Bescheinigung für die Immigration - Botschaft Bangkok

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum verlangt die Deutsche Botschaft und passausstellende deutsche Behörde in << Adresse entfernt >>, von Ihren Landsleuten für die Ausstellung eines einfachen Schreibens (Bescheinigung für die Immigration), was nach §3 AKostG und §7 BGebG kostenlos auszustellen wäre, eine Gebühr von 25,- EUR. Es handelt sich doch gar nicht um eine konsularische Bescheinigung, sondern ist eine Bestätigung der passausstellenden Behörde das der Pass von ihr ausgestellt wurde. Zumal fast alle andere Botschaften diese Bescheinigung bei Pass-Neuausstellung KOSTENLOS rausgeben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum verlangt die Deutsch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheinigung für die Immigration - Botschaft Bangkok [#216262]
Datum
22. März 2021 13:41
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum verlangt die Deutsche Botschaft und passausstellende deutsche Behörde in << Adresse entfernt >>, von Ihren Landsleuten für die Ausstellung eines einfachen Schreibens (Bescheinigung für die Immigration), was nach §3 AKostG und §7 BGebG kostenlos auszustellen wäre, eine Gebühr von 25,- EUR. Es handelt sich doch gar nicht um eine konsularische Bescheinigung, sondern ist eine Bestätigung der passausstellenden Behörde das der Pass von ihr ausgestellt wurde. Zumal fast alle andere Botschaften diese Bescheinigung bei Pass-Neuausstellung KOSTENLOS rausgeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216262/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie ich mittlerweile rausgefunden habe, stellen mehrere DEUTSCHE BOTSCHAFTEN diese …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheinigung für die Immigration - Botschaft Bangkok [#216262]
Datum
8. April 2021 14:53
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
754,0 KB
Sehr << Anrede >> wie ich mittlerweile rausgefunden habe, stellen mehrere DEUTSCHE BOTSCHAFTEN diese Bescheinigung für die Immigration auch betitelt als Visa-Transfer-Schreiben oder "Empfehlungsschreiben", "Originales Schreiben der deutschen Botschaft an die Behörde", "ein erklärendes Schreiben für die Imigrasi" oder wie Sie es auch immer nennen, KOSTENLOS aus. Ich habe daher noch weitere Fragen!!! 1. Warum werden die in << Adresse entfernt >> lebenden oder Urlaub machenden Deutschen von der Deutschen Botschaft Bangkok bei der Passaustellung DISKRIMINIERT und für dieses einfache Schreiben, das nur die reine Passausstellung bestätigt und laut §3 AKostG und §7 BGebG kostenlos sein sollte, nochmals mit 25,- EUR zur Kasse gebeten, während andere Deutsche Botschaften dieses Schreiben, wie die meisten ausländischen Botschaften in << Adresse entfernt >>, kostenlos ausstellen. 2. Warum ist die Passausgabe bei der Deutschen Botschaft kostenlos und beim Honorarkonsul werden dafür nochmals 750,- THB berechnet? Aus der Quittung für die Gebühr, kein Kassenzettel, die mir übrigens nur auf Nachfrage ausgestellt wurde, steht noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage für diese Gebühren. Außerdem werden dem Konsulat die Pässe nicht einzeln sondern im Paket übersendet oder dem Konsul mitgegeben. 3. Warum stellt der Honorarkonsul die Bescheinigung für die Immigration aus und NICHT die Passstelle der Deutschen Botschaft in Bangkok? Mir erscheint es so, als wenn hier absichtlich Gebühren für uns Deutsche in << Adresse entfernt >> generiert werden. So wird ganz schnell aus einem "Einfachen Schreiben", was nach §3 AKostG und §7 BGebG kostenlos sein sollte, zu einem konsularischen Schreiben, wofür eine Gebühr genommen werden darf. Ich finde diese, in meinen Augen, Abzockerei äußerst unmoralisch und diskriminierend. Allein schon aus moralischen Gründen sollte die Passstelle der Deutschen Botschaft Bangkok, als passausstellende Behörde, dieses einfache Schreiben für die Immigration kostenlos ausstellen. Zumal ja bereits die Preise der Reisepässe deutlich höher sind als in Deutschland. Ich hoffe in Kürze eine Stellungnahme von Ihnen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - botschaft-bkk-bescheinigung-neuer-pass.jpg Anfragenr: 216262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216262/