Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BImA

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Ich bitte um Darstellung:

1) Der Gesamtkosten pro Monat.

2) Der Gesamtkosten pro Jahr.

3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.

Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://fragdenstaat.de/a/210381

2) Bundesrechnungshof (BRH)
https://fragdenstaat.de/a/213375

3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://fragdenstaat.de/a/213376

4) Bundesamt für Naturschutz (BfN)
https://fragdenstaat.de/a/213181

5) Umweltbundesamt (UBA)
https://fragdenstaat.de/a/213186

6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
https://fragdenstaat.de/a/208901

7) Fernstraßen Bundesamt (FBA)
https://fragdenstaat.de/a/208903

8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
https://fragdenstaat.de/a/213185

9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
https://fragdenstaat.de/a/214153

10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
https://fragdenstaat.de/a/209908

11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)
https://fragdenstaat.de/a/208904

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunf…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BImA [#216320]
Datum
23. März 2021 06:43
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 2) Bundesrechnungshof (BRH) https://fragdenstaat.de/a/213375 3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 4) Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 5) Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 7) Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) https://fragdenstaat.de/a/213185 9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://fragdenstaat.de/a/214153 10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216320/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht vom 26.03.3021. E…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320]
Datum
1. April 2021 18:36
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht vom 26.03.3021. Eine Rückmeldung erhalten Sie in Kürze von mir. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216320/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.03.2…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320]
Datum
4. April 2021 12:36
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.03.2021. Ich nehme meine Anfrage zurück. Bitte bestätigen Sie mir dies. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216320/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320] Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihrer Bitte…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: GZ VORE.O 1018. 41/21.0301 [#216320]
Datum
12. April 2021 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihrer Bitte entsprechend den Eingang Ihrer Antragsrücknahme; die Rücknahme wurde bei uns entsprechend registriert. Mit freundlichen Grüßen