Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

sämtlichen Schriftverkehr zwischen BMG und BMF bezüglich der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung bis zu deren Verkündung am 15.12.2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Tobias Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtlichen Schri…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#215909]
Datum
18. März 2021 15:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Schriftverkehr zwischen BMG und BMF bezüglich der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung bis zu deren Verkündung am 15.12.2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 215909 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulze , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#215909]
Datum
22. März 2021 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Schulze , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulze, anliegend erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Informationen. Ich gehe davon aus,…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#215909]
Datum
13. April 2021 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulze, anliegend erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Informationen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Informationsbegehren lediglich auf den Inhalt der Kommunikation bezogen ist, daher wurden die Durchwahlnummern der Bearbeitenden geschwärzt. Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes befinden sich aufgrund der aktuellen Pandemiesituation in mobiler Arbeit und deren telefonische Erreichbarkeit muss durch die Umleitung der Diensttelefone sichergestellt werden. Aus Fürsorgegesichtspunkten kann so sichergestellt werden, dass eine Vermengung von dienstlicher und privater Erreichbarkeit unterbleibt. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Schulze
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Bearbeitung und für das Dokument. Mit der Schwärzung bin…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#215909]
Datum
13. April 2021 11:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Bearbeitung und für das Dokument. Mit der Schwärzung bin ich natürlich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 215909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215909/

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