Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gutenberg
Gutenbergstraße 66
24118 Kiel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle 23.06.2020: 5 Feststellungen/Mängel
- Kontrolle 09.09.2021: 1 Feststellung/Mangel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]
Datum
22. März 2021 14:50
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gutenberg Gutenbergstraße 66 24118 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]
Datum
22. März 2021 16:28
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Bescheid mit Verweigerung der Kontrollergebnisse.
geschwärzt
2,3 MB
Bescheid mit Verweigerung der Kontrollergebnisse.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gegen ihren Bescheid vom 29.03.2021 zu meinem Antrag "Kontrollbericht zu Guten…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]
Datum
16. April 2021 15:22
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen ihren Bescheid vom 29.03.2021 zu meinem Antrag "Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]" lege ich Widerspruch ein. Begründung: Ihr Bescheid sabotiert mit dem VIG ein Bundesgesetz, das ausdrücklich meine Rechte als Verbraucher stärkt. Ihre Weigerung, die Kontrollberichte bereitzustellen, widerspricht der ausdrücklichen Intention des Gesetzgebers. Eine informierte Verbraucherentscheidung ist so nicht möglich. Einerseits ist ihre Ablehnungsbegründung in der Gesamtschau unzutreffend. Andererseits stützt sich ihre Argumentation in der Hauptsache darauf, dass der Antrag auf einem bestimmten Übertragungsweg gestellt wurde. Wäre die Anfrage beispielsweise per Briefpost gestellt worden, hätten Sie dann ausführlich aus den AGB der Deutschen Post AG zitiert? Aus dem PostG? Auf welchem Weg ein Antrag nach dem VIG gestellt wurde, ist hinsichtlich ihrer Pflicht, diesem vollständig nachzukommen, irrelevant. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die beiden letzten Kontrolltermine und die zugehörigen Kontrollberichte zuzusenden. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben wurden oder werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Erlauben Sie mir bitte noch folgende Anmerkung: Sie benachteiligen Betriebe mit vorbildlicher Lebensmittelhygiene zugunsten von Betrieben mit Schimmel im Kühlraum, Gammelfleisch im Döner, Schaben in allen Wachstumsstadien, mangelnder Personalhygiene, ... Neben Ihrer unzulässigen Mißachtung von Verbraucherrechten halte ich das für wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Info mit Kontrollterminen, Kontrollergebnisse verweigert.
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Info mit Kontrollterminen, Kontrollergebnisse verweigert.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]
Datum
7. Juni 2021 10:01
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihr Widerspruch zum Kontrollbericht zum Gutenberg Kiel vom 16.04.2021 Sehr Antragsteller/in Ihr Widerspruch ist e…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihr Widerspruch zum Kontrollbericht zum Gutenberg Kiel vom 16.04.2021
Datum
16. Juli 2021 11:48
Status
Warte auf Antwort
image001.png
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Sehr Antragsteller/in Ihr Widerspruch ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollbericht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollbericht
Datum
14. September 2021
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gutenberg Gutenbergstraße 66 24118 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informations­anspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucher­informationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Auskunft auf Anfrage Fax: - Kontrolle 23.06.2020: 5 Feststellungen/Mängel - Kontrolle 09.09.2021: 1 Feststellung/…
geschwärzt
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Auskunft auf Anfrage Fax: - Kontrolle 23.06.2020: 5 Feststellungen/Mängel - Kontrolle 09.09.2021: 1 Feststellung/Mangel
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe PER FAX Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe
Datum
22. Oktober 2021
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb Gutenberg Gutenbergstraße 66 24118 Kiel weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung der betreffenden Dokunente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per Briefpost. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Informationsgewährung Datenweitergabe
Informationsgewährung Datenweitergabe
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit dem Bescheid zu meinem Widerspruch vom 16.04.2021 - also vor mehr…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gutenberg, Kiel [#216268]
Datum
30. Oktober 2021 11:15
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit dem Bescheid zu meinem Widerspruch vom 16.04.2021 - also vor mehr als einem halben Jahr - rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitu…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
22. November 2021
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 16.04.2021. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Antwort auf Nachfrage zum Bearbeitungsstand des Widerspruchs.
