Rahmenbedingungen für Klimagerechtigkeit

Anfrage an: Stadt Augsburg

der Umweltausschuss des Augsburger Stadtrats konstatierte in seiner Sitzung am 25.1.2021 (BSV/20/05378): "Augsburg kann allein durch die Möglichkeiten im eigenen Wirkungskreis nur ein geschätztes Budget von 20 Millionen Tonnen einhalten." Er beschloss daher: "Die Stadt Augsburg wird sich deshalb in allen geeigneten Gremien in Bund und Land für Rahmenbedingungen einsetzen, welche die Einhaltung des Budgets in (1) ermöglichen." Am 25.2.2021 bestätigte der Stadtrat diesen Beschluss.

Bitte senden Sie mir zu, in welchen Gremien in Bund und Land Augsburg sich seit dem 25.1.2021 auf welche Art und Weise (vollständige Schriftwechsel) für die erwähnten geeigneten Rahmenbedingungen einsetzte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr An…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
Rahmenbedingungen für Klimagerechtigkeit [#216065]
Datum
20. März 2021 09:09
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Umweltausschuss des Augsburger Stadtrats konstatierte in seiner Sitzung am 25.1.2021 (BSV/20/05378): "Augsburg kann allein durch die Möglichkeiten im eigenen Wirkungskreis nur ein geschätztes Budget von 20 Millionen Tonnen einhalten." Er beschloss daher: "Die Stadt Augsburg wird sich deshalb in allen geeigneten Gremien in Bund und Land für Rahmenbedingungen einsetzen, welche die Einhaltung des Budgets in (1) ermöglichen." Am 25.2.2021 bestätigte der Stadtrat diesen Beschluss. Bitte senden Sie mir zu, in welchen Gremien in Bund und Land Augsburg sich seit dem 25.1.2021 auf welche Art und Weise (vollständige Schriftwechsel) für die erwähnten geeigneten Rahmenbedingungen einsetzte.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenbedingungen für Klimagerechtigkeit“ vom 2…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rahmenbedingungen für Klimagerechtigkeit [#216065]
Datum
24. April 2021 02:25
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenbedingungen für Klimagerechtigkeit“ vom 20.03.2021 (#216065) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Augsburg
WG: Anfragen nach Informationsfreiheissatzung Sehr Antragsteller/in nach unserem Gespräch am 28.6.21, 18 Uhr darf…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Anfragen nach Informationsfreiheissatzung
Datum
1. Juli 2021 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach unserem Gespräch am 28.6.21, 18 Uhr darf ich Ihnen eine schriftliche Zwischennachricht zu den von Ihnen gestellten Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung geben. Formal bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass nach § 5 Abs. 2 der Informationsfreiheitssatzung wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten zur Beantwortung Ihrer Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung in Anspruch nehmen. Eine frühere Mitteilung auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wurde bisher nicht verschickt, weil der Gesprächstermin mit Ihnen abgewartet werden sollte. Ich hoffe allerdings, dass wir diese Frist nicht in Anspruch nehmen müssen. In unserem Gespräch wurde von mir dargelegt, dass die Anfragen zur Informationsfreiheitssatzung teilweise großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen und damit alltägliche Klimaschutzarbeit in der Verwaltung blockieren könnten. Das haben Sie zur Kenntnis genommen. Mein Vorschlag, dass die bisher gestellten Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung von Ihnen als Vertreter des Klimacamps und gerne auch von anderen Personen im Sonderumweltausschuss am 8.7.21 gestellt werden können und beantwortet werden, wurde von Ihnen akzeptiert. Ich würde Sie im Nachgang zur Sitzung am 8.7.21 bitten uns mitzuteilen, welche Ihrer Anfragen zum Themenkreis Klimaschutz und Mobilität aufrechterhalten werden. Die Verwaltung wird dann angesichts des Umfangs der noch zu erledigenden Anfragen festlegen, welche Gebühr dazu erhoben werden muss. Wir werden Ihnen die Höhe der Gebühr ermitteln und mitteilen und warten dann auf Rückmeldung, welche Anfragen Sie aufrechterhalten und um Antworten bitten. Über eine zustimmende Rückmeldung zum dargestellten Vorgehen würde ich mich freuen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen