine bzw. noch nie eine Erlaubnis pro angefragten Unternehmen von Ihnen erteilt worden ist. Sofern Erlaubnisse vor dem 01.10.2020 erteilt wurden, liegen Ihnen nach Verfahrensanweisung 15110105 (ZLG) diese Unterlagen auch vor und es sollte für Sie ein Leichtes sein diese mir zur Verfügung zu stellen. Eine Recherche im EUDRAGMDP zeigt mir leider nur aktuelle Erlaubnisse. Ich weiße Sie vorab auf folgendes hin:
Die einzigen personenbezogenen Daten, die eine Herstellungsherstellungserlaubnis enthält betrifft zudem nicht den Hersteller, sondern lediglich Ihre Behörde, nämlich Ihren Mitarbeiter. Daher bitte ich Sie, um Unkenntlichmachung dieser Daten. Durch das LIVG i.V.m. §64 AMG ist die Veröffentlich erlaubt und die angeforderten Erlaubnisse in eine Datenbank nach §67a AMG einzugeben. Die angeforderten Informationen lagen / liegen (oder eben auch nicht), egal wie man sich dreht und wendet öffentlich vor und werden durch das LIVG ausdrücklich als freizugebende Informationen eingestuft. Folglich fehlt es der rechtlichen Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahrens und einer Fristverlängerung. Selbstverständlich fehlt es auch der Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahren, wenn Ihnen als Überwachungsbehörde keine Unterlagen vorliegen. Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie die erste Frist einzuhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. März 2021
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20. April 2021
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