Hausausweise Landtag NRW

Anfrage an: Landtag NRW

Die Namen von Körperschaften, Stiftungen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Landtag NRW [#215509]
Datum
16. März 2021 11:46
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Namen von Körperschaften, Stiftungen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF). Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215509/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeit…
Von
Landtag NRW
Betreff
Hausausweise Landtag NRW [#215509]
Datum
17. März 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausausweise Landtag NRW“ vom 16.03.2021 (#2155…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausausweise Landtag NRW [#215509]
Datum
12. Mai 2021 10:28
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausausweise Landtag NRW“ vom 16.03.2021 (#215509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215509/
Landtag NRW
Ihre Anfrage nach IFG - Anfragenr. 215509 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte entschuldi…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG - Anfragenr. 215509
Datum
12. Mai 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
8,0 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Ihre Anfrage wird in Kürze beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Ihre Anfrage nach IFG - Anfragenr. 215509 Sehr Antragsteller/in unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgese…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG - Anfragenr. 215509
Datum
14. Mai 2021 11:51
Status
image002.jpg
8,0 KB


Sehr Antragsteller/in unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beantragen Sie die Namen von Körperschaften, Stiftungen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten und im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Ferner bitten Sie um Informationen, ob die Hausausweise mit Zustimmung der Fraktionen vergeben werden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich ein offenes Haus. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Presse können den Landtag betreten, um die parlamentarischen Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen, die in der Regel öffentlich tagen, zu verfolgen. Einschränkungen im freien Zutritt zu den Sitzungen des Landtags ergeben sich nur durch die vorgegebenen Raumkapazitäten bzw. den obligatorischen Sicherheits-Check für alle Gäste des Landtags. Auf Antrag erhalten aus "protokollarischen" Gründen Spitzenvertreter/innen von Vereinigungen und Verbänden (z. B. Präsident/in, Vorsitzende/r, Hauptgeschäftsführer/in) einen Hausausweis, der diesem begrenzten Personenkreis das Prozedere bei der Einlasskontrolle erleichtert. Hierbei handelt es sich um die Spitzenvertreter/innen folgender Vereinigungen und Verbände: - Architektenkammer NRW - Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen - Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW - DGB-NRW - Deutscher Städtetag - Freikirchen in NRW - Handelsverband NRW - IHK NRW - Ingenieurkammer-Bau NRW - Katholisches Büro Düsseldorf, Vertretung der fünf nordrhein-westfälischen Bistümer bei Landtag und Landesregierung - Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege - Landesintegrationsrat NRW - Landessportbund NRW - Landkreistag NRW - Städte- u. Gemeindebund NRW - Stiftung Haus der Geschichte - Stiftung für Türkeistudien - Verband der Feuerwehren NRW - Westdeutscher Handwerkskammertag An die jeweiligen juristischen Personen werden keine Hausausweise vergeben. Die Vergabe der oben genannten Hausausweise erfolgt zudem ohne Beteiligung der Fraktionen. Mit freundlichen Grüßen