Ausnahmen
1. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihre Behörde auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 26.02.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG gestattet hat.
2. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihrer Behörde gemeldet oder bekannt geworden ist, dass auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 26.02.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG durch eine andere Behörde gestattet wurde.
3. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihre Behörde auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 16.03.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG gestattet hat.
4. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihrer Behörde gemeldet oder bekannt geworden ist, dass auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 16.03.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG durch eine andere Behörde gestattet wurde.
5. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihre Behörde auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 22.07.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG gestattet hat.
6. Ihre Informationen in welchen Fällen Ihrer Behörde gemeldet oder bekannt geworden ist, dass auf Grund der Bekanntmachung nach §79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsministerium am 22.07.2020 nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein Abweichen von den Vorgaben des AMG durch eine andere Behörde gestattet wurde.
Ich bitte Sie, sollte Ihre Behörde Abweichungen vom Arzneimittelgesetz gestattet haben (Fälle 1, 3 und 5), mir Ihre Informationen über die Abweichungen, die Gründe für die Abweichung, die Namen der betroffenen Firmen, die betroffenen Arzneimittel, die betroffenen klinischen Prüfungen, die betroffenen Prüfarzneimittel und die Namen der betroffenen Kliniken und Prüfzentren zur Verfügung zu stellen. Zudem bitte ich Sie, sollten Ihrer Behörde Informationen vorliegen, dass eine andere Behörde Abweichungen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetztes in den oben genannten Fällen Nr. 2, 4 und 6 gestattet haben, mir diese ebenfalls in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. März 2021
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24. April 2021
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