Werbenutzungsvertrag

Den am 01.01.2015 in Kraft getretenen Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen) zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbenutzungsvertrag [#215966]
Datum
19. März 2021 07:23
An
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den am 01.01.2015 in Kraft getretenen Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen) zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215966/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2021. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich be…
Von
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Betreff
Werbenutzungsvertrag [#215966]
Datum
22. März 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2021. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an [geschwärzt], [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>