Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - LANUV
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Ich bitte um Darstellung:
1) Der Gesamtkosten pro Monat.
2) Der Gesamtkosten pro Jahr.
3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.
Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://fragdenstaat.de/a/210381
2) Bundesrechnungshof (BRH)
https://fragdenstaat.de/a/213375
3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://fragdenstaat.de/a/213376
4) Bundesamt für Naturschutz (BfN)
https://fragdenstaat.de/a/213181
5) Umweltbundesamt (UBA)
https://fragdenstaat.de/a/213186
6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
https://fragdenstaat.de/a/208901
7) Fernstraßen Bundesamt (FBA)
https://fragdenstaat.de/a/208903
8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
https://fragdenstaat.de/a/213185
9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
https://fragdenstaat.de/a/214153
10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
https://fragdenstaat.de/a/209908
11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)
https://fragdenstaat.de/a/208904
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. März 2021
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27. April 2021
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