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Beratungstätigkeit der Consultingfirma KCW GmbH für den Senat von Berlin in Fragen des Öffentlichen Nahverkehrs

Informationen über die Beteiligung von KCW am Center Nahverkehr Berlin (CNB).

Der Internetdienst „neukoellnisch.net“ schrieb am 30. März 2020: „Seit Jahren läßt sich der Berliner Senat in Sachen öffentlicher Nahverkehr von der Consultingfirma KCW beraten. Das kostet Millionen – und pusht die Wettbewerbsagenda. Auch bei der drohenden S-Bahn-Zerschlagung mischt KCW mit.“ (https://neukoellnisch.net/artikel/2020-04/wer-ist-eigentlich-kcw-s-bahn-berlin-lobby-wettbewerb/)

Das Center Nahverkehr Berlin (CNB) übernimmt laut eigener Auskunft (www.cnb-online.de) hoheitliche Aufgaben des Senats. Das CNB bezeichnet sich als ARGE, wird aber faktisch von der KCW GmbH gesteuert. Von zwölf auf der Website gelisteten Teammitgliedern der CNB sind neun gleichzeitig Mitarbeiter der KCW, darunter KCW-Geschäftsführer Dr. Jan Werner, der als CNB-Teamleiter auftritt.

Handelt es sich bei der CNB um eine aus dem Senat in die private Wirtschaft ausgelagerte zentrale Steuerungsabteilung? Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage läßt der Senat hier hoheitliche Aufgaben durch eine Privatfirma erledigen? Wurde alternativ eine Aufgabenbearbeitung innerhalb der Verwaltung erwogen?
Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen sich die Höhe der in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 durch den Auftrag an KCW angefallenen Kosten ergeben?
Welche weiteren Senatsaufträge konnte KCW durch die Tätigkeit in der CNB generieren (beispielhaft) oder ist dies auszuschließen?

Ergebnis der Anfrage

Versuch einer Einordnung:
Da Anfragen wie die vorliegende, nicht dem Sachverhalt nach, sondern politisch beantwortet werden, lohnt sich immer eine Interpretation aus verschiedenen Blickwinkeln: Wie wird geantwortet; was wird nicht beantwortet; welche Kontexte werden ausgeblendet. So fällt etwa auf, dass Behauptungen (es finde keine Auslagerung hoheitlicher Aufgaben statt; Frage 1) entweder nicht hinreichend hergeleitet oder durch parallele Argumentation nur vermeintlich begründet werden. Wäre der Auftrag von KCW, wie angeben, wirklich eine „Unterstützung“ der verkehrsplanerischen Arbeit des Senats, so stellten sich automatisch weitere Fragen, die selbstverständlich nicht adressiert sind: Warum ist eine mit zahlreichen Mitarbeitern ausgestattete Behörde wirklich auf Zuarbeit von Außen angewiesen? Eine mögliche Antwort: Aufgrund des massiven Personalabbaus in den letzten rund 20 Jahren. Macht eine „Unterstützung“ von außen, die nach internen „Vorgaben und Weisungen“ erfolgt, nicht mehr Arbeit, als wenn man die Aufgaben „Inhouse“ erledigen ließe? Wie erfolgt die Gegenprüfung, ob die „Vorgaben und Weisungen“ eingehalten wurden? Usf.
Ruft man solche Fragen auf, so liegt der Schluss nahe: Die Gemengelage der Zusammenarbeit zwischen Senat und KCW ist tendenziell verworren, kompliziert und unkontrollierbar. Wessen Interressen das dient, darüber läßt sich allenfalls mutmaßen. Dass es indes sicherlich die Kosten treibt kann man an den nicht unerheblichen Beträgen sehen, die im Zuge der Anfrage offengelegt wurden.

Im Kontext dieser Anfrage ist es wichtig zu wissen, dass der Akteur KCW einer der führenden Anbieter planerischer Beratungsdienstleistung im Verkehrssegment in Deutschland ist. Seit Ende der 1990er Jahre – im Zuge der von der SPD vorangetriebenen Privatisierung öffentlicher Daseinsfürsorge – wird er regelmäßig vom Berliner Senat bestellt und hat maßgeblichen Einfluß auf das Planungsgeschehen der Stadt.
Im Interesse externer Anbieter liegt das Generieren von Folgeaufträgen. Dienstleister wie KCW sind daher nicht zwingend an einer forcierten zielorientierten Abwicklung von Problemen interessiert, da Verkomplizierung von Vorgängen und Zerlegung von Prozessen das Abrechnungsvolumen erhöhen und Folgeaufträge notwendig machen kann.
Für diejenigen unter uns, die an den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Berliner Verkehrspolitik interessiert sind, dürfte sich daher eine nähere Analyse der Arbeit von KCW – aufgrund ihres beispielhaften Charakters für die Politik insgesamt – als sehr ergiebig erweisen. Ich hoffe, diese Anfrage weckt dazu die Neugier – und wir alle arbeiten im Interesse der Bürger daran, die Verflechtungen zwischen Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft zu thematisieren.

