Stellungnahmen zu Onlineprüfungen

Die Stellungnahmen der Universitäten Stuttgart, Ulm und Tübingen sowie der DHBW auf die Anfrage des LFDI bezüglich der datenschutzkonformen Umsetzung von Onlineprüfungen.
Sollten die Stellungnamen noch nicht vorliegen, so bitte ich um eine Zusendung dieser sobald diese vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahmen der U…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zu Onlineprüfungen [#216050]
Datum
19. März 2021 22:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahmen der Universitäten Stuttgart, Ulm und Tübingen sowie der DHBW auf die Anfrage des LFDI bezüglich der datenschutzkonformen Umsetzung von Onlineprüfungen. Sollten die Stellungnamen noch nicht vorliegen, so bitte ich um eine Zusendung dieser sobald diese vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216050/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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AW: Ihre E-Mail vom 19. März 2021 AZ 0221.4-16/77 [#216050] Sehr [geschwärzt], vielen dank für Ihre schnelle Antwo…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 19. März 2021 AZ 0221.4-16/77 [#216050]
Datum
21. April 2021 15:54
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen dank für Ihre schnelle Antwort. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216050 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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