Impflisten Corona-Schutzimpfung

Anfrage an: Landratsamt Roth

das Landratsamt Roth hat in einer Presseerklärung gegenüber dem Schwabacher Tagblatt erklärt, dass vom ersten Tag der Impfung in Alten- und Pflegeheimen eine Reserveliste mit Ärzten etc. bestanden hätte. Demgegenüber hat unser Bürgermeister Langhans am 16.03.2021 in einer Facebook-Gruppe erklärt, am Tag der Impfung der Bewohner des betreuten Wohnens hätte es eine Ersatzliste nicht gegeben.

Für mich als Wähler sowohl in der Gemeinde Wendelstein als auch im Landkreis Roth ist es schon von Interesse, ob mir von Politikern/Verwaltung die Wahrheit mitgeteilt wird. Es kann ja eigentlich nur eine der beiden Versionen zutreffen. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

- Gab es zum Zeitpunkt der Impfung in der WIBS-Wendelstein (laut BGM Langhans am 25.01.2021, laut Landratsamt am 28.01.2021) eine Ersatzliste mit impfwilligen Ärzten, Polizisten, Rettungsdienstpersonal etc.?
- Falls ja: Wurden die Gemeinden (hier vor allem die Marktgemeinde Wendelstein) bzw. die für das Impfen zuständige Ärzte über die Existenz dieser Liste informiert?
- Gab es Vorgaben, wie mit angebrochenen Restdosen des Impfstoffes zu verfahren ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Landratsamt Roth hat…
An Landratsamt Roth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impflisten Corona-Schutzimpfung [#216300]
Datum
22. März 2021 20:31
An
Landratsamt Roth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Landratsamt Roth hat in einer Presseerklärung gegenüber dem Schwabacher Tagblatt erklärt, dass vom ersten Tag der Impfung in Alten- und Pflegeheimen eine Reserveliste mit Ärzten etc. bestanden hätte. Demgegenüber hat unser Bürgermeister Langhans am 16.03.2021 in einer Facebook-Gruppe erklärt, am Tag der Impfung der Bewohner des betreuten Wohnens hätte es eine Ersatzliste nicht gegeben. Für mich als Wähler sowohl in der Gemeinde Wendelstein als auch im Landkreis Roth ist es schon von Interesse, ob mir von Politikern/Verwaltung die Wahrheit mitgeteilt wird. Es kann ja eigentlich nur eine der beiden Versionen zutreffen. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen: - Gab es zum Zeitpunkt der Impfung in der WIBS-Wendelstein (laut BGM Langhans am 25.01.2021, laut Landratsamt am 28.01.2021) eine Ersatzliste mit impfwilligen Ärzten, Polizisten, Rettungsdienstpersonal etc.? - Falls ja: Wurden die Gemeinden (hier vor allem die Marktgemeinde Wendelstein) bzw. die für das Impfen zuständige Ärzte über die Existenz dieser Liste informiert? - Gab es Vorgaben, wie mit angebrochenen Restdosen des Impfstoffes zu verfahren ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impflisten Corona-Schutzimpfung“ vom 22.03.2021…
An Landratsamt Roth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impflisten Corona-Schutzimpfung [#216300]
Datum
24. April 2021 11:21
An
Landratsamt Roth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impflisten Corona-Schutzimpfung“ vom 22.03.2021 (#216300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216300/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impflisten Corona-Schutzimpfung“ vom 22.03.2021…
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Von
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Betreff
AW: Impflisten Corona-Schutzimpfung [#216300]
Datum
24. April 2021 11:22
An
Landratsamt Roth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impflisten Corona-Schutzimpfung“ vom 22.03.2021 (#216300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Roth
Sehr Antragsteller/in hiermit entsprechen wir Ihrem Antrag nach Auskunft gemäß Art. 39 BayDSG und teilen zu Ihren…
Von
Landratsamt Roth
Betreff
AW: Impflisten Corona-Schutzimpfung [#216300]
Datum
6. Mai 2021 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit entsprechen wir Ihrem Antrag nach Auskunft gemäß Art. 39 BayDSG und teilen zu Ihren Fragen folgendes mit: Der Termin der Erstimpfung in der WIBS-Wendelstein fand am 28.01.2021 statt. Zu diesem Zeitpunkt waren vom Ministerium bereits einzelne mögliche Reservegruppen benannt. Dazu zählten u.a. Ärzte, Polizisten u.a. Von diesen Reservegruppen hatte auch die die Impfungen durchführende Firma Vitolus Kenntnis. Das Landratsamt Roth hatte zusätzlich eine konkrete Reserveliste an die Firma Vitolus übersandt. Seit Impftstart im Dezember 2020 allgemein geltende Vorgabe ist, dass kein Impfstoff zu verwerfen ist. Angebrochene Restdosen sind umgehend tagesaktuell zu verimpfen. Zu diesem Zweck soll vorrangig auf Personen aus den Reservegruppen zurückgegriffen werden. Mit freundlichen Grüßen