Asylbedingte Kosten

Auflistung wofür die 43 Milliarden Euro der asylbedingten Kosten genutzt werden sollen bzw. wurden.
http://www.tagesspiegel.de/politik/kosten-der-fluechtlinge-globale-rechnung/19314440.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2017
  • Frist
    1. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung wofür…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asylbedingte Kosten [#21661]
Datum
30. Mai 2017 17:11
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung wofür die 43 Milliarden Euro der asylbedingten Kosten genutzt werden sollen bzw. wurden. http://www.tagesspiegel.de/politik/kosten-der-fluechtlinge-globale-rechnung/19314440.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aufstellung des Bundeshaushalts 2016/2017; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Inform…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Aufstellung des Bundeshaushalts 2016/2017; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Informationszugang zu den asylbedingten Kosten
Datum
8. Juni 2017 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Gz.: ZII 4 – QB 9900 – 2017/325 (bei Antwort bitte angeben) 08.06.2017 Aufstellung des Bundeshaushalts 2016/2017; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Informationszugang zu den asylbedingten Kosten Ihre E-Mail vom 30.05.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Die gewünschte Aufstellung über die im Bundeshaushalt 2016/2017 vorgesehenen Ausgaben für asylbedingte Kosten in Höhe von 43 Milliarden Euro kann ich Ihnen aber mangels Zuständigkeit nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> bei der Aufstellung des Haushalts und des Finanzplans des Bundes federführend. Ihrem Wunsch entsprechend habe ich Ihren Antrag nach dort weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie vom Bundesministerium der Finanzen entsprechend benachrichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 30. Mai 2017 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur K…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 30. Mai 2017
Datum
29. Juni 2017 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.