Prüfung der LucaApp und weiterer Systeme

Im Volksfreund-Artikel vom 23. März 2021 wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer zitiert: "Um Kontakte nachzuverfolgen, will Rheinland-Pfalz die „Luca-App“ nutzen. „Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat“.

Wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz an der Prüfung beteiligt?
Falls ja:
Zu welchen Ergebnis sind Sie gekommen?
Welche 14 Systeme wurden sorgfältig geprüft?
Werden die Ergebnisse öffentlich gemacht und wo sind diese Ergebnisse einsehbar?
Warum wurde sich für die LucaApp entschieden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Volksfreund-Artikel v…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der LucaApp und weiterer Systeme [#216557]
Datum
24. März 2021 18:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Volksfreund-Artikel vom 23. März 2021 wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer zitiert: "Um Kontakte nachzuverfolgen, will Rheinland-Pfalz die „Luca-App“ nutzen. „Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat“. Wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz an der Prüfung beteiligt? Falls ja: Zu welchen Ergebnis sind Sie gekommen? Welche 14 Systeme wurden sorgfältig geprüft? Werden die Ergebnisse öffentlich gemacht und wo sind diese Ergebnisse einsehbar? Warum wurde sich für die LucaApp entschieden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216557/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die In…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App
Datum
25. März 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 25.03.2021 Gesch.Z.: 4.04.21.011 Sehr Antragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz war an der von Ihnen genannten Prüfung der Landesregierung nicht beteiligt. Uns liegen hierzu somit keine Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557] Sehr << Anrede >> zu meine…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557]
Datum
14. Juni 2021 16:55
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
bildschirmfoto-2021-06-14-um-165058.png
60,0 KB


Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der LucaApp und weiterer Systeme“ vom 24.03.2021 (#216557) muss ich nun noch mal nachhaken. In der Anfrage an die Staatskanzlei (zu finden hier https://fragdenstaat.de/a/216556) wird auf die Aussagen des Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zum Einsatz der Luca-App verwiesen. Diese Aussagen befinden sich auf folgender Website: https://corona.rlp.de/de/service/luca-app/ und lauten wie folgt, ich zitiere: "Die Einführung von luca in Rheinland-Pfalz erfolgt außerdem in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der luca in der Gesamtabwägung als „akzeptable Lösung“ bewertet und für die Anwendung in Rheinland-Pfalz freigegeben hat." Laut Suche auf der Website https://corona.rlp.de/de/suche/?q=lucaapp&id=33476&L=0 hat diese Website zur Luca-App einen Timestamp vom 31.03.2021. (siehe dazu auch Screenshot in den Anhängen.) Meine Frage, wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, oder Teile des Teams nun doch einbezogen in die Entscheidungsfindung zum Einsatz der Luca-App oder nicht? Falls ja, übersenden Sie mir bitte die Gesamtabwägung, bzw. die Beantwortung der Fragen aus der ersten Anfrage, wie folgt: Welche 14 Systeme wurden sorgfältig geprüft? Werden die Ergebnisse öffentlich gemacht und wo sind diese Ergebnisse einsehbar? Warum wurde sich für die LucaApp entschieden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bildschirmfoto-2021-06-14-um-165058.png Anfragenr: 216557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557] Der Landesbeauftragte für den Date…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557]
Datum
28. Juni 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.datenschutz.rlp.de E-Mail:                 <<E-Mail-Adresse>> Telefon:              (06131) 8920 141 Telefax:               (06131) 8920 299 Datum: 28.06.2021 Gesch.Z.: 4.04.21.020 Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen nehme ich gerne wie folgt Stellung: Am 7.4.2021 hat die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) telefonisch darüber informiert, dass geplant sei, die LUCA-App auch in Rheinland-Pfalz einzusetzen. Am 23.4.2021 hat die Staatskanzlei dem LfDI angeboten, die Einführung von LUCA datenschutzrechtlich zu begleiten und dazu eine Stellungnahme zur rechtlichen und technischen Datenschutzkonformität des LUCA-Systems erbeten. Diese hat der LfDI am 10.5.2021 abgegeben. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang. Die Stellungnahme bezog sich allein auf die LUCA-Anwendung und den geplanten Einsatz in Rheinland-Pfalz. Eingeflossen sind darin die Ergebnisse aus der Arbeit der von der Datenschutzkonferenz gebildeten LUCA-Taskforce sowie die bis zu diesem Zeitpunkt ergangenen Beschlüsse der Datenschutzkonferenz (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20210429_DSK_OH_Kontaktnachverfolgung.pdf , https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/st/DSK-Stellungnahme_Luca_Verantwortlichkeit.pdf , https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20210429_DSK_Entschlie%C3%9Fung_Chancen_der_CWA_2.0_nutzen.pdf ). Bei der Auswahlentscheidung (der Prüfung von alternativen Lösungen zur Luca-App) war der Landesbeauftragte nicht beteiligt; dies hat im Rahmen seiner Stellungnahme auch keine Rolle gespielt. Informationen dazu liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557] Sehr << Anrede >>
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Ihre Anfrage zur datenschutzrechtlichen Prüfung der Luca-App [#216557]
Datum
28. Juni 2021 16:01
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Übersendung der Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216557/