Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Universitätsklinikums Bonn AöR (UKB).

Ich bitte um Darstellung:

1) Der Gesamtkosten pro Monat.

2) Der Gesamtkosten pro Jahr.

3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.

Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://fragdenstaat.de/a/210381

2) Bundesrechnungshof (BRH)
https://fragdenstaat.de/a/213375

3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://fragdenstaat.de/a/213376

4) Bundesamt für Naturschutz (BfN)
https://fragdenstaat.de/a/213181

5) Umweltbundesamt (UBA)
https://fragdenstaat.de/a/213186

6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
https://fragdenstaat.de/a/208901

7) Fernstraßen Bundesamt (FBA)
https://fragdenstaat.de/a/208903

8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
https://fragdenstaat.de/a/213185

9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
https://fragdenstaat.de/a/214153

10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
https://fragdenstaat.de/a/209908

11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)
https://fragdenstaat.de/a/208904

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine e…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
20. März 2021 07:33
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Universitätsklinikums Bonn AöR (UKB). Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 2) Bundesrechnungshof (BRH) https://fragdenstaat.de/a/213375 3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 4) Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 5) Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 7) Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) https://fragdenstaat.de/a/213185 9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://fragdenstaat.de/a/214153 10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
22. März 2021 15:38
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Datum
22. März 2021 15:38
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Datum
22. März 2021 15:38
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Datum
22. März 2021 15:38
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Datum
22. März 2021 15:39
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Datum
22. März 2021 15:39
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AW: [#216060] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Leider kann ich den Inhalt nicht lesen/ Die M…
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AW: [#216060]
Datum
22. März 2021 16:24
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Leider kann ich den Inhalt nicht lesen/ Die Mail hat keinen Text. Am besten Sie versuchen es nochmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: [#216060] Sehr << Anrede >> Falls FragDenStaat.de Ihnen noch neu ist, finden Sie hier hilfreiche …
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AW: [#216060]
Datum
25. März 2021 07:57
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Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Falls FragDenStaat.de Ihnen noch neu ist, finden Sie hier hilfreiche Informationen, sowie eine Infobroschüre: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Um meine IFG Anfrage beantworten zu können, biete ich Ihnen an, dass Sie Ihre Antwort an meine Email Adresse (<<E-Mail-Adresse>>) schicken Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: [#216060] Sehr [geschwärzt] [geschwärzt], da [geschwärzt], [geschwärzt], bislang nicht auf meine IFG Anfrage…
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Betreff
AW: [#216060]
Datum
4. April 2021 19:22
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] [geschwärzt], da [geschwärzt], [geschwärzt], bislang nicht auf meine IFG Anfrage vom 20.03.2021 geantwortet hat, erhalten Sie hiermit meinen unten angefügten IFG Antrag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Universitätsklinikums Bonn AöR (UKB). Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 2) Bundesrechnungshof (BRH) https://fragdenstaat.de/a/213375 3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 4) Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 5) Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 7) Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) https://fragdenstaat.de/a/213185 9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://fragdenstaat.de/a/214153 10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Anfragenr: 216060 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: [#216060] Sehr << Anrede >> Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Anfrage nach dem IFG NRW …
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Betreff
AW: [#216060]
Datum
22. April 2021 16:47
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Anfrage nach dem IFG NRW #216060 vom 20.03.2021. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB“ [#216060]
Datum
