Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21

Für die Gruppe der Schüler:innen pro Jahrgangsstufe, für die Gruppe der Lehrer:innen und für die Gruppe der sonstigen Beschäftigten getrennt folgende Zahlen:

a) Gesamtzahl an der Schule
b) Anwesende an der Schule, bei Schüler:innen unter Berücksichtigung des Wechselunterrichtmodelles
c) Anzahl mit vorgelegter Einverständniserklärung zum Selbsttest
d) Anzahl der tatsächlich durchgeführten Selbsttest
e) Anzahl der Selbsttest mit positivem Ergebnis
f) Anzahl der Selbsttest mit negativem Ergebnis
g) Anzahl der Selbsttest mit unklarem Ergebnis

Personen aus welcher der oben genannten - hilfsweise auch nicht genannten Gruppen - stellten das Testergebnis in welcher der genannten Gruppen fest und welches Testset - Produkt welches Herstellers - wurde verwendet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21 [#216174]
Datum
21. März 2021 15:45
An
Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Gruppe der Schüler:innen pro Jahrgangsstufe, für die Gruppe der Lehrer:innen und für die Gruppe der sonstigen Beschäftigten getrennt folgende Zahlen: a) Gesamtzahl an der Schule b) Anwesende an der Schule, bei Schüler:innen unter Berücksichtigung des Wechselunterrichtmodelles c) Anzahl mit vorgelegter Einverständniserklärung zum Selbsttest d) Anzahl der tatsächlich durchgeführten Selbsttest e) Anzahl der Selbsttest mit positivem Ergebnis f) Anzahl der Selbsttest mit negativem Ergebnis g) Anzahl der Selbsttest mit unklarem Ergebnis Personen aus welcher der oben genannten - hilfsweise auch nicht genannten Gruppen - stellten das Testergebnis in welcher der genannten Gruppen fest und welches Testset - Produkt welches Herstellers - wurde verwendet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216174 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21 [#216174]
An Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21 [#216174]
Datum
21. März 2021 15:47
An
Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
170,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage verstreicht Ende dieser Woch…
An Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21 [#216174]
Datum
19. April 2021 20:34
An
Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage verstreicht Ende dieser Woche, am 24.04.2021. Für den Fall des Ausbleibens Ihrer Antwort innerhalb dieser Frist, möchte ich Sie darüber informieren, zu Beginn der nächsten Woche den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern um Vermittlung zu bitten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216174 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-C…
An Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21 [#216174]
Datum
25. April 2021 18:14
An
Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21“ vom 21.03.2021 (#216174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216174 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mec…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21“ [#216174]
Datum
29. April 2021 13:05
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216174/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bereits am Samstag der KW 11/21 in der regionalen Presse (Ostsee-Zeitung) Verhältniszahlen mit Bezug auf diese Schule genannt wurden. Hier werden nun die zu Grunde liegenden absoluten Zahlen angefragt. Vorsorglich bitte ich Sie die Anfragen zur KW 12/21 und KW 15/21 ebenso zu vermitteln. https://fragdenstaat.de/a/216750 https://fragdenstaat.de/a/218771 Nach Fristüberschreitung werde ich Sie explizit auch dort um Vermittlung bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216174.pdf - 2021-03-21_2-fax.pdf Anfragenr: 216174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216174/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Bitte um Vermittlung bei den Anfrage zum Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 Sehr [geschwärzt]…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei den Anfrage zum Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2
Datum
25. Mai 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich habe mich heute an den Schulleiter des angefragten Gymnasiums gewandt und um Bescheidung folgender Anträge gebeten: 1. Anfrage #216174 zur KW 11/2021 vom 21. März 2021 2. Anfrage #216750 zur KW 12/2021 vom 26. März 2021 3. Anfrage #218771 zur KW 15/2021 vom 19. April 2021 Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr [geschwärzt], mir liegt eine Rückmeldung vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium vor. Darin wird mir mitgeteilt…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage „Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21“ [#216174]
Datum
11. Juni 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mir liegt eine Rückmeldung vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium vor. Darin wird mir mitgeteilt, dass die gewünschten Informationen täglich an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gemeldet werden. Die Vorschriften über den Zugang zu Informationen gelten nach § 3 Abs. 1 IFG M-V für die Behörden des Landes, der Landkreise, der Ämter und Gemeinden, für die sonstigen Körperschaften, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für den Landtag, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Es gibt auch nichtrechtsfähige bzw. unselbstständige Anstalten, die nur organisatorisch selbstständig, aber rechtlich Teil eines anderen Verwaltungsträgers sind. Diese wären zwar auch "Behörde" im Sinne dieses Gesetzes, sind aber wegen der ausdrücklichen Beschränkung auf rechtsfähige Anstalten nicht unmittelbar anspruchsverpflichtet. Hierzu zählen etwa Schulen in öffentlicher Trägerschaft, da diese gem. § 52 Abs. 1 SchulG M-V nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten sind. Sie sind demnach nicht verpflichtet, die gewünschten Informationen herauszugeben, auch wenn Sie bei Ihnen ebenfalls vorhanden sind. Ich bitte Sie - falls die Informationen weiterhin benötigt werden - die Daten bei der zuständigen Behörde, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern anzufragen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 29.04.2021 bat ich Sie um Vermittlung, am 25.05.2021 bestätigten Sie mir, die Sc…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage „Selbsttestumfang zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 in KW 11/21“ [#216174]
Datum
14. Juni 2021 09:30
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 29.04.2021 bat ich Sie um Vermittlung, am 25.05.2021 bestätigten Sie mir, die Schulleitung um Bescheidung meiner Anfragen gebeten zu haben. Am 11.06.2021 verweisen Sie mich nun an das zuständige Ministerium. Eine Deutung darf ich mir ersparen und bin Ihrem Rat gefolgt: https://fragdenstaat.de/a/223363 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216174/