Antwort auf Nachfrage zum Bearbeitungsstand des Widerspruchs.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitu…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
18. Februar 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 16.04.2021. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Nachfrage Bearbeitungsstand Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Bearbeitungsstand Ihres Wide…
Von
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
23. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Bearbeitungsstand Ihres Widerspruchs, die per Fax am 18.02.2022 bei uns eingegangen ist. Leider sind wir wegen hohen Krankenstands noch nicht zur abschließenden Bearbeitung Ihres Widerspruchs gekommen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand Sehr [geschwärzt], bitte verschlüsseln Sie künftig E-Mails an meine private E-Mail-Ad…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
23. Februar 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
11-verschlusselungsbitte_pub.pdf
100,5 KB
Sehr [geschwärzt], bitte verschlüsseln Sie künftig E-Mails an meine private E-Mail-Adresse. Meinen öffentlichen Schlüssel habe ich beigefügt. Danke, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Widersprüche PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Widersprüche
Datum
19. April 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen und Herren, mein Widerspruch vom 16.04.2021 wurde seit mehr als einem Jahr nicht von Ihnen bearbeitet. Ihre Behauptung, dass Sie wegen hohen Krankenstands noch nicht zur abschließenden Bearbeitung des Widerspruchs gekommen sind, halte ich für eine Ausrede. Es handelt sich eher um ein strukturelles Problem. Darauf deutet auch hin, dass Ihre Behörde bereits an einfachen Anpassungen von "Bescheiden" an reale VIG-Anfragen scheitert. Ob das aus Bequemlichkeit geschieht, aus schlampiger Arbeitsweise resultiert, Unvermögen ist oder sonstige Ursachen hat – es ist peinlich. Wenn Ihnen die Ressourcen zur Bearbeitung erwartbarer Widersprüche fehlen, schlage ich als Lösung vor, VIG-Anfragen wie vom Gesetztgeber intendiert zu beantworten. Bitte informieren Sie micht unverzüglich über Ihre weiteren Schritte bezüglich meiner insgesamt 9 unbearbeiteten Widersprüche. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Widersprüche PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Widersprüche
Datum
17. Mai 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen und Herren, mein Widerspruch vom 16.04.2021 wurde seit mehr als 13 Monaten nicht beantwortet. Auch zu meinen anderen Widersprüchen schweigen Sie sich aus. Was soll das werden? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Widerspruch PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen u…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Widerspruch
Datum
12. Juni 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meines Widerspruches vom 16.04.2021 sind Sie nun seit fast 14 Monaten UNTÄTIG. Darf ich noch mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Widerspruch PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen u…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Widerspruch
Datum
20. Juli 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meines Widerspruches vom 16.04.2021 sind Sie nun seit 15 Monaten UNTÄTIG. Auch auf meine anderen Widersprüche haben Sie nicht reagiert. Der Kreis Ostholstein hat für "seine" Bullshitbescheide gerade ein paar Backpfeifen vom Verwaltungsgericht Schleswig erhalten: https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2022/nach-topf-secret-urteil-kontrollberichte-jetzt-deutschlandweit-verfuegbar/ Als Formulierunghilfe schlage ich vor: "Ihrem Widerspruch wird stattgegeben. Die von Ihnen beantragten Auskünfte werden uneingeschränkt erteilt." Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Nachfrage Widerspruch Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und die Mitteilung ü…
Von
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Widerspruch
Datum
5. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und die Mitteilung über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig. Das Urteil wurde noch nicht schriftlich übersandt und soll noch geprüft werden. Auch ich hoffe, dass zukünftig eine transparentere Auskunft auf Ihre und gleichartige Anfragen etabliert wird und wir die vorliegenden Widersprüche in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise bescheiden können. Insoweit bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass sich die Widerspruchsbearbeitung durch uns nicht nur aufgrund der bestehenden Arbeitsüberlastung , sondern auch um Ihren Anträgen - hoffentlich - stattgeben zu können noch verzögern wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeit [#216268] Sehr << Anrede >> Ich beziehe micht auf Ihr Schreiben auf mein Fax vom 20.07.20…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeit [#216268]
Datum
5. September 2022 11:38
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich beziehe micht auf Ihr Schreiben auf mein Fax vom 20.07.2022. Untätigkeit wegen Wartens auf Anweisungen einer vorgesetzten Behörde hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bei der augenscheinlichen Inkompetenz des Ministeriums für Justiz und Gesundheit ist es ohnehin fraglich, ob in deren Amtsstuben in endlicher Zeit etwas Sinnvollles bzgl. des VIG produziert wird. Davon abgesehen werte ich diese Aussage als faule Ausrede: Sie haben beispielsweise seit weit über einem dreiviertel Jahr drei meiner privaten VIG-Anfragen noch nicht beantwortet. Obwohl die "Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit privaten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen" eindeutig regelt, dass privat gestellten Anträgen vollumfänglich stattzugeben ist, also insbesondere im Falle von Beanstandungen die entsprechenden Kontrollberichte herausgegeben werden müssen. Hier gab eine unmissverständliche Anweisung und Sie waren dennoch untätig. Auch die von Ihnen vorgeschobene angebliche Arbeitsbelastung werte ich als Ausrede. Bisher haben Sie keine VIG-Anfrage über FragDenStaat positiv beschieden. Das sinnfreie, unangepasste Kopieren und Versenden Ihrer Nonsensbescheide dürfte kaum 5 Minuten dauern. Die daraufhin erforderlicheb Widersprüche, Nachfragen, private Anfragewiederholungen haben Sie selbst zu verantworten. Bezüglich des Verwaltungsaufwandes verweise ich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin zu VIG-Anfragen (VG14 K153/20): "Vor dem Hintergrund, dass nach dem Verbraucherinformationsgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der dort genannten Informationen besteht, trifft die betroffenen Behörden auch eine Obliegenheit, hierfür zeitliche Kapazitäten und interne Strukturen zu schaffen." Für Sie übersetzt: Angeblich fehlende zeitlichen Kapazitäten sind kein Agument für Untätigkeit. Es gehört zu den grundelegenden Aufgaben einer Behörde, Informationsanfragen zu beantworten. Ich werde Ihnen keine weiteren Erinnerungen mehr senden, sondern im nächsten Schritt eine Untätigkeitsklage initiieren. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 216268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216268/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Untätigkeit [#216268]
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist das erwartbare Urteil des Verwaltungsgeri…
An Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untätigkeit [#216268]
Datum
30. Oktober 2022 12:41
An
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist das erwartbare Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holsteins (SH) gegen die von Ihren denkfaul kopierten Ministeriumsschwachsinnbescheide ("Ministeriums Schwach Sinns Bescheide" für Kiel ;-) rechtskräftig. Erhalte ich noch eine Auskunft oder möchten Sie den Weg der ebenso unfähigen Stadt Neumünster beschreiten? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Sammelbescheid, der diversen Widersprüchen stattgibt.
Sammelbescheid, der diversen Widersprüchen stattgibt.