25. April 2021 08:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) Die auskunftspflichtige Stelle keine Eingangsbestätigung zu meiner Anfrage versendet hat 2) Die auskunftspflichtige Stelle die Anfrage nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 S.1 IFG NRW beantwortet hat. Sie hat die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216060.pdf Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB“ [#216060]
Datum
26. April 2021 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020
Datum
7. Mai 2021 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.03.2021 an das Universitätsklinikum Bonn AöR auf Informationszugang zu den Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Universitätsklinikum Bonn AöR mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020
Datum
7. Mai 2021 09:14
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.03.2021 an das Universitätsklinikum Bonn AöR auf Informationszugang zu den Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Universitätsklinikum Bonn AöR mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsklinikum Bonn
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage mit der oben näher bezeichneten Referenz. Zunächst bitt…
Von
Universitätsklinikum Bonn
Betreff
WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
21. Mai 2021 11:52
Status
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage mit der oben näher bezeichneten Referenz. Zunächst bitten wir die späte Rückmeldung in aller Form zu entschuldigen. Es ist unser Anspruch, Informationsanfragen im Sinne einer transparenten öffentlichen Verwaltung umgehend zu beantworten. Die aktuelle Lage erfordert allerdings auch bei uns als Gesundheitseinrichtung ein Bündeln dringend benötigter Ressourcen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dennoch wollen wir Ihrem Informationsbedürfnis bestmöglich entsprechen. Bei der von Ihnen angefragten Information handelt es sich nicht um einen Standardreport, so dass die Informationen nur mit erheblichem, zusätzlichem Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden können. Für den außerplanmäßigen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand erlauben wir uns gemäß Ziffer 1.2 Anlage 1 VerwGebO IFG NRW, Ihnen eine Gebühr in Höhe von 250,- € in Rechnung zu stellen. Bevor wir Ihre Anfrage in unserem Haus weiter bearbeiten, bitte wir daher um Ihre Rückmeldung, ob Sie von einer Anfrage unter dieser Bedingung absehen wollen. Andernfalls erstellen wir einen entsprechenden Avis und stellen Ihnen nach Zahlungseingang die gewünschten Informationen gerne in schriftlicher Form zur Verfügung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht vom 21.05.2021. Bitte erläutern Sie mir zunächst, wie es z…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
22. Mai 2021 17:26
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht vom 21.05.2021. Bitte erläutern Sie mir zunächst, wie es zu der extrem hohen Gebühr von 250 Euro für eine Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft kommt. Wie Sie wissen, beinhält §10 Abs. 2 IFG (Bundes-IFG) den Hinweis auf eine angemessene Gebührenbemessung. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift sind Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann. § 10 Abs. 2 IFG benennt zwei Gebührenzwecke. Danach soll einerseits der Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden; andererseits darf dies nur in einer Weise geschehen, die gewährleistet, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Hierbei handelt es sich um ein Verbot prohibitiver Gebühren bzw. ein sogenanntes Abschreckungsverbot. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu Folgendes ausgeführt: "Diese Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels, dass jeder gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang haben soll, ohne hiervon durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt zu werden. Deshalb sollen Gebühren und Auslagen orientiert am Verwaltungsaufwand, jedoch nicht notwendig kostendeckend bemessen werden. Die Bemessung der Gebühren nach § 10 Abs. 2 IFG a.F. hat den Verwaltungsaufwand - nur - zu berücksichtigen, die wirksame Inanspruchnahme des Informationszugangs aber in vollem Umfang zu gewährleisten. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 6 und 16). Für die Frage einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung ist entscheidend, ob die Gebühr ihrer Höhe nach objektiv geeignet ist, potentielle Antragsteller von der Geltendmachung eines Anspruchs auf Informationszugang abzuhalten (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 Rn. 73 bis 78)." (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 18). Das Abschreckungsverbot des § 10 Abs. 2 IFG dient gerade dazu, dem Transparenzgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes (BT-Drs. 15/4493 S. 6) effektive Wirkung zu verschaffen. Der Bürger soll von dem gesetzgeberisch gewünschten Verhalten der Erlangung von amtlichen Informationen nicht durch zu hohe Belastungen abgehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 18). Ich verweise außerdem auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden und sonstige Bundes/Landesorgane und -einrichtungen, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
