Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken

Vor Kurzem wurde die Kaphofstraße nach dem Hilfarther Korbhaus umgeändert. Der rechts rot gepflasterte Radweg wurde nun für Radfahrer gesperrt, ein blaues Schild für "Nur Fußgänger" aufgestellt und Bodenpiktogramme ergänzt.

Das ist passiert, damit man auf dem Gehweg nun Parkbuchten malen konnte und somit das halbseitige Parken auf dem Gehweg legalisiert. Vorher parkten die Autos am rechten Fahrbahnrand und entschleunigten den Verkehr in diesem Tempo30-Bereich.
Die Restgehwegbreite ist allerdings so gering, dass zwischen so mancher Hauswand und Parkbucht vielleicht noch 50cm Rest verbleiben und man sich selbst als "normaler" Fußgänger durchquetschen muss, wenn dann noch Straßenschilder dort stehen. Faktisch wird der Fußverkehr auf dieser Straßenseite zum Erliegen gebracht.

Bitte stellen Sie mir die Anordnung dazu zur Verfügung und erklären mir bitte, wie auf dem verbleibenden Stück Gehweg ein Rollstullfahrer, Rollator, Kinderwagen oder radfahrende Kinder (bis 10 Jahre) durchpassen soll.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken [#216644]
Datum
25. März 2021 16:20
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor Kurzem wurde die Kaphofstraße nach dem Hilfarther Korbhaus umgeändert. Der rechts rot gepflasterte Radweg wurde nun für Radfahrer gesperrt, ein blaues Schild für "Nur Fußgänger" aufgestellt und Bodenpiktogramme ergänzt. Das ist passiert, damit man auf dem Gehweg nun Parkbuchten malen konnte und somit das halbseitige Parken auf dem Gehweg legalisiert. Vorher parkten die Autos am rechten Fahrbahnrand und entschleunigten den Verkehr in diesem Tempo30-Bereich. Die Restgehwegbreite ist allerdings so gering, dass zwischen so mancher Hauswand und Parkbucht vielleicht noch 50cm Rest verbleiben und man sich selbst als "normaler" Fußgänger durchquetschen muss, wenn dann noch Straßenschilder dort stehen. Faktisch wird der Fußverkehr auf dieser Straßenseite zum Erliegen gebracht. Bitte stellen Sie mir die Anordnung dazu zur Verfügung und erklären mir bitte, wie auf dem verbleibenden Stück Gehweg ein Rollstullfahrer, Rollator, Kinderwagen oder radfahrende Kinder (bis 10 Jahre) durchpassen soll. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216644/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehweg…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken [#216644]
Datum
27. April 2021 11:52
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken“ vom 25.03.2021 (#216644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216644/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehweg…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
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Betreff
AW: Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken [#216644]
Datum
17. Juni 2021 16:15
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken“ vom 25.03.2021 (#216644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216644/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken“ [#216644]
Datum
13. September 2021 09:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216644/ Auf die Anfrage wurde seit mehreren Monaten nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216644.pdf Anfragenr: 216644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216644/
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Kommunalverwaltung Hückelhoven
Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht für die verzögerte Bearbeitung Ihrer im Betreff genannten A…
Von
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Betreff
Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken
Datum
13. Oktober 2021 10:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
706,6 KB
image001.jpg
16,7 KB


Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht für die verzögerte Bearbeitung Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Gerne übersende ich Ihnen in der Anlage die gewünschte verkehrsrechtliche Anordnung. Die von Ihnen beanstandeten Parkbuchten wurden vor Ort so markiert, dass auf dem Gehweg eine ausreichende Restbreite verbleibt, die auch eine problemlose Benutzung mit Kinderwagen, Rollatoren, o.ä. ermöglicht. Insofern teile ich Ihre Bedenken, durch die vorgenommenen Markierungen werde der Fußgängerverkehr massiv behindert, ausdrücklich nicht. Bestätigt wird meine Einschätzung dadurch, dass seit der bereits vor mehreren Monaten erfolgten Umsetzung der Maßnahme keine weitere diesbezügliche Beschwerde bei mir eingegangen ist. Aus meiner Sicht können sich Beeinträchtigungen für Fußgänger allenfalls dann ergeben, wenn im Einzelfall verbotswidrig außerhalb der Markierungen geparkt wird. Insofern werde ich Ihre Ausführungen selbstverständlich zum Anlass nehmen, dies vermehrt zu kontrollieren. Aufgrund der Tatsache, dass die früher auch als Radweg genutzte Fläche nunmehr den Fahrradfahrern nicht mehr zur Verfügung steht und Fahrradfahrer somit zur (Mit-)Benutzung der Fahrbahn gezwungen sind, ist bei Ihnen möglicherweise der Eindruck entstanden, dass hier konkret die Interessen der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer den Belangen der Autofahrer - für welche durch die Maßnahme zusätzlicher Parkraum zur Verfügung steht - untergeordnet wurden. Tatsächlich dient die Maßnahme jedoch gerade dem Ziel, die Sicherheit der Fahrradfahrer zu verbessern. Die derzeitige Unfallforschung ist in diesem Zusammenhang zu der Erkenntnis gelangt, dass Radfahrer sich am sichersten auf der Fahrbahn bewegen, weil sie sich dort im Blickfeld aller Verkehrsteilnehmer befinden, frühzeitig wahrgenommen werden und an Kreuzungen und Einmündungen nicht unvermittelt auftauchen. Speziell für die Kaphofstraße trifft zu, dass Radfahrer auf dem bisherigen Radweg von Verkehrsteilnehmern, die aus den dortigen Seitenstraßen in die Kaphofstraße einfahren, erst sehr spät bzw. gar nicht wahrgenommen werden konnten , weil die Wohnbebauung bis unmittelbar an den früheren Radweg angrenzt und insofern an den Einmündungen keine ausreichenden Sichtdreiecke verbleiben. Obwohl der frühere Radweg nur zur Benutzung in Fahrtrichtung freigegeben war, wurde dieser tatsächlich in nicht wenigen Fällen von Radfahrern verbotswidrig auch in Gegenrichtung genutzt. Auch dies führte bei der Querung der in die Kaphofstraße einmündenden Seitenstraßen zu gefährlichen Situationen, weil die dort herausfahrenden Autofahrer nicht mit den "aus der falschen Richtung" kommenden Radfahrern rechneten. Um solche Unfallrisiken künftig zu vermeiden, wirkt die Kreispolizeibehörde Heinsberg bereits seit Jahren bei den Straßenverkehrsbehörden darauf hin, den Fahrradverkehr wieder vermehrt auf die Fahrbahn zu verlagern und insbesondere die gegenläufige Benutzung von Radwegen zu unterbinden. Auch die Änderung der Verkehrsführung auf der Kaphofstraße habe ich im Vorfeld mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg und dem Straßenbaulastträger(Kreis Heinsberg) abgestimmt. Beide Stellen befürworteten die Änderung als einen effektiven Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Für etwaige weitere Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. In Bezug auf das Führen des Radver…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Restbreite von Gehwegen bei angeordnetem Gehwegparken [#216644]
Datum
23. Oktober 2021 08:59
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,3 MB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. In Bezug auf das Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn bin ich vollkommen auf Ihrer Seite, gerade wegen der ganzen Ausfahrten und Einmündungen. Leider sehe ich regelmäßig dort trotzdem Radfahrende auf dem Gehweg, und das waren keine Kinder, die dort bis 8 Jahre sogar verpflichtend den engen Gehweg nutzen müssen. Im Besonderen geht es mir hier aber um den Fußverkehr und nicht den Radverkehr. Dieser ist auf der Fahrbahn richtig aufgehoben und ich bin als Radfahrer auch großer Gegner von Radfahren auf Gehwegen und insbesondere in Gegenrichtung, denn mir sind die Studien der Unfallforschung als Vielradfahrer dazu bekannt. Ich hoffe, dieses Thema wird auch in anderen Bereichen der Stadt weiter energisch fokussiert und veraltete/widerrechtliche Benutzungspflichten mit den selben von Ihnen angesprochen Problemen abmontiert (Beispiel "Am Lieberg"). Ich habe die engste Stelle vor Kurzem nachgemessen, in Höhe des Tempo30-Schilds bei Hausnummer 43, und ich korrigiere meine erste Schätzung auf genau 72cm nach oben zwischen Parkmarkierung und Schilderpfosten (Bild im Anhang). Dabei sind weder Seitenspiegel noch Sichterheitsräume abgezogen. Dass die Grenzmarkierungen nach rechts überschritten worden wären, ist mir aber nicht aufgefallen und sehe darin bisher keinen besonderen Handlungsbedarf. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, [...] Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Von den Maßen mal abgesehen, ist in der Praxis kein Begegnungsverkehr möglich. Ich komme mit einem "normalen" Kinderwagen gerade noch durch. Zwillingskinderwagen beginnen ab 76cm. Ich finde es ein verheerendes Zeichen, bestimmte Personengruppen vom Verkehr auszuschließen und in der Mobilität einzuschränken. Es gibt viele Gründe gegen dieses Untermaß, sei es Kleinkinder auf Fahrrädern oder ältere Menschen mit Rollatoren. Kinder bis 8 Jahren, die mit dem Rad auf dem Gehweg fahren müssen, dürfen seit der StVO-Änderung Ende 2016 auch von einem Erwachsenen dort begleitet werden. Wie soll das gehen, wenn ein Fahrradlenker schon eine Breite von bis zu 75cm hat? Das Thema wurde seit meiner Anfrage nicht nur von mir behandelt. Im Anhang finden Sie einerseits einen Flyer der SPD vom April 2021, der bei uns im Briefkasten landete, und zusätzlich wurde das Thema am 14.04. im Rat durch die Grünen angesprochen. Dazu hier der Link zu YouTube, beginnend ab 3:23min. https://www.youtube.com/watch?v=qhSybRMgWPU Ich sehe hier in sämtlichen Bereichen eine Verschlechterung für viele Verkehrsteilnehmer. Auch wurde entgegen Ihrer Äußerung hier kein neuer Parkraum geschaffen, denn die Fahrzeuge standen vorher ganz legal am rechten Fahrbahnrand. Die Änderung steht auch nicht im Einklang der Stadt, zukünftig eine Mitgliedschaft bei der AGFS anzustreben. Daher bitte ich Sie, das Thema im Fachausschuss nochmal zu thematisieren oder mir Ihre Entscheidung mitzuteilen, dass alles so bleibt wie es ist. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20210405-spd-artikel.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 20211019-minimale-gehwegbreite-1.jpg Anfragenr: 216644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216644/