Zuteilung des Impfstoffes bei Anmeldung nach welchen Schema

der Landkreis Gießen verweist wie folgt auf das LAND Hessen, als Inhaber folgender Informationen:

Der Impfstoff wird bei Anmeldung zum Impftermin zugewiesen. Nach welchem Schlüssel das erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das müssten Sie beim Land Hessen erfragen, die für diesen Prozess verantwortlich sind. Wenn Sie die zugelieferten Impfstoffmengen, getrennt nach Hersteller, interessiert, können Sie dies gleichzeitig beim Land Hessen mit abfragen. Dort wird der Impfstoff auf die einzelnen Impfzentren aufgeteilt

Also welches Dokument haben Sie, in dem der Aufteilungsschlüssel erwähnt wird, in welchem papier kann man dazu mehr erfahren ?

Zuteilung von Impfstoff VOR dem Arztgespräch ? vor Vorerkrankungen ?
interessante Strategie, vor Abklärung von Thrombose Risiken, wie Raucher, sitzender Beruf, Pille uvm.

sofern kostenlos bitte auch Frage 2 mit beantworten, wenn nicht nur Frage 1 nach dem Zuteilungsprozeß des von der EU viel zu spät und viel zu wenig bestellten Impfstoffes im Entwickungsland BRD ( hinter First Class Gesundheitssystem Staaten wie Chile und Israel - Chile ,die eine sehr gute Ärtzin als Mangerin haben)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Landkreis Gießen ve…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuteilung des Impfstoffes bei Anmeldung nach welchen Schema [#216244]
Datum
22. März 2021 11:07
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Landkreis Gießen verweist wie folgt auf das LAND Hessen, als Inhaber folgender Informationen: Der Impfstoff wird bei Anmeldung zum Impftermin zugewiesen. Nach welchem Schlüssel das erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das müssten Sie beim Land Hessen erfragen, die für diesen Prozess verantwortlich sind. Wenn Sie die zugelieferten Impfstoffmengen, getrennt nach Hersteller, interessiert, können Sie dies gleichzeitig beim Land Hessen mit abfragen. Dort wird der Impfstoff auf die einzelnen Impfzentren aufgeteilt Also welches Dokument haben Sie, in dem der Aufteilungsschlüssel erwähnt wird, in welchem papier kann man dazu mehr erfahren ? Zuteilung von Impfstoff VOR dem Arztgespräch ? vor Vorerkrankungen ? interessante Strategie, vor Abklärung von Thrombose Risiken, wie Raucher, sitzender Beruf, Pille uvm. sofern kostenlos bitte auch Frage 2 mit beantworten, wenn nicht nur Frage 1 nach dem Zuteilungsprozeß des von der EU viel zu spät und viel zu wenig bestellten Impfstoffes im Entwickungsland BRD ( hinter First Class Gesundheitssystem Staaten wie Chile und Israel - Chile ,die eine sehr gute Ärtzin als Mangerin haben)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/013 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.03.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Zuteilung des Impfstoffes bei Anmeldung nach welchen Schema [#216244]
Datum
14. April 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-21/013 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.03.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Auskunft auf die Fragen beantragt, nach welchem Schema die Zuteilung des Impfstoffes bei der Anmeldung zum Impftermin und die Verteilung der Impfstoffe auf die einzelnen Impfzentren erfolgt. Die Zuweisung der Impfstoffe an die Gebietskörperschaften erfolgt durch Errechnung nach Bevölkerungsanteil und unter Berücksichtigung der Verteilung an bestimmte Berufsgruppen entsprechend der Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Derzeit können sich in Hessen sowohl Personen mit einem höchst- als auch mit einem hoch-prioritären Anspruch auf Schutzimpfung registrieren und einen Impftermin erhalten. Die Terminvergabe als solche erfolgt grundsätzlich zum einen nach der Verfügbarkeit der zugelassenen Impfstoffe, wobei hier zudem spontan auftretende Problemstellungen, wie zum Beispiel die Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca Mitte März, zu berücksichtigen sind und zum anderen nach der Kapazität des jeweiligen Impfzentrums. Zudem werden zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Termine absteigend nach dem Alter und nach dem Zufallsprinzip in der jeweiligen Altersgruppe, ein Drittel der Termine wird an berufs- oder krankheitsbedingt priorisierte Personen innerhalb der Priorisierungsgruppe nach dem Zufallsprinzip vergeben. Sofern nach Anamnese und Aufklärung im Impfzentrum vor Ort eine Kontraindikation gegen den zugeteilten Impfstoff festgestellt wird, entscheidet der verantwortliche Arzt über das weitere Vorgehen. Damit einhergehend kann beispielsweise die Entscheidung getroffen werden, dass ein anderer Impfstoff geimpft wird oder eine Impfung ggf. nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> 1. das sind allgemein zugängliche Infos, das weiß ich schon 2. es geht definitiv NI…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuteilung des Impfstoffes bei Anmeldung nach welchen Schema [#216244]
Datum
14. April 2021 09:48
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> 1. das sind allgemein zugängliche Infos, das weiß ich schon 2. es geht definitiv NICHT nach Kapazität, Hessen ist Schlußlich Platz 16 von 17 möglichen, wir impfen im super schnecken Tempo, angebliche Kapazität NIE ausgeschöpft, die Zuteilung kann also NICHT an der Kapazität liegen, die wollem im mai 350 am tag erreichen, 1 Hausarzt macht locker 150 die Woche. das war leider nicht die Antwort warum einer Biontech und der andere Astra erhält, als Grundlagenpapier. ist aber inzwischen egal, das Astra gestoppt wurde, und nun hoffentlich auch Johnson+Johnson so das keine Gefahr mehr droht bei der Zuteilung. die Lösung der ZUteilungsgefahr hat die Frage erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>