Absage-Mails für Corona-Impfungen

sämtliche Kommunikation bzgl. des Versendens der Absage-Mails für Corona-Impfungen an 1.494 E-Mail Adressen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absage-Mails für Corona-Impfungen [#215728]
Datum
16. März 2021 18:00
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation bzgl. des Versendens der Absage-Mails für Corona-Impfungen an 1.494 E-Mail Adressen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215728/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.03.2021 / Anfragenr. 215728 S…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.03.2021 / Anfragenr. 215728
Datum
16. April 2021 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 16.03.2021 gestellten "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" (Anfragenr: 215728 - vgl.u.) übersende ich Ihnen den Wortlaut der diesbezüglichen beiden Emails (wie gewünscht per Email) als pdf.Datei. Mit freundlichen Grüßen