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 1) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
 https://fragdenstaat.de/a/216864 2) Bundesministerium für für Bildung und Forschung (BMBF) 
https://fragdenstaat.de/a/219466 3) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
 https://fragdenstaat.de/a/218200 4) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
 https://fragdenstaat.de/a/219448 5) Bundesministerium der Finanzen (BMF) https://fragdenstaat.de/a/219465 6) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) https://fragdenstaat.de/a/219463 7) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
 https://fragdenstaat.de/a/210381 8) Bundesrechnungshof (BRH)
 https://fragdenstaat.de/a/213375 9) Bundeskartellamt (BKartA)
 https://fragdenstaat.de/a/213183 10) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
https://fragdenstaat.de/a/214152 11) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
 https://fragdenstaat.de/a/213376 12) Bundesamt für Naturschutz (BfN)
 https://fragdenstaat.de/a/213181 13) Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb)
 https://fragdenstaat.de/a/216035 14) Umweltbundesamt (UBA) 
https://fragdenstaat.de/a/213186 15) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 
https://fragdenstaat.de/a/208901 16) Fernstraßen Bundesamt (FBA)
 https://fragdenstaat.de/a/208903 17) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 
https://fragdenstaat.de/a/213185 18) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
https://fragdenstaat.de/a/214153 19) Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 
https://fragdenstaat.de/a/215899 20) Paul-Ehrlich-Institut - Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI)
https://fragdenstaat.de/a/215895 21) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
 https://fragdenstaat.de/a/209908 22) Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH NRW) https://fragdenstaat.de/a/217630 23) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). https://fragdenstaat.de/a/216510 24) Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
https://fragdenstaat.de/a/214154 25) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) 
https://fragdenstaat.de/a/208904 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> eine Antwort in dieser Form ist für mich vollkommend ausreichend: IFG Anfrage an d…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
22. Mai 2021 17:29
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine Antwort in dieser Form ist für mich vollkommend ausreichend: IFG Anfrage an das Bundesinnenministerium https://fragdenstaat.de/a/216864 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB“ vom …
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
2. Juni 2021 08:29
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB“ vom 20.03.2021 (#216060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universitätsklinikum Bonn
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne kommen wir Ihrem Informationsgesuch nach, …
Von
Universitätsklinikum Bonn
Betreff
Antwort: AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
4. Juni 2021 10:25
Status
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne kommen wir Ihrem Informationsgesuch nach, dass hatten wir Ihnen bereits mittgeteilt. Ich erlaube mir, auf die bereits geführte Korrespondenz zu verweisen. Auch wenn von dem gesetzlichen Informationsanspruch nicht gedeckt, nachfolgende ergänzende Erläuterung zu der anfallenden Gebühr. Im Unterschied zu den von Ihnen exemplarisch aufgeführten Einrichtungen, hält ein Klinikum der Maximalversorgung eine umfassende Infrastruktur vor. Beispielsweise müssen wir die jährlich 400.000 Patientinnen und Patienten in 38 Fachkliniken mit bis zu 4 Mahlzeiten täglich beliefern. Hinzu kommen die Versorgung der Kliniken mit Sterilgut, Bettwäsche etc. sowie eine Vielzahl von Kranken- und Taxifahrten. Zudem ist das Universitätsklinikum Bonn mit der Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Regelrettungsdienst der Stadt Bonn beteiligt und unterhält im Rahmen des Katastrophenschutzes eine eigene Feuerwehr mit Fahrzeugen. Insgesamt sind für die täglichen logistischen Herausforderungen eine Vielzahl von Fahrzeugen im Einsatz. Die Selektion und Aufbereitung der systemseitig nicht standardisiert vorgehaltenen Daten sowie die datenschutzrechtliche Prüfung und begleitende Korrespondenz Ihrer Anfrage, erfordert daher einen umfangreichen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und rechtfertigt die Gebühr gemäß Ziffer 1.2 Anlage 1 VerwGebO IFG NRW in Höhe von 250,-€. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 7 Tagen mit, ob wir einen entsprechenden Zahlungsavis erstellen sollen oder schließen Ihre Anfrage mit einem Erledigungsvermerk ab. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hiermit reduziere ich den Umfang meiner IFG Anfrage ledig…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
