Bericht vom Rechtsausschuss des Landtag NRW zum Waffenbesitz in JVA Köln aus Januar 2021

Anfrage an: Landtag NRW

- den Bericht vom Rechtsausschuss des Landtag NRW zum Waffenbesitz in JVA Köln aus Januar 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Bericht vom Rechtsausschuss des Landtag NRW zum Waffenbesitz in JVA Köln aus Januar 2021 [#216073]
Datum
20. März 2021 10:20
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Bericht vom Rechtsausschuss des Landtag NRW zum Waffenbesitz in JVA Köln aus Januar 2021.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 216073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216073/
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Koch, Sie bitten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) um Übermittlung…
Von
Landtag NRW
Betreff
Bericht vom Rechtsausschuss des Landtag NRW zum Waffenbesitz in JVA Köln aus Januar 2021 [#216073]
Datum
22. März 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
2,2 MB
Sehr geehrter Herr Koch, Sie bitten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) um Übermittlung eines Berichtes an den Rechtsausschuss des Landtags NRW. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur in Bezug auf die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Anfragen betreffend Parlamentspapiere fallen nicht unter den Informationsanspruch nach IFG NRW. Bei dem gewünschten Bericht handelt es sich um ein öffentliches Parlamentspapier, welches ich beigefügt habe. Generell sind Dokumente zu parlamentarischen Vorgängen unter dem folgenden link recherchierbar: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/parlamentsdatenbank.html Mit freundlichen Grüßen