Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Anfrage an: Universität Ulm

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2021 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat oder voraussichtlich leisten wird.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Zahlu…
An Universität Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#216562]
Datum
24. März 2021 20:13
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2021 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat oder voraussichtlich leisten wird. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216562/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Ulm
Sehr Antragsteller/in Sie begehren Auskunft über die Zahlungen der Universität Ulm im Jahr 2021 an Zoom Video Com…
Von
Universität Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
339,4 KB
Sehr Antragsteller/in Sie begehren Auskunft über die Zahlungen der Universität Ulm im Jahr 2021 an Zoom Video Communications Inc.. Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass die Universität im Jahr 2021 an die genannte Firma keine Zahlungen geleistet hat und voraussichtlich auch keine Zahlungen leisten wird. Die Gebühren für diesen Bescheid richten sich nach der Satzung der Universität Ulm über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz (GebSatzung LIFG/UVwG) vom 26.02.2018. Dieses Schreiben ist für Sie gebührenfrei. In Hinblick auf den Ihrer Anfrage beigefügten Rechtshinweis weise ich darauf hin, dass ich einer Veröffentlichung dieser Antwort nicht zustimme. Eine elektronische Antwort erfolgt daher in Hinblick auf den Ihrer Mail beigefügten Rechtshinweis nicht. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen bei der Universität Ulm, Dezernat I, Helmholtzstraße 16, 89081 Ulm. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Ulm
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Universität Ulm
Betreff
Re: Fwd: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#216562]
Datum
29. März 2021 12:41
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,