Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude

Anfrage an: Stadt Augsburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe der aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweise aller leer stehenden bzw. ungenutzten Gebäude, die sich im Besitz oder Eigentum der Stadt Augsburg befinden.

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.

2. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
17. März 2021 20:32
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe der aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweise aller leer stehenden bzw. ungenutzten Gebäude, die sich im Besitz oder Eigentum der Stadt Augsburg befinden. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in zuständigkeitshalber erhielt ich Ihre Anfrage zu Energieausweisen leerstehender Gebäude der…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
6. April 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zuständigkeitshalber erhielt ich Ihre Anfrage zu Energieausweisen leerstehender Gebäude der Stadt Augsburg. Eine Liste mit leerstehenden Gebäuden der Stadt Augsburg gibt es nicht. Diese wurde Ihnen bereits am 16.09.2020 vom Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg schriftlich mitgeteilt. (siehe Anhang) Unseres Erachtens gibt es bei der Stadt Augsburg im Großen und Ganzen keine "leerstehenden" Gebäude. Was es gibt sind: - geplante Auflassungen mit evt. geplantem Abriss oder Verkauf in Folge - Umstrukturierungen in der Nutzung - Teilabriss und Neubauten - Sanierungen mit vorübergehender Verlegung der Mitarbeiter Leerstehende und somit nicht genutzte Gebäude gibt es nicht, im Gegenteil: Die Stadt mietet ja zusätzliche Räume/ Gebäude an, um dem Flächenbedarf realisieren zu können. Für Außenstehende ist das mitunter nicht immer sichtbar. Offenbar gering oder gar nicht genutzte Gebäude haben in der Regel einen längeren Planungsablauf hinter sich, sodass zu diesem Zeitpunkt der Ablaufplan bereits feststeht, wann anstehende Maßnahmen durchgeführt werden und auch mit welcher energetischen Qualität. Sicher wollten Sie mit Ihrer Anfrage Einfluss auf die energetische Qualität dieser Gebäude nehmen. Seien Sie sich gewiss, dass bei Neubauten/ Umbauten/ Sanierungen von städtischen Gebäuden eine hohe energetische Qualität angesetzt wird. Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage ausreichend beantworten und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Infos! Könnten Sie mir dann bitte die Energiebedarfsausweise de…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
30. April 2021 17:24
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Infos! Könnten Sie mir dann bitte die Energiebedarfsausweise der Gebäude schicken auf die folgendes zutrifft: - geplante Auflassungen mit evt. geplantem Abriss oder Verkauf in Folge - Umstrukturierungen in der Nutzung - Teilabriss und Neubauten - Sanierungen mit vorübergehender Verlegung der Mitarbeiter - aus anderen Gründen ungenutzt oder leerstehend Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215836/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> könnten Sie mich bitte über den Stand meiner Anfrage informieren? Mit freundliche…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
7. Mai 2021 10:29
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könnten Sie mich bitte über den Stand meiner Anfrage informieren? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215836/
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es keine Liste mit Gebäuden gibt, auf die das folgen…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
27. Mai 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWEnergiebedarfsausweiseleerstehenderGeb.eml
880,9 KB
Sehr Antragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es keine Liste mit Gebäuden gibt, auf die das folgende zutrifft: - geplante Auflassungen mit evt. geplantem Abriss oder Verkauf in Folge - Umstrukturierungen in der Nutzung - Teilabriss und Neubauten - Sanierungen mit vorübergehender Verlegung der Mitarbeiter Leider ist es mir deshalb auch nicht möglich, Ihnen Energieausweise darüber zukommen zu lassen. Sollten Sie Energieausweise für ganz spezielle Gebäude einsehen wollen, dann teilen Sie mir das bitte nochmals mit. Beispiel: für alle sich in der Generalsanierung befindlichen Gebäude wird der Energieausweis neu erstellt. Was sind Informationen im Sinne der Satzung? Informationen im Sinne dieser Satzung sind alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu (§ 2 Ziff. 1 IFS). Zu beachten ist, dass nur solche Informationen verlangt werden können, die der Stadt Augsburg auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder Recherchen können nicht verlangt werden. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Stadt Augsburg bestimmte Informationen haben müsste. Ebenso können Informationen nicht in einer bestimmten Form verlangt werden, wenn dies für die Behörde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde (§ 4 Abs. 1 IFS). Es tut mir Leid Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Anbei nochmal mein Antwortschreiben vom 06.04.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 6. April schrieben Sie, dass es folgende Gebäude gibt: - geplante Auflassungen …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
27. Mai 2021 14:13
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 6. April schrieben Sie, dass es folgende Gebäude gibt: - geplante Auflassungen mit evt. geplantem Abriss oder Verkauf in Folge - Umstrukturierungen in der Nutzung - Teilabriss und Neubauten - Sanierungen mit vorübergehender Verlegung der Mitarbeiter Auch wenn es keine Liste gibt gehe ich davon aus, dass der Verwaltung bekannt ist, welche Gebäude damit gemeint sind (oder war die Aussage nur Spekulation?). Daher möchte ich nochmal bitte, mir die Energiebedarfsausweise zuzusenden. Falls die Stadt tatsächlich den Überblick über ihre Gebäude verloren hat, bitte ich um Zusendung aller Energiebedarfsausweise aller Gebäude. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215836/

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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 27.05.21 möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Mita…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise leerstehender Gebäude [#215836]
Datum
21. Juni 2021 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 27.05.21 möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Mitarbeiterin, Frau Greve, Ihre Fragen bereits vollumfassend beantwortet hat. Ein Gebäudeenergieausweis ist verpflichtend vorzulegen bei Vermietung oder Verkauf. Ausgenommen sind lediglich Baudenkmäler und Gebäude <50qm. Für städtische Gebäude, die überplant werden, wird der Energieausweis nach Abschluss der Maßnahme neu ausgestellt. Mit freundlichen Grüßen