IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuell gültigen IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell gültigen IFG Leitlini…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart [#216340]
Datum
23. März 2021 08:15
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell gültigen IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216340/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in Anfragen bzw. Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) werden bei der Lan…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart [#216340]
Datum
14. April 2021 17:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Anfragen bzw. Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) werden bei der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) dezentral, d. h. entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit von den betroffenen Organisationseinheiten, insb. den Ämtern und Eigenbetrieben der LHS, bearbeitet. Dies erfolgt nach den Vorgaben des LIFG und den allgemeinen Grundlagen des Verwaltungshandelns. Eine spezielle Dienstanweisung zum LIFG gibt es derzeit nicht, der Erlass einer solchen Dienstanweisung ist jedoch perspektivisch vorgesehen. Von einer Gebührenerhebung wird wegen des geringen Aufwands für die Beantwortung Ihrer Anfrage abgesehen. Wir danken für Ihre Anfrage und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstelle…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Leitlinien/Dienstanweisungen der Landeshauptstadt Stuttgart [#216340]
Datum
14. April 2021 19:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216340/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>