Wissenschaftlichen Bericht zu den Effekten der Videoüberwachung

1.) Den wissenschaftlichen Bericht zu den Effekten der Videoüberwachung, welches das VG-Köln mit dem Urteil vom 08.02.2021 (20 L 2344/20) gefordert hat.

2.) Die Beauftragung (oder ein vergleichbares Dokument) des oben genannten wissenschafltichen Berichts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftlichen Bericht zu den Effekten der Videoüberwachung [#216049]
Datum
19. März 2021 22:13
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Den wissenschaftlichen Bericht zu den Effekten der Videoüberwachung, welches das VG-Köln mit dem Urteil vom 08.02.2021 (20 L 2344/20) gefordert hat. 2.) Die Beauftragung (oder ein vergleichbares Dokument) des oben genannten wissenschafltichen Berichts.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Antrag vom 19.03.2021 Polizeipräsidium Köln Köln, 23.03.2021 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 19.03.2021
Datum
23. März 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.03.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4021/21 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.03.2021 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 19.03.2021 (# 216049). Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 16.04.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
16. April 2021 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.04.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4021/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.03.2021 Sehr Antragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einem wissenschaftlichen Gutachten zu Effekten der Videobeobachtung und zu dessen Beauftragung. Sie beziehen sich hierbei auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.02.2021, 20 L 23444/20. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgenannte verwaltungsgerichtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Es liegen weder ein Gutachten noch eine Beauftragung für ein Gutachten bei der Polizei Köln vor. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen