Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung

Die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt mit Bezug zur Änderung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen des GWB-Digitalisierungsgesetzes.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wegen der Kosten zurückgezogen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit dem …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
23. März 2021 22:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt mit Bezug zur Änderung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen des GWB-Digitalisierungsgesetzes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GW…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
7. August 2021 13:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung“ vom 23.03.2021 (#216486) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 7. August 2021 erinnern Sie an die Bearbeitung eines Antrages „Kommunikation m…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
11. August 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 7. August 2021 erinnern Sie an die Bearbeitung eines Antrages „Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung“ vom 23.03.2021, mit dem Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Offenbar durch einen Systemfehler ist der Antrag hier leider nicht angekommen. Ich bitte Sie daher, den Antrag nochmals an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu übersenden. Sollte Ihr Antrag dem über die Homepage Frag-den-Staat unter Anfrage Nr. 216486 abrufbaren Antrag entsprechen, kann ich bereits darauf hinweisen, dass die Bearbeitung voraussichtlich mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird, weshalb voraussichtlich Gebühren bis zu 500,00 Euro anfallen können. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte teilen Sie zudem auch Ihre zustellungsfähige Adresse mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Ihrer E-Mail vom 11. August baten Sie mich, meine Anfrage vom 23. März erneut a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
15. August 2021 15:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Ihrer E-Mail vom 11. August baten Sie mich, meine Anfrage vom 23. März erneut an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Dieser Bitte komme ich hiermit nach (siehe Ende dieser E-Mail). In Ihrer E-Mail gaben Sie an, dass bei einem Festhalten an der Anfrage voraussichtlich Kosten von bis zu 500 € anfallen würden. Können Sie den Bereich der voraussichtlichen Kosten näher einschränken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ============================================= Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt mit Bezug zur Änderung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen des GWB-Digitalisierungsgesetzes. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 15. August. Ihre Anfrage bezieht sich sehr allgemei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
19. August 2021 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 15. August. Ihre Anfrage bezieht sich sehr allgemein auf " die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt mit Bezug zur Änderung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen des GWB-Digitalisierungsgesetzes". Eine ggf. nähere Einschränkung in Bezug auf die Kosten wie von Ihnen angefragt, ist von vornherein schwierig. Möchten Sie ggf. Ihre Anfrage näher spezifizieren oder konkreter fassen ? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mich interessiert der Zugang zu ein Kartellverfahren betreffende Informationen durc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
23. August 2021 11:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mich interessiert der Zugang zu ein Kartellverfahren betreffende Informationen durch Dritte. Seit der letzten Überarbeitung des GWBs ist diese nicht mehr durch das IFG, sondern durch § 56 Abs. 5 GWB geregelt. Mich interessiert insbesondere wie es zu dieser Neuregelung des Informationszugangs gekommen ist. Wie sähen die Kosten aus, wenn ich meine Anfrage auf Dokumente beschränkte, in denen Informationen zur Neuregelung des Informationszugangs von Dritten enthalten sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in mit dem am 19.1.21 in Kraft getretenen GWB-Digitalisierungsgesetz wurde der bisherige § 56 …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
3. September 2021 16:16
Status
Warte auf Antwort
2,1 MB
Sehr Antragsteller/in mit dem am 19.1.21 in Kraft getretenen GWB-Digitalisierungsgesetz wurde der bisherige § 56 GWB mit dem neuen Absatz 5 um Regelungen zur Akteneinsicht in die Verfahrensakten beim Bundeskartellamt in Fällen von Kartellverwaltungsverfahren ergänzt. Dabei geht es um Akteneinsichtsrechte Dritter, die hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen, zum Beispiel einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht. Diese Regelung ergänzt die bereits für die Kartellordnungswidrigkeitenverfahren geltende Regelung. Der Mail füge ich die Drucksache mit der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes bei (Bundestag-Drucksache 19/23492). Ab Seite 110 der Drucksache finden Sie die Erläuterungen und Hintergründe zu den Änderungen von § 56 GWB, zu § 56 Absatz 5 auf Seite 112. Bitte teilen Sie mir mit, ob damit Ihre Anfrage erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03. September. Die mitgeteilte Gesetzesbegründu…
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Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
5. September 2021 19:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03. September. Die mitgeteilte Gesetzesbegründung enthält eine rechtliche Begründung für die Regelung in § 56 GWB. Mich interessiert jedoch das Zustandekommen dieser Regelung. Diese Frage kann die Gesetzesbegründung leider nicht beantworten. Deshalb stelle ich erneut folgende Frage: Wie sähen die Kosten aus, wenn ich meine Anfrage (Kommunikation mit dem Bundeskartellamt mit Bezug zur Änderung des GWBs) auf Dokumente beschränkte, in denen Informationen zur Neuregelung des Informationszugangs von Dritten enthalten sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachricht vom 05.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
16. September 2021 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachricht vom 05.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags voraussichtlich mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt – auch mit der Einschränkung des Antrags auf Informationen im Hinblick auf die Änderung des § 56 GWB – nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Erforderlich ist eine umfangreiche Durchsicht der gesamten Unterlagen zum Gesetzgebungsprozess, auch weil nach erster Einschätzung diese Änderung nicht im Fokus des Abstimmungsprozesses stand. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine genaueren Angaben zum Umfang der vorhandenen Unterlagen und/oder zur Höhe der voraussichtlichen Gebühren machen können. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des Kostenrisikos möchte ich an meinen Antrag nicht mehr festhalten. Mit…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundeskartellamt bezüglich GWB-Änderung [#216486]
Datum
19. September 2021 15:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des Kostenrisikos möchte ich an meinen Antrag nicht mehr festhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216486/