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Office 365 an Schulen in Brilon

Zusammenfassung der Anfrage

A. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Schulen in Brilon.
B. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk (Lizenzbedingungen, Auftragsdatenverarbeitung, Zusatzvereinbarungen), welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen.
C. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten.

Insbesondere:
1.) Wer ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
2.) Wer hat die Einführung und die Nutzung von MS Teams zu verantworten?
3.) Wurden Lehrer und Schülervertreter in die Entscheidung für MS Teams eingebunden?
4.) Existieren wirksame Einwilligungen zur Nutzung von MS Teams von Schülern UND Lehrern?
Falls ja, bitte um Übersendung der Vordrucke
5.) Existieren Nutzungsbedingungen seitens der Schulen und/oder des Schulträgers für die Verwendung von MS Teams sowie der Schüler und Lehrer IPads (Falls ja, bitte um Übersendung)
und in welchem Umfang dürfen Lehrkräfte und Schüler die Geräte privat nutzen oder mit privaten IDs verknüpfen (nicht DSGVO konform)?
6.) Wer ist Administrator der Schüler und Lehrergeräte (IPads) und von MS Teams? Welche Qualifikation bringt der/die Administratoren unter Berücksichtigung der Datensicherheit mit?
7.) Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten auch auf E-Mails / vertrauliche Kommunikation besitzt der/die Administratoren und wurde(n) diese(r) auf das Datenschutzgeheimnis nach DSGVO verpflichtet?
8.) Wurden Lehrkräfte allgemein gemäß DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet?
9.) Erfolgte eine Beratung/Aufklärung seitens der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten?
10.) Werden Krankmeldungen / Leistungsbeurteilungen / Fehlzeiten / Coronatests in MS Teams erfasst?
11.) Welche Schulen in Tönisvorst nutzen KEIN MS Teams sondern z.B. Logineo/Jitsi etc.?
12) Wann werden gemäß DSGVO welche Daten aus MS Teams gelöscht (Löschkonzept)?
13.) Handelt es sich bei den Zugangsdaten (EMail-Adressen) der Lehrer und Schüler um Pseudonyme oder
um Klarnamen? Können diese z.B. leicht von unbefugten Dritten erraten werden und zur missbräuchlichen Kontaktaufnahme genutzt werden?
14.) Sind die Webseiten der Schulen mit gültigen SSL Zertifikaten gesichert und enthalten diese eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung?
15.) Gibt es eine Beratung der Kinder / Eltern /Lehre wie eine Installation/Verwendung von MS Windows (IOS), MS Teams datenschutzfreundlich durchzuführen ist?
16.) Wie werden Kinder beschult, die der Verwendung von Office 365 NICHT zugestimmt haben?
17.) Wer hat die Anlage von Benutzerkonten mit Klarnamen für Lehrer und Schüler (?) bei Microsoft authorisiert.
18.) Wie kann ausgeschlossen werden, das Microsoft und oder Apple (privates oder schulisches) Surfverhalten bzw. Nutzungsverhalten von Schülern und Lehrern
über den (namentlichen Account) protokolliert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Brilon Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Office 365 an Schulen in Brilon [#216251]
Datum
22. März 2021 12:46
An
Kommunalverwaltung Brilon
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung der Anfrage A. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Schulen in Brilon. B. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk (Lizenzbedingungen, Auftragsdatenverarbeitung, Zusatzvereinbarungen), welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen. C. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten. Insbesondere: 1.) Wer ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO? 2.) Wer hat die Einführung und die Nutzung von MS Teams zu verantworten? 3.) Wurden Lehrer und Schülervertreter in die Entscheidung für MS Teams eingebunden? 4.) Existieren wirksame Einwilligungen zur Nutzung von MS Teams von Schülern UND Lehrern? Falls ja, bitte um Übersendung der Vordrucke 5.) Existieren Nutzungsbedingungen seitens der Schulen und/oder des Schulträgers für die Verwendung von MS Teams sowie der Schüler und Lehrer IPads (Falls ja, bitte um Übersendung) und in welchem Umfang dürfen Lehrkräfte und Schüler die Geräte privat nutzen oder mit privaten IDs verknüpfen (nicht DSGVO konform)? 6.) Wer ist Administrator der Schüler und Lehrergeräte (IPads) und von MS Teams? Welche Qualifikation bringt der/die Administratoren unter Berücksichtigung der Datensicherheit mit? 7.) Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten auch auf E-Mails / vertrauliche Kommunikation besitzt der/die Administratoren und wurde(n) diese(r) auf das Datenschutzgeheimnis nach DSGVO verpflichtet? 8.) Wurden Lehrkräfte allgemein gemäß DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet? 9.) Erfolgte eine Beratung/Aufklärung seitens der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten? 10.) Werden Krankmeldungen / Leistungsbeurteilungen / Fehlzeiten / Coronatests in MS Teams erfasst? 11.) Welche Schulen in Tönisvorst nutzen KEIN MS Teams sondern z.B. Logineo/Jitsi etc.? 12) Wann werden gemäß DSGVO welche Daten aus MS Teams gelöscht (Löschkonzept)? 13.) Handelt es sich bei den Zugangsdaten (EMail-Adressen) der Lehrer und Schüler um Pseudonyme oder um Klarnamen? Können diese z.B. leicht von unbefugten Dritten erraten werden und zur missbräuchlichen Kontaktaufnahme genutzt werden? 14.) Sind die Webseiten der Schulen mit gültigen SSL Zertifikaten gesichert und enthalten diese eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung? 15.) Gibt es eine Beratung der Kinder / Eltern /Lehre wie eine Installation/Verwendung von MS Windows (IOS), MS Teams datenschutzfreundlich durchzuführen ist? 16.) Wie werden Kinder beschult, die der Verwendung von Office 365 NICHT zugestimmt haben? 17.) Wer hat die Anlage von Benutzerkonten mit Klarnamen für Lehrer und Schüler (?) bei Microsoft authorisiert. 18.) Wie kann ausgeschlossen werden, das Microsoft und oder Apple (privates oder schulisches) Surfverhalten bzw. Nutzungsverhalten von Schülern und Lehrern über den (namentlichen Account) protokolliert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216251/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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