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Anfrage zur Nutzung Freier Software

Bitte schicken Sie mir Dokumente zu, die aufschlüsseln, welche Software unter freier Lizenz von dieser Behörde genutzt wird. Bitte schlüsseln Sie insbesondere auf, auf wie vielen Geräten folgende Software installiert ist: Firefox, Thunderbird, Linux-Desktop Betriebssysteme (z.B. Ubuntu), GnuPG, Gimp, LibreOffice und OpenOffice.

Alternativ schicken Sie mir bitte (falls vorhanden) eine Übersichtsliste mit Angaben zu Verwendung von Software und Installationen in dieser Behörde zu.

Als Freie Lizenz gelten dabei alle von der Free Software Foundation (https://www.gnu.org/licenses/license-list.html) oder der Open Source Initiative (http://opensource.org/licenses) anerkannten Lizenzen

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte s…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Nutzung Freier Software [#21653]
Datum
29. Mai 2017 15:52
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir Dokumente zu, die aufschlüsseln, welche Software unter freier Lizenz von dieser Behörde genutzt wird. Bitte schlüsseln Sie insbesondere auf, auf wie vielen Geräten folgende Software installiert ist: Firefox, Thunderbird, Linux-Desktop Betriebssysteme (z.B. Ubuntu), GnuPG, Gimp, LibreOffice und OpenOffice. Alternativ schicken Sie mir bitte (falls vorhanden) eine Übersichtsliste mit Angaben zu Verwendung von Software und Installationen in dieser Behörde zu. Als Freie Lizenz gelten dabei alle von der Free Software Foundation (https://www.gnu.org/licenses/license-list.html) oder der Open Source Initiative (http://opensource.org/licenses) anerkannten Lizenzen Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z22-18501/18(2017) Bonn, 07.07.2017…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IfG-Anfrage zur Nutzung Freier Software [#21653]
Datum
7. Juli 2017 09:25
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z22-18501/18(2017) Bonn, 07.07.2017 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29.05.2017 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. Mai, mit welcher Sie um Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung freier Software baten. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Nutzung Freier Software“…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IfG-Anfrage zur Nutzung Freier Software [#21653]
Datum
10. Juli 2017 12:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Nutzung Freier Software“ vom 29.05.2017 (#21653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/18(2017) …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Anfrage zur Nutzung Freier Software [#21653]
Datum
18. Juli 2017 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/18(2017) Bonn: 18.07.2017 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29.05.2017 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Nutzung von Software unter freier Lizenz" vom 29.05.2017. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen: 1. Ihr Antrag wird nach § 3 Nr. 1c IFG abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Mit Ihrem Antrag vom 29.05.2017 haben Sie Auskunft über die Nutzung von Software unter freier Lizenz im Bundesministerium für Bildung und Forschung erbeten. Sie baten insbesondere um Aufschlüsselung auf wie vielen Geräten folgende Software installiert ist: Firefox, Thunderbird, Linux-Desktop Betriebssysteme (z.B. Ubuntu), GnuPG, Gimp, LibreOffice und OpenOffice. Diesem Begehren kann ich nicht stattgeben, da die Herausgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben könnte. Gemäß § 3 Nr. 1 lit. c) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dann anzunehmen, wenn eine Veröffentlichung der begehrten Informationen den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe bedroht. Dies ist vorliegend der Fall. Konkrete Angaben über die im Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie könnten die Durchführung von IT-Angriffen ermöglichen oder erleichtern. Hierunter fallen insbesondere Angaben zu Herstellern, Produktbezeichnungen, Versionsständen, Einstellungen und solche, die typischerweise Netzplänen zu entnehmen sind. Dies gilt auch, wenn diese erst in Kombination mit weiteren Informationen tatsächlich für IT-Angriffe genutzt werden könnten. Aufgrund der ständig wachsenden Bedrohungslage kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Gegensatz zu früheren IFG-Anfragen in absehbarer Zeit entsprechende Informationen nicht mehr zur Verfügung stellen. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Im Auftrag
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