Vergabevermerk zum Projekt Diebsteich

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren EU-Amtsblatt 2017/S 222 – 460848

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460848-2017:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

Zugang zu dem gemäß § 8 VgV erstellten Vergabevermerk.

Der Antrag wird erneut gestellt, nachdem er vom LIG mit Widerspruchsbescheid vom 21. Februar 2019 abgelehnt wurde.

Begründet wird der erneute Antrag damit, dass

1. inzwischen deutlich geworden ist, dass die Vergabeverordnung der Anwendung der Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht entgegensteht. Seinerzeit war vom LIG argumentiert worden, dies sei der Fall.

2. nach Verstreichen von fast drei Jahren eine konkrete Prüfung der im begehrten Dokument enthaltenen Informationen im Hinblick auf mögliche Geschäftsgeheimnisse anders ausfallen könnte als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags vom 25. April 2018. Informationen, die seinerzeit womöglich noch als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden konnten, können heute nicht mehr als solche eingestuft werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich im Zusamm…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Vergabevermerk zum Projekt Diebsteich [#216389]
Datum
23. März 2021 12:57
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren EU-Amtsblatt 2017/S 222 – 460848 https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460848-2017:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de Zugang zu dem gemäß § 8 VgV erstellten Vergabevermerk. Der Antrag wird erneut gestellt, nachdem er vom LIG mit Widerspruchsbescheid vom 21. Februar 2019 abgelehnt wurde. Begründet wird der erneute Antrag damit, dass 1. inzwischen deutlich geworden ist, dass die Vergabeverordnung der Anwendung der Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht entgegensteht. Seinerzeit war vom LIG argumentiert worden, dies sei der Fall. 2. nach Verstreichen von fast drei Jahren eine konkrete Prüfung der im begehrten Dokument enthaltenen Informationen im Hinblick auf mögliche Geschäftsgeheimnisse anders ausfallen könnte als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags vom 25. April 2018. Informationen, die seinerzeit womöglich noch als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden konnten, können heute nicht mehr als solche eingestuft werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 216389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216389/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
2021-03-017-Ka HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Vergabevermerk Bahnhof Altona Sehr geehrter Herr Schönberger, …
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
2021-03-017-Ka HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Vergabevermerk Bahnhof Altona
Datum
6. April 2021 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 23. März 2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren EU-Amtsblatt 2017/S 222 - 460848 https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460848-2017:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de Zugang zu dem gemäß § 8 VgV erstellten Vergabevermerk. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Ablehnungsbescheid Antrag auf Informationszugang abgelehnt
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
22. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang abgelehnt
Peter Schönberger
Widerspruch Widerspruch gegen den Bescheid vom 22.4.21, mit dem der LIG den Zugang zu dem Vergabevermerk abgelehnt…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
28. April 2021
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Widerspruch gegen den Bescheid vom 22.4.21, mit dem der LIG den Zugang zu dem Vergabevermerk abgelehnt hat.
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Zwischenbescheid zu meinem Widerspruch Ankündigung eines "Drittbeteiligtenverfahrens"
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenbescheid zu meinem Widerspruch
Datum
31. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Ankündigung eines "Drittbeteiligtenverfahrens"
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Weitgehender Zugang zum Vergabevermerk kann gewährt werden.
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Vergabevermerk zum Projekt Diebsteich
Datum
27. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Weitgehender Zugang zum Vergabevermerk kann gewährt werden.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Gebührenbescheid
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
28. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
gebuhrenbescheid_28102021_geschwaerzt.pdf
0 Bytes