Zusammenfassung und Ausblick
Die ausgebliebene Verkehrswende in der Hauptstast sowie die unter dem derzeit amtierenden Rot-Rot-Grünen Senat vollkommen mut- und perspektivlose Verkehrspolitik insgesamt ist sicher nicht zuletzt auf KCW zurückzuführen. Das liegt jedoch weniger an diesem einen Player als an den oben angedeuteten strukturellen und wirtschaftlichen Folgen der von der politischen Verwaltung verfolgten Ausschreibungs- und Vergabepolitik. Die Verantwortung für die Fehlentwicklung liegt damit eindeutig in der Politik selbst, namentlich bei der derzeitigen Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen). Für die Zukunft ist daher auf Senatorenebene mehr umfassende konzeptionelle Kompetenz angezeigt, gepaart mit Führungswille und einem besseren Geschick bei der Ausverhandlung von besserer personeller und finanzieller Ausstattung. Verkehrspolitik ist in einer Stadt wie Berlin ein Pfund, mit dem jeder talentierte Politiker wuchern könnte. Mehr Experimente, beherzte Beteiligung von Initiativen und Beteiligung, Implementierung anderswo erprobter Konzepte (Kiezblocks, Superblocks, ticketfreier ÖPNV, Radinfrastruktur nach niederländischem Vorbild, Reduktion von Parkplätzen, Spielstraßen, Autofreie Zonen, etc.), wissenschaftliche Evaluationen sind hier Stichworte. Verkehrspolitik macht aus einer feinstaubgeplagten, lauten Metropole eine lebenswerte, vernetze City. Im September wird in Berlin erneut gewählt!

Über Kommentare und Hinweise freue ich mich.
20.05.2021, Christian Welzbacher für die Klimaliste Berlin, christian.welzbacher@klimaliste-berlin.… https://www.klimaliste-berlin.de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Christian Welzbacher
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Welzbacher
Betreff
Beratungstätigkeit der Consultingfirma KCW GmbH für den Senat von Berlin in Fragen des Öffentlichen Nahverkehrs [#216127]
Datum
20. März 2021 23:18
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Beteiligung von KCW am Center Nahverkehr Berlin (CNB). Der Internetdienst „neukoellnisch.net“ schrieb am 30. März 2020: „Seit Jahren läßt sich der Berliner Senat in Sachen öffentlicher Nahverkehr von der Consultingfirma KCW beraten. Das kostet Millionen – und pusht die Wettbewerbsagenda. Auch bei der drohenden S-Bahn-Zerschlagung mischt KCW mit.“ (https://neukoellnisch.net/artikel/2020-04/wer-ist-eigentlich-kcw-s-bahn-berlin-lobby-wettbewerb/) Das Center Nahverkehr Berlin (CNB) übernimmt laut eigener Auskunft (www.cnb-online.de) hoheitliche Aufgaben des Senats. Das CNB bezeichnet sich als ARGE, wird aber faktisch von der KCW GmbH gesteuert. Von zwölf auf der Website gelisteten Teammitgliedern der CNB sind neun gleichzeitig Mitarbeiter der KCW, darunter KCW-Geschäftsführer Dr. Jan Werner, der als CNB-Teamleiter auftritt. Handelt es sich bei der CNB um eine aus dem Senat in die private Wirtschaft ausgelagerte zentrale Steuerungsabteilung? Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage läßt der Senat hier hoheitliche Aufgaben durch eine Privatfirma erledigen? Wurde alternativ eine Aufgabenbearbeitung innerhalb der Verwaltung erwogen? Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen sich die Höhe der in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 durch den Auftrag an KCW angefallenen Kosten ergeben? Welche weiteren Senatsaufträge konnte KCW durch die Tätigkeit in der CNB generieren (beispielhaft) oder ist dies auszuschließen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Welzbacher Anfragenr: 216127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216127/ Postanschrift Christian Welzbacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Welzbacher
Christian Welzbacher
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungstätigkeit der Consultingfirma KCW GmbH…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Welzbacher
Betreff
AW: Beratungstätigkeit der Consultingfirma KCW GmbH für den Senat von Berlin in Fragen des Öffentlichen Nahverkehrs [#216127]
Datum
24. April 2021 07:08
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungstätigkeit der Consultingfirma KCW GmbH für den Senat von Berlin in Fragen des Öffentlichen Nahverkehrs“ vom 20.03.2021 (#216127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Welzbacher Anfragenr: 216127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216127/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Welzbacher, anbei übermittle …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Mai 2021 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Welzbacher, anbei übermittle ich Ihnen den Bescheid auf Ihren mit E-Mail vom 20. März 2021 gestellten Antrag nach dem IFG zum Thema "Beteiligung von KCW an Center Nahverkehr Berlin (CNB)". Mit freundlichen Grüßen