Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwendung der pass4all App

Anfrage an: Stadt Dresden

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Vereinbarung, die die Landeshauptstadt Dresden zum Einsatz der pass4all App mit den Entwicklern der App getroffen hat.
- alle vorliegenden Informationen rund um die Einführung einer App zur Kontaktdatenerfassung & Clusternachverfolgung & zum Schnelltestnachweis, zur Auswahl dieser aus vorhandenen Angeboten, zur Prüfung und zum Testlauf
- im Zusammenhang mit der pass4all App stehende vorliegende Datensicherheitskonzepte, Datenschutzabwägungen und weitere technische & prozessuale Dokumentation
- Arbeitsabläufe des Gesundheitsamts zur Übermittlung & Nutzung der erfassten Kontaktdaten zwischen Anbieter und Behörde

Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten und Namen können geschwärzt werden.

Bitte leiten Sie diese Anfrage ggf. an die zuständige Stelle weiter.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

In der Antwort der Anfrage wurden ausschließlich Sätze aus der öffentlichen Pressemitteilung wiederverwendet, keine neuen Informationen wurden herausgegeben. Damit wurde der Anfrage faktisch nicht entsprochen, ich bewerte sie also als nicht erfolgreich bzw. abgelehnt.

Von einer Weiterverfolgung oder Rechtsmitteln habe ich aus Zeitgründen und fraglichem öffentlichen Interesse abgesehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwendung der pass4all App [#215956]
Datum
18. März 2021 22:44
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Vereinbarung, die die Landeshauptstadt Dresden zum Einsatz der pass4all App mit den Entwicklern der App getroffen hat. - alle vorliegenden Informationen rund um die Einführung einer App zur Kontaktdatenerfassung & Clusternachverfolgung & zum Schnelltestnachweis, zur Auswahl dieser aus vorhandenen Angeboten, zur Prüfung und zum Testlauf - im Zusammenhang mit der pass4all App stehende vorliegende Datensicherheitskonzepte, Datenschutzabwägungen und weitere technische & prozessuale Dokumentation - Arbeitsabläufe des Gesundheitsamts zur Übermittlung & Nutzung der erfassten Kontaktdaten zwischen Anbieter und Behörde Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten und Namen können geschwärzt werden. Bitte leiten Sie diese Anfrage ggf. an die zuständige Stelle weiter. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwen…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwendung der pass4all App [#215956]
Datum
21. April 2021 15:07
An
Stadt Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwendung der pass4all App“ vom 18.03.2021 (#215956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Dresden
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Softwarelösung pass4all zur digitalen K…
Von
Stadt Dresden
Betreff
AW: Auswahl, Prüfung & Dokumentation zur Verwendung der pass4all App [#215956] - PE 1027 / Herr Wenzel zur sofortigen Beantwortung/ Termin heute
Datum
23. April 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Softwarelösung pass4all zur digitalen Kontaktdatenerfassung sowie der Dokumentation und Verarbeitung von Testergebnissen. Aus Gründen einer hohen Arbeitsbelastung wurde der Vorgang an uns zur Bearbeitung verwaltungsintern weitergeleitet. Wesentliche Inhalte des Dienstleistungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Unter-nehmen pass4all GmbH sind bereits in der ersten Pressemitteilung veröffentlicht worden, welche wir Ihnen gern hiermit noch einmal zur Verfügung stellen. Aus Gründen der Vertraulichkeit des Inhalts und einer entsprechenden Vereinbarung können wir Ihnen keine Vertragsdetails mitteilen. Zahlreiche Informationen zur Funktionsweise, Datenschutz- und Datensicherheit, Tarifen etc. finden Sie auf der Internetseite von pass4all: https://www.pass4all.de/. Im Vorfeld der Entscheidung erfolgte eine Recherche und Sichtung unterschiedlichster Angebote unter Einbeziehung verschiedener Fachämter wie dem Gesundheitsamt der LH Dresden und Anforderungen. Die Entscheidung für den Dresdner Anbieter Pass4all GmbH fiel, da der Anbieter eine elektronische Lösung der Kontaktnachverfolgung mit der Erfassung und Echtzeit-Dokumentation von Testergebnissen zertifizierter Testzentren verknüpft, die außerdem nach den Bedürfnissen und der aktuellen Corona-Schutzverordnung direkt mit dem Hersteller funktionell weiterentwickelt werden kann. Darüber hinaus erfolgte ein erfolgreicher Test-lauf im Gesundheitsamt Dresden. Im Infektionsfall werden die zweifach verschlüsselten persönlichen Daten beim Gesundheitsamt entschlüsselt und direkt in die verwendete Software des Gesundheitsamtes importiert, so dass eine effiziente Kontaktnachverfolgung möglich ist. Weitere Details finden Sie auf der Internetseite von pass4all im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Abschließend weisen wir Sie daraufhin, dass Ihre Anfrage zunächst als eine einfache Anfrage eingeordnet werden konnte, so dass bei der erstmaligen Beantwortung noch von der Erhebung von Verwaltungsgebühren abgesehen wurde. Bei einer Fortführung des Schriftverkehrs würden Verwaltungsgebühren laut Gebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden in Höhe der für die Bearbeitungszeit festgesetzten Stundensätze anfallen. Mit freundlichen Grüßen