4. Juni 2021 12:19
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hiermit reduziere ich den Umfang meiner IFG Anfrage lediglich auf die Dienstwagen des Vorstandes des Universitätsklinikums Bonn AöR. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universitätsklinikum Bonn
Sehr Antragsteller/in kann ich Ihre Aussage dahingehend interpretieren, dass ich einen entsprechenden Zahlungsavis…
Von
Universitätsklinikum Bonn
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
4. Juni 2021 12:42
Status
Sehr Antragsteller/in kann ich Ihre Aussage dahingehend interpretieren, dass ich einen entsprechenden Zahlungsavis erstellen soll? Soweit sich Ihre Anfrage ändert, bitte ich um Schließung der ursprünglichen Anfrage mit einem entsprechenden Erledigungsvermerk. Vorsorglich der Hinweis, dass die Eingrenzung auf eine bestimmte Fahrzeug- bzw. Nutzergruppe den Aufwand möglicherweise erhöhen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich nehme die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - UKB [#216060]
Datum
6. Juni 2021 18:01
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216060/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020
Datum
8. Juni 2021 12:25
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3-3760/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.03.2021 an das Universitätsklinikum Bonn AöR auf Informationszugang zu den Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 Sehr Antragsteller/in ich habe inzwischen gesehen, dass Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben. Ich hatte der öffentlichen Stelle mit heutiger mitgeteilt, dass grundsätzlich im Zusammenhang mit Informationszugangsanträgen keine Gebühren im Voraus erhoben werden dürfen. Der Anspruch auf Informationszugang wird durch das IFG NRW voraussetzungslos gewährt. Zielsetzung des IFG NRW ist es, jedem Antragsteller behördliche Vorgänge grundsätzlich ohne Vorliegen konkreter Voraussetzungen zugänglich zu machen. Der Informationszugang darf daher nicht von Bedingungen wie etwa einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. So heißt es in der amtlichen Begründung des Informationsfreiheitsgesetzes: "Der Anspruch auf Informationszugang wird ohne Bedingungen gewährt." (Landtagsdrucksache 13/1311, Begründung, Allgemeiner Teil). Eine Vorauszahlung wäre daher nicht zulässig. Bezüglich der geschätzten Gebühr sei zudem nicht nachvollziehbar, wie dieser Betrag zustande kommt, wobei es sich hierbei ja zunächst erst einmal um eine Ankündigung und nicht um die eigentliche Gebührenforderung handelt. Bei der Berechnung einer Gebühr nach dem IFG NRW i.V.m. der VerwGebO IFG NRW müssten dann nähere Ausführungen erfolgen, welche Prüfungen nach dem IFG NRW in welchem Umfang erfolgt sind. Zum Beispiel wäre eine Gebührenforderung zu einem pauschal angegebenen Prüfungsaufwand von X Zeitstunden ohne Konkretisierung und Erläuterung nicht zulässig. Ein Bescheid müsste darüber hinaus hinreichend erkennen lassen, wie ein Betrag von X EUR konkret ermittelt wurde und welche Erwägungen zugrunde lagen (Aufwand eines/e Mitarbeiters/n aus welcher Laufbahngruppe wurde berücksichtigt?). Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren ergeben sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - vom 17. April 2018, zu finden unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16935&vd_back=N192&sg=0&menu=1 Wie hoch die Gebühr im konkreten Fall ist, bestimmt sich auch nach dem sog. Äquivalenzprinzip. Danach muss ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Empfänger bestehen. Die Gebühr darf somit nicht im Missverhältnis zu der Leistung der Behörde stehen. Inwiefern immer noch ein Gebührenaufwand entsteht, obwohl Sie Ihren Antragsumfang reduziert haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Sollten Sie den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle trotzdem weiterverfolgt haben wollen, bitte ich um Mitteilung. Aber wie gesagt: Ich kann nicht beurteilen, ob nicht auch ein gebührenpflichtiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn Sie die Kosten der Dienstwagen für die Vorstandsmitglieder begehren. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 [#216060] z.Hd. [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.3-3760/21 Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 [#216060]
Datum
8. Juni 2021 15:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Sehr [geschwärzt] ! vielen Dank für Ihre Ausführungen, die ich ausdrücklich teile. Ich hatte ja sogar als Antwort auf die sehr hohe Gebühr meinen Antrag deutlich reduziert. Darauf ist man leider nicht eingegangen und so muss ich - statt einer einfachen Konkretisierungmeines Antrages - einen neuen IFG Antrag stellen... Sollten sich dort die selben Probleme ergeben, werde ich Sie wieder kontaktieren. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